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   OVG Berlin, 28.08.1997 - 2 B 3.96   

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https://dejure.org/1997,16363
OVG Berlin, 28.08.1997 - 2 B 3.96 (https://dejure.org/1997,16363)
OVG Berlin, Entscheidung vom 28.08.1997 - 2 B 3.96 (https://dejure.org/1997,16363)
OVG Berlin, Entscheidung vom 28. August 1997 - 2 B 3.96 (https://dejure.org/1997,16363)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wohngebäude ; Nutzung zu Bürozwecken; Freiberufliche Tätigkeit; Allgemeines Wohngebiet; Anlagen für gesundheitliche Zwecke ; Anlagen für Verwaltungen; Räume für freie Berufe; Vorbescheidsanträge; Nutzungsänderungen

Papierfundstellen

  • ZMR 1998, 250
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Berlin, 20.05.2003 - 2 B 21.98

    Baurecht; übergeleiteter Baunutzungsplan; Auslegung in Anlehnung an die

    Das dahingehende Verständnis dieser Festsetzungen bietet sich mit Rücksicht darauf an, dass der Baunutzungsplan auf den ihm vorangehenden planerischen Regelungen der Bauordnung für die Stadt Berlin vom 3. November 1925, neu gefasst am 9. November 1929 (ABl. S. 1188, abgedr. in: Clouth, Kommentar zur Bauordnung für Berlin, 2. Aufl. 1931) - BauO Bln 1929 - aufbaut und hierbei in weiten Teilen auf die in der Anlage (s. § 8 Ziff. 25 Abs. 1) enthaltenen Bestimmungen über die Abgrenzung der Gebiete der Bauklassen, der Wohngebiete, der gegen Belästigung geschützten Gebiete, der Industriegebiete und der Geschäftsviertel - künftig Bauzonenplan - zurückgreift (vgl. dazu OVG Berlin, Urteil vom 31. März 1992, OVGE 20, 27, 30 ff., zum übergeleiteten Recht s. auch das Urteil vom 4. Februar 1994, OVGE 21, S. 124, 128 und den Beschluss vom 28. August 1997, ZMR 1998, S. 250 sowie Dageförde, a.a.O., Rdnr. 7, kritisch: v. Feldmann/Knuth, Berliner Planungsrecht, 3. Aufl. 1998, Rdnr. 43).
  • VG Berlin, 03.06.2021 - 13 L 149.21
    Bei der Interpretation der planungsrechtlichen Begriffe des übergeleiteten Rechts in Berlin ist die Rechtsprechung von jeher bemüht gewesen, die Auslegung des übergeleiteten Rechts an die Vorschriften der Baunutzungsverordnung anzunähern (OVG Berlin, Beschluss vom 28. August 1997 - 2 B 3/96 -ZMR 1998, 250 ; OVG Berlin, Beschluss vom 26. Februar 1993 - 2 S 1/93 - OVGE 21, 116, juris Rn. 26).
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