Rechtsprechung
BGH, 16.07.2001 - NotZ 9/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Bewerbung um eine Notarstelle - Auswahlentscheidung - Berücksichtigung einer Rechtsanwaltstätigkeit - Eintragung in die Anwaltsliste - Anwaltsvertretung - Zulässigkeit der Vergabe von Sonderpunkten - Frühere richterliche Tätigkeit
- Judicialis
BNotO § 6 Abs. 3 Satz 2; ; BNotO § 6 Abs. 3 Satz 3; ; BRAO § 32 Abs. 1; ; BRAO § 53 Abs. 7
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auswahl unter mehreren Bewerbern um eine Notarstelle; Berücksichtigung der Tätigkeit eines Bewerbers als Rechtsanwalt
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 1566
- DNotZ 2001, 968
- ZNotP 2001, 363
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 30.06.1992 - VI ZB 15/92
Postulationsfähigkeit vor Berufungsgericht mit Aushändigung der Zulassungsurkunde
Auszug aus BGH, 16.07.2001 - NotZ 9/01
Wird er gleichwohl - wie hier zeitweise der Antragsteller - entgegen diesem Verbot tätig, so verstößt er - unbeschadet der im Interesse der rechtsuchenden Bevölkerung in § 32 Abs. 2 BRAO angeordneten Wirksamkeit solcher anwaltlichen Handlungen nach außen (vgl. dazu BGH, Beschluß vom 30. Juni 1992 - VI ZB 15/92, NJW 1992, 2706) - gegen eine gesetzliche Pflicht, die zugleich Berufspflicht ist, mit den sich daraus ergebenden berufsrechtlichen Konsequenzen der §§ 74 f., 113 ff. BRAO (…vgl. Henssler/ Prütting, BRAO § 32 Rdn. 8;… Feuerich/Braun, BRAO 5. Aufl. 2000 § 32 Rdn. 1, 4; eingehend - auch mit Blick auf die historische Entwicklung - insbesondere Isele, BRAO § 32 Anm. 2 A. 2., B. 1., III. B. IV. B.). - BGH, 13.12.1993 - NotZ 46/92
Begriff der persönlichen und fachlichen Eignung eines Notarbewerbers
Auszug aus BGH, 16.07.2001 - NotZ 9/01
Die Anrechnung der hauptberuflichen Tätigkeit als Anwalt beruht auf der historisch gewachsenen Institution des Anwaltsnotariats, das der Gesetzgeber in § 3 Abs. 2 BNotO übernommen hat, so daß eine Gleichbehandlung anderer juristischer Berufe der gesetzlichen Wertung widersprechen würde (vgl. Sen.Beschluß vom 13. Dezember 1993 - NotZ 46/92, NJW-RR 1994, 1018; ferner Sen.Beschl. v. 18. September 1995 - NotZ 9/95, n.v.). - BGH, 18.09.1995 - NotZ 9/95
Antrag auf Zulassung zum Notariat - Anwaltliche Vortätigkeit als …
Auszug aus BGH, 16.07.2001 - NotZ 9/01
Die Anrechnung der hauptberuflichen Tätigkeit als Anwalt beruht auf der historisch gewachsenen Institution des Anwaltsnotariats, das der Gesetzgeber in § 3 Abs. 2 BNotO übernommen hat, so daß eine Gleichbehandlung anderer juristischer Berufe der gesetzlichen Wertung widersprechen würde (vgl. Sen.Beschluß vom 13. Dezember 1993 - NotZ 46/92, NJW-RR 1994, 1018; ferner Sen.Beschl. v. 18. September 1995 - NotZ 9/95, n.v.).
- BGH, 22.11.2004 - NotZ 16/04
Anforderungen an die Gewichtung fachspezifischer Leistungen beim Zugang zum Beruf …
Denn erst mit der Eintragung in diese Liste beginnt die Befugnis, die Anwaltstätigkeit auszuüben (§ 32 Abs. 1 BRAO; vgl. Senat, Beschluß vom 16. Juli 2001 - NotZ 9/01 - DNotZ 2001, 968, 969). - BGH, 18.03.2002 - NotZ 19/01
Bewerbung eines württembergischen Bezirksnotars um die Stelle eines Anwaltsnotars …
Eine Gleichbehandlung anderer juristischer Berufe oder gar der Ausbildungszeit für andere juristische Berufe widerspräche der gesetzlichen Wertung (Senatsbeschluß vom 16. Juli 2001 - NotZ 9/01 - ZNotP 2001, 363 unter 2 a m.w.N.). - OLG Köln, 04.02.2004 - 2 VA (Not) 15/03 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann zwar je nach den Umständen - etwa durch einen länger andauernden Einsatz in speziellen Bereichen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit - auch durch eine frühere richterliche Tätigkeit Fachwissen erworben werden, das in besonderer Weise für das Notaramt qualifiziert (BGH, Beschluss vom 16.07.2001 - NotZ 9/01 - = DNotZ 2001, 968).