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   OLG Hamm, 18.06.1998 - 15 W 357/97   

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https://dejure.org/1998,13794
OLG Hamm, 18.06.1998 - 15 W 357/97 (https://dejure.org/1998,13794)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.06.1998 - 15 W 357/97 (https://dejure.org/1998,13794)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Juni 1998 - 15 W 357/97 (https://dejure.org/1998,13794)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit von Beschlüssen einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Ordnungsgemäße Einberufung und Durchführung der Versammlung; Pflicht des Verwalters zur Erstellung formell ordnungsgemäßer Jahresabrechnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Lüdinghausen - 4 II 59/96
  • LG Münster - 2 T 39/96
  • OLG Hamm, 18.06.1998 - 15 W 357/97

Papierfundstellen

  • NZM 1998, 875
  • ZMR 1998, 720
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 04.06.2002 - 15 W 66/02

    Verhältnis der Beschlußanfechtung der Abwahl eines Verwalters und der

    Die Bewertung des Landgerichts, allein der Umstand, daß die Beteiligten zu 2) bis 4) mit den von ihnen gehaltenen Miteigentumsanteilen auch gegen die Stimmen des Beteiligten zu 1) eine Mehrheit erreicht hätten, lasse nicht bereits den Schluß auf die Nichtursächlichkeit des Verfahrensmangels zu, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (ZMR 1995, 498, NZM 1998, 875, 876).
  • OLG München, 22.11.2006 - 34 Wx 55/06

    Beteiligte des Rechtsbeschwerdeverfahrens - kein wechselseitiger Anspruch der

    Solange die vom Verwalter vorgelegte, den formellen Anforderungen im Wesentlichen genügende Jahresabrechnung von den Wohnungseigentümern nämlich nicht abgelehnt oder ein die Abrechnung bestätigender Eigentümerbeschluss nicht rechtskräftig für ungültig erklärt worden ist, kann kein Wohnungseigentümer eine neue Abrechnung oder eine Berichtigung der vorgelegten Abrechnung verlangen (BayObLGZ 1987, 381; OLG Hamm NZM 1998, 875/876).
  • OLG Hamm, 04.07.2005 - 15 W 256/04

    Vorratsteilung; Stimmrecht für nicht errichtetes Sondereigentum

    Von diesen in der Rechtsprechung anerkannten Grundsätzen (vgl. Senat FGPrax 1998, 213 = ZMR 1998, 720; BayObLG …
  • OLG Hamm, 03.12.2002 - 15 W 340/02

    Zum Begriff des werdenden Wohnungseigentümers

    Der Eintritt der Erledigung der Hauptsache ist daher in allen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit von dem Gericht in jeder Lage des Verfahrens, auch noch im Verfahren dritter Instanz, von Amts wegen ohne Rücksicht auf eine Erledigungserklärung des Antragstellers zu beachten (BayObLG WE 1995, 347, 348; WuM 1995, 504; Senat ZMR 1998, 720).
  • OLG Hamm, 05.12.1998 - 15 W 364/98

    Bemessung der Rechtsmittelbeschwer in einem Verfahren nach dem

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  • BayObLG, 30.04.1999 - 2Z BR 175/98

    Übereinstimmende Erledigterklärung durch Antrag und fehlenden Widerspruch

    Die Möglichkeit, daß der durch den Mangel betroffene Wohnungseigentümer das Beschlußergebnis hätte beeinflussen können, muß also nicht nur unwahrscheinlich sein, sondern bei vernünftiger Beurteilung unter keinen Umständen in Betracht kommen (vgl. BGH WPM 1972, 742/743; BayObLGZ 1985, 436/437 und st.Rspr., zuletzt Senatsbeschluß vom 18.3.1999 - 2Z BR 151/98; OLG Düsseldorf ZMR 1998, 244/245; OLG Hamm NZM 1998, 875/876; Staudinger/Bub § 24 WEG Rn. 146).
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