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   OLG München, 24.04.2008 - 32 Wx 165/07   

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https://dejure.org/2008,5168
OLG München, 24.04.2008 - 32 Wx 165/07 (https://dejure.org/2008,5168)
OLG München, Entscheidung vom 24.04.2008 - 32 Wx 165/07 (https://dejure.org/2008,5168)
OLG München, Entscheidung vom 24. April 2008 - 32 Wx 165/07 (https://dejure.org/2008,5168)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    WEG § 10 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10 Abs. 2
    Berichtigung von Miteigentumsquoten nach Übergangsrecht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    WEG-Novelle bei anhängigen Verfahren

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anwendbarkeit des § 10 Abs. 2 S. 3 Wohneigentumsgesetz (WEG) auf vor dem 01.07.2007 anhängige Verfahren; Anspruch auf Berichtigung der Miteigentumsquoten nach Wohneigentumsrecht; Verpflichtung eines Wohnungseigentümers zur Beteiligung an den Lasten und Kosten des ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    WEG-Reform: Ist das neue materielle WEG-Recht auf Altverfahren anwendbar? (IMR 2008, 200)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1824
  • NZM 2008, 407
  • ZMR 2008, 567
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 07.03.1996 - 2Z BR 136/95

    Berücksichtigung von Balkonen, Loggien und Dachterrassen bei der Umlegung von

    Auszug aus OLG München, 24.04.2008 - 32 Wx 165/07
    Die rechtliche Überprüfung der landgerichtlichen Entscheidung (§§ 45 Abs. 1 WEG; 27 Abs. 1 Satz 2 FGG; 559 Abs. 2 ZPO) führt zur Aufhebung und Zurückverweisung (§§ 27 FGG, 546 ZPO), da in der Rechtsbeschwerdeinstanz keine neuen Sachanträge gestellt (vgl. BayObLGZ 1996, 58, 62) und keine weiteren Sachverhaltsfeststellungen durchgeführt werden können (§§ 562, 563 ZPO entsprechend).

    Für eine eigene Sachentscheidung des Senats liegen die Voraussetzungen nicht vor, da ein Antrag auf Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels an Stelle der Änderung der Miteigentumsanteile in der Rechtsbeschwerdeinstanz unzulässig ist (vgl. BayObLGZ 1996, 58, 62).

  • BayObLG, 18.11.1991 - BReg. 2 Z 124/91

    Abweichung vom gesetzlichen Kostenverteilungsschlüssel

    Auszug aus OLG München, 24.04.2008 - 32 Wx 165/07
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem bloßen Umstand, dass die Antragsteller die unterschiedliche Größe der Miteigentumsanteile und die daraus entstehenden Auswirkungen auf den Umfang ihrer Kostentragungspflicht bei Erwerb ihres Wohnungseigentums kannten (vgl. BayObLGZ 1991, 396, 398).

    Ein Festhalten an der geltenden Regelung über die Verteilung der Kosten (und des Anteils an der Instandhaltungsrücklage) ist nach Aktenlage unbillig und begründet damit grundsätzlich einen Anspruch auf Abänderung der Miteigentumsanteile (vgl. § 10 Absatz 2 Satz 3 WEG; Riecke/Schmid-Elzer, WEG, 2. Aufl., Rn 194 zu § 10), zumal die Teilungserklärung oder die Gemeinschaftsordnung keine Änderungsmöglichkeit vorsieht (vgl. BayObLGZ 1991, 396, 398).

  • BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Auszug aus OLG München, 24.04.2008 - 32 Wx 165/07
    Dahin stehen kann daher, ob eine Änderung des Verteilungsschlüssels auch durch eine ergänzende Auslegung der Nr. 10 der Gemeinschaftsordnung der Parteien erreicht werden kann, zumal auch hier keine hinreichenden Feststellungen getroffen wurden (vgl. BGH NJW 2004, 3413, 3415; Riecke/ Schmid-Elzer, aaO., Rn 203 zu § 10).
  • BGH, 07.07.2006 - V ZR 159/05

    Geltendmachung eines Notwegerechts durch Miteigentümer eines Grundstücks;

    Auszug aus OLG München, 24.04.2008 - 32 Wx 165/07
    a. Das Landgericht stellt bei seiner Entscheidung mit Beschluss vom 11.9.2007, insoweit ausdrücklich Bezug nehmend auf die in seinem Beschluss vom 17.3.2006 enthaltenen Hinweise, ersichtlich auf die bis zum Inkrafttreten von § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG n.F. (1.7.2007) geltende Rechtslage (vgl. BGH NJW 2006, 3426, 3427) ab.
  • OLG München, 22.02.2008 - 34 Wx 66/07

    Wohnungseigentum: Anspruch eines behinderten Wohnungseigentümers gegen die

    Auszug aus OLG München, 24.04.2008 - 32 Wx 165/07
    Da ein Verpflichtungsantrag vorliegt, gilt für die Entscheidung in der Sache aber das derzeit geltende materielle Recht (vgl. OLG München, Az. 34 Wx 066/07; Bergerhoff, NZM 2007, 553).
  • BayObLG, 12.08.1999 - 2Z BR 80/99

    Anspruch auf Abänderung der Miteigentumsanteile oder des

    Auszug aus OLG München, 24.04.2008 - 32 Wx 165/07
    Da mit einer Änderung der Miteigentumsanteile in den Kernbereich des Wohnungseigentums eingegriffen wird, ist ein Anspruch auf Abänderung der Miteigentumsanteile allerdings dann nicht gerechtfertigt, wenn sich, wie hier, nach Aktenlage die Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels anbietet und bereits dadurch die Unbilligkeit behoben werden kann (vgl. BayObLG ZWE 2000, 171, 172; Riecke/ Schmid-Elzer, aaO., Rn. 11 zu § 8).
  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 74/08

    Begründung der Anfechtungsklage

    Da eine dem § 62 Abs. 1 WEG vergleichbare Übergangsregelung für die Anwendung materiellrechtlicher Vorschriften fehlt, ist das neue Recht im Grundsatz auch auf noch nicht abgeschlossene Sachverhalte anzuwenden (Bergerhoff, NZM 2007, 553; Merlein Bärmann, aaO, § 62 WEG Rdn. 73 f. Rdn. 2; vgl. auch Senat, Beschl. v. 27. September 2007, V ZB 83/07, NJW 2007, 3492; OLG München ZMR 2008, 567, 568).
  • BGH, 11.06.2010 - V ZR 174/09

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels;

    Für den Änderungsanspruch nach § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG ist allein die Kostenmehrbelastung desjenigen Wohnungseigentümers maßgebend, der die Änderung des Kostenverteilungsschlüssels verlangt (vgl. OLG München NZM 2008, 407, 408; Wenzel in Bärmann, WEG, 10. Aufl., § 10 Rdn. 158; Kümmel in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 10 Rdn. 41; Riecke/Schmid/Elzer, Fachanwaltskommentar - Wohnungseigentumsrecht, 3. Aufl., WEG, § 10 Rdn. 194).
  • KG, 24.04.2009 - 24 W 55/08
    Materiellrechtlich ist jedoch in - wie hier - nicht Beschlussanfechtungen der Versammlung der Wohnungseigentümer betreffenden wohnungseigentumsrechtlichen "Altverfahren" grundsätzlich das im Zeitpunkt dieser Entscheidung geltende Recht maßgebend (vgl. OLG München NJW 2008, 1824 [OLG München 24.04.2008 - 32 Wx 165/07] ; Bergerhoff NZM 2007, 553f.; Merle in: Bärmann (10. Auflage 2008) § 62 WEG Rdn. 2; Palandt / Bassenge (68. Auflage 2009) § 62 WEG Rdn. 1; a.A. Elzer ZMR 2008, 323 Fn. 12; OLG Karlsruhe GE 2009, 455 m.w.N.).
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