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   OVG Niedersachsen, 10.03.2003 - 1 LA 38/03   

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https://dejure.org/2003,14713
OVG Niedersachsen, 10.03.2003 - 1 LA 38/03 (https://dejure.org/2003,14713)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.03.2003 - 1 LA 38/03 (https://dejure.org/2003,14713)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. März 2003 - 1 LA 38/03 (https://dejure.org/2003,14713)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Baudenkmal; Berechnung des Sanierungsausgleichsbetrages

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 154 Abs 2 BauGB; § 28 Abs 3 S 1 WertV; § 28 Abs 3 S 2 WertV
    Baudenkmal; Berechnung; Bodenwert; Denkmal; Grundstücksbodenendwert; Sanierungsausgleichsbetrag; Sanierungsgebiet

  • denkmalrechtbayern.de PDF (Kurzanmerkung und Volltext)

    Grundstückswert Baudenkmal

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 828
  • ZMR 2004, 75
  • BauR 2003, 1193
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 09.12.1983 - 8 C 112.82

    Beitragsfähiger Erschließungsaufwand für die Herstellung einer sowohl der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.03.2003 - 1 LA 38/03
    Danach sind öffentlich-rechtliche Baubeschränkungen, welche ihre Wurzeln im Denkmalschutzrecht haben, beitragsrechtlich nur dann relevant, soweit sie die für die Verteilung des Erschließungsaufwandes maßgebliche Ausnutzbarkeit des Grundstücks behindern (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.12.1983 - 8 C 112.82 -, BVerwGE 68, 249 = NVwZ 1984, 437, 441 und Urt. v. 3.2.1989 - 8 C 66.87 - BVerwGE 81, 251 = DVBl 1989, 1072).
  • BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 66.87

    Berücksichtigung von Nutzungsbehinderungen durch öffentlich-rechtliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.03.2003 - 1 LA 38/03
    Danach sind öffentlich-rechtliche Baubeschränkungen, welche ihre Wurzeln im Denkmalschutzrecht haben, beitragsrechtlich nur dann relevant, soweit sie die für die Verteilung des Erschließungsaufwandes maßgebliche Ausnutzbarkeit des Grundstücks behindern (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.12.1983 - 8 C 112.82 -, BVerwGE 68, 249 = NVwZ 1984, 437, 441 und Urt. v. 3.2.1989 - 8 C 66.87 - BVerwGE 81, 251 = DVBl 1989, 1072).
  • OVG Niedersachsen, 31.07.1998 - 1 L 2696/98

    Ernstliche Zweifel; Richtigkeit eines Urteils; Erfolgswahrscheinlichkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.03.2003 - 1 LA 38/03
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer Entscheidung liegen nach ständiger Senatsrechtsprechung (vgl. z.B. Beschl. v. 31.7.1998 - 1 L 2696/98 -, NVwZ 1999, 431) erst dann vor, wenn für das vom Zulassungsantragsteller favorisierte Entscheidungsergebnis - auf dieses kommt es an und nicht auf einzelne Begründungselemente - "die besseren Gründe" sprechen, d.h. wenn ein Obsiegen in dem Berufungsverfahren wahrscheinlicher ist als ein Unterliegen.
  • OLG Rostock, 10.07.2008 - 3 U 108/07

    Gewerberaummiete: Kündigung unter Berufung auf fehlende Schriftform trotz

    Lässt sich der Mietgegenstand nicht schon grundstücksbezogen bestimmen, sind in aller Regel zumindest die ungefähre Lage und Größe der vermieteten Räume und Fläche im Vertrag zu beschreiben, damit diese vor Ort zugeordnet werden können (BGH, Urt. v. 02.11.2005, XII ZR 233/03, ZfIR 2006, 193 = NZM 2006, 104; BGH, Beschl. v. 17.07.2002, XII ZR 248/99, NJW-RR 2002, 1377; OLG Rostock, Urt. v. 28.12.2001, 3 U 173/00, NZM 2002, 955; LG Köln, Urt. v. 17.02.1998, 65 S 359/97, ZMR 1998, 432; AG Gießen, Urt. v. 12.07.2004, 48 MC 208/04, ZMR 2004, 75; Möller, ZfIR 2008, 87; Hildebrandt, ZMR 2007, 588).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2005 - 8 S 496/05

    Erhebung eines Ausgleichsbetrags für sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung;

    Der "Bebauungsabschlag" nach § 28 Abs. 3 Satz 2 WertV auf den Ausgleichsbetrag soll nicht sämtliche Nachteile aus einer - etwa wegen des Denkmalschutzes - bestehen bleibenden Bebauung ausgleichen, sondern nur hieraus folgende Einschränkungen bei der Realisierung bestimmter Vorteile aus der Sanierungs- oder Entwicklungsmaßnahme (vgl. auch Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 10.3.2003 - 1 LA 38/03 - , NVwZ-RR 2003, 828).

    Die Regelung bezweckt eine Abschöpfung solcher Sanierungsvorteile durch Erhebung des Ausgleichsbetrags zu vermeiden, die der Eigentümer nicht realisieren kann, weil die vorhandene Bebauung in absehbarer Zeit nicht zu beseitigen ist und deshalb ein sanierungsbedingt erhöhtes Nutzungsmaß nicht ausgenutzt werden kann oder andere sanierungsbedingte Lageverbesserungen wegen der spezifischen Art und Ausstattung des Gebäudes sich nicht positiv auf den Grundstückwert auswirken können (vgl. Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Band 5, § 28 WertV Rn 93 und 95; OVG Lüneburg, Beschl. vom 10.3.2003 - 1 LA 38/03 - , NVwZ-RR 2003, 828; VG Berlin, Beschl. vom 11.11.1998 - 19 A 86/98 - , NVwZ 1999, 568).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2009 - 2 B 7.07

    Sanierungsrechtlicher Ausgleichsbetrag; sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung;

    So verhält es sich, wenn ein im Zuge der rechtlichen Neuordnung des Sanierungsgebiets erlassener Bebauungsplan Maß und/oder Art der baulichen Nutzung erheblich erweitert, der Eigentümer die erweiterten Nutzungsmöglichkeiten jedoch wegen der bestehen bleibenden Bebauung nicht ausnutzen kann, oder wenn andere Sanierungsvorteile aufgrund der spezifischen Art, Ausgestaltung oder Ausstattung einer vorhandenen baulichen Anlage nicht realisiert werden können (vgl. Kleiber, aaO., § 28 WertV Rn. 91 ff., u.a. unter Bezugnahme auf die Begründung zur Novellierung der Wertermittlungsverordnung im Jahre 1972; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18. November 2005 - 8 S 496/05 -, BRS 69 Nr. 206; Nieders. OVG, Beschluss vom 10. März 2003 - 1 LA 38/03 -, NVwZ-RR 2003, S. 828).
  • VG Oldenburg, 19.04.2004 - 1 A 2873/00

    Abschlusserklärung; Anfangswert; Anrechnung; Ausgleichsbetrag; Endwert; Erhöhung

    Schon der Wortlaut zeigt damit, dass es für die Berechnung des Sanierungsausgleichsbetrages nur auf die sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen ankommt und die Bebauung eines Grundstücks dementsprechend grundsätzlich außer Betracht zu bleiben hat (OVG Lüneburg, Beschluss vom 10. März 2003 - 1 LA 38/03 - NVwZ-RR 2003, S. 828f.).
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