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   LG Köln, 13.02.2002 - 29 T 237/01   

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https://dejure.org/2002,9669
LG Köln, 13.02.2002 - 29 T 237/01 (https://dejure.org/2002,9669)
LG Köln, Entscheidung vom 13.02.2002 - 29 T 237/01 (https://dejure.org/2002,9669)
LG Köln, Entscheidung vom 13. Februar 2002 - 29 T 237/01 (https://dejure.org/2002,9669)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 481
  • ZMR 2002, 693
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Dortmund, 14.08.1998 - 138 II 82/97
    Auszug aus LG Köln, 13.02.2002 - 29 T 237/01
    Die Kammer sieht keine Veranlassung, von der herrschenden Auffassung (vgl. LG Flensburg, MDR 1976, 412; LG Darmstadt, Wohnungseigentümer 1990, 35; zweifelnd AG Dortmund, NZM 1998, 984) abzugehen.
  • LG Flensburg, 12.11.1975 - 5 T 277/75
    Auszug aus LG Köln, 13.02.2002 - 29 T 237/01
    Die Kammer sieht keine Veranlassung, von der herrschenden Auffassung (vgl. LG Flensburg, MDR 1976, 412; LG Darmstadt, Wohnungseigentümer 1990, 35; zweifelnd AG Dortmund, NZM 1998, 984) abzugehen.
  • BGH, 24.07.2003 - V ZB 12/03

    Anwaltsgebühren in Wohnungseigentumssachen bei Absehen von mündlicher Verhandlung

    b) Entgegen der Ansicht des Beschwerdegerichts (so auch bereits ZMR 2002, 693) sowie verbreiteter Auffassung in Rechtsprechung (LG Flensburg, MDR 1976, 412; LG Darmstadt, Wohnungseigentümer 1990, 35; LG Wuppertal, ZMR 2002, 230, 231; a.A. AG Dortmund, NZM 1998, 984) und Literatur (Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 49 Rdn. 2; Gerold/Schmidt/v. Eicken/ Madert, BRAGO, 14. Aufl., § 63 Rdn. 6, 16; AnwKom-BRAGO/Schneider, § 63 Rdn. 60; a.A. Greiner, ZMR 2002, 693, 694) ist unter den gegebenen Umständen eine Verhandlungsgebühr entstanden und daher - nebst restlicher Auslagenpauschale und Umsatzsteuer - von dem Antragsgegner zu erstatten.

    Hierbei geht es nicht darum, den Rechtsanwalt davon abzuhalten, eine mündliche Verhandlung namentlich durch unzulänglichen Sachvortrag zu "erzwingen" (vgl. Riedel/Sußbauer/Keller, BRAGO, 8. Aufl., § 35 Rdn. 2; a.A. wohl Greiner, ZMR 2002, 693, 694).

    Nicht anders als im Zivilprozeß ist es nach dem Gesetzeszweck gerechtfertigt, dem Rechtsanwalt auch in Wohnungseigentumssachen eine Vergütung für die größere Mühe zuzubilligen, die mit der entscheidungsreifen Darstellung des Sachverhalts verbunden ist (Greiner, ZMR 2002, 693, 694).

  • LG Köln, 03.02.2003 - 29 T 237/01
    Die Kammer sieht keine Veranlassung, von der herrschenden Auffassung (vgl. LG Flensburg, MDR 1976, 412; LG Darmstadt, Wohnungseigentümer 1990, 35; LG Wuppertal, ZMR 2002, 230) und ihrer ständigen Rechtsprechung (zuletzt etwa Beschluss vom 13.02.2002 - 29 T 237/01, ZMR 2002, 693, mit abl.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 17.08.2000 - 4 W 172/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,18349
OLG Celle, 17.08.2000 - 4 W 172/00 (https://dejure.org/2000,18349)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.08.2000 - 4 W 172/00 (https://dejure.org/2000,18349)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. August 2000 - 4 W 172/00 (https://dejure.org/2000,18349)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WEG § 44 Abs. 1
    Entbehrliche mündliche Verhandlungen in Wohnungseigentumssachen bei offensichtlich unberechtigter Zahlungsverweigerung

Papierfundstellen

  • ZMR 2002, 693
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG München, 30.01.2007 - 34 Wx 116/06

    (Wohnungseigentum: Sondereigentumsfähigkeit von Bestandteilen eines Balkons;

    (1) Verfahrensfehlerfrei konnte das Landgericht hier von der an sich auch im Beschwerdeverfahren zwingend vorgesehenen mündlichen Verhandlung (§ 44 Abs. 1 WEG) ausnahmsweise absehen, weil es nur über Rechtsfragen zu entscheiden hatte, die Beteiligten umfassende rechtliche Hinweise erhalten hatten und zudem der Ankündigung, schriftlich entscheiden zu wollen, entweder zugestimmt oder nicht widersprochen hatten (vgl. auch OLG Celle ZMR 2002, 693; OLG Karlsruhe ZMR 2003, 375).
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