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   BVerwG, 30.10.2002 - 8 C 24.01   

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BVerwG, 30.10.2002 - 8 C 24.01 (https://dejure.org/2002,2421)
BVerwG, Entscheidung vom 30.10.2002 - 8 C 24.01 (https://dejure.org/2002,2421)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Oktober 2002 - 8 C 24.01 (https://dejure.org/2002,2421)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    VermG § 5 Abs. 1 Buchst. b
    Rückübertragungsausschluss; Widmung zum Gemeingebrauch; konkludente Widmung; Parkplatz.

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks nach den Vorschriften des Vermögensgesetzes - Indizien für die konkludente Widmung eines unbebauten Grundstücks als öffentlicher Parkplatz - Konkludente Widmung zum Gemeingebrauch - Freigabe eines Grundstück zur Nutzung ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsausschlussgrund; Restitutionsausschlussgrund; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Gemeingebrauch; Widmung; Parkplatz

  • Judicialis

    VermG § 5 Abs. 1 Buchst. b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 5 Abs. 1 lit. b
    Recht der offenen Vermögensfragen - Rückübertragungsausschluss; Widmung zum Gemeingebrauch; konkludente Widmung; Parkplatz

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Widmung eines Grundstücks als öffentlicher Parkplatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 56 (Leitsatz)

    § 5 Abs. 1 Buchst. b VermG
    Vermögensrecht - Ausschluss der Rückübertragung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2003, 158 (Ls.)
  • ZOV 2003, 51
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.02.2002 - 8 C 1.01

    Ausschluss der Rückübertragung; Widmung zum Gemeingebrauch; Sachen im

    Auszug aus BVerwG, 30.10.2002 - 8 C 24.01
    Die Widmung zum Gemeingebrauch im Sinne von § 5 Abs. 1 Buchst. b VermG kann auch konkludent erfolgen (wie Urteil vom 27. Februar 2002 - BVerwG 8 C 1.01 - VIZ 2002, 470).

    In dem den Beteiligten bekannten Urteil vom 27. Februar 2002 - BVerwG 8 C 1.01 - (VIZ 2002, 470) hat der erkennende Senat hierzu Folgendes ausgeführt: .

    Die (konkludente) Widmung muss am 29. September 1990, also bei In-Kraft-Treten des Vermögensgesetzes, vorgelegen haben; dies ergibt eine an Wortlaut, Sinn und Zweck, Systematik und Entstehungsgeschichte orientierte Auslegung der Vorschrift (vgl. Urteil vom 27. Februar 2002, a.a.O., S. 471 f.).

  • OVG Thüringen, 13.12.2001 - 2 KO 730/00

    Straßen- und Wegerecht, Verwaltungsprozessrecht; Feststellungsklage; Öffentliche

    Auszug aus BVerwG, 30.10.2002 - 8 C 24.01
    Maßgeblich für die Einstufung als öffentliche Straße war deshalb nach DDR-Recht die Freigabe für die öffentliche Nutzung durch die zuständigen Stellen (vgl. § 3 Abs. 2 Satz 2 StrVO 1957), also in der Regel der tatsächliche Anschluss an das bestehende öffentliche Straßennetz (Bönninger/Knobloch, Themenreihe Verwaltungsrecht der DDR, Das Recht der öffentlichen Straßen, 1978, S. 11; ThürOVG, Urteil vom 11. Dezember 2001 - 2 KO 730/00 - ThürVBl. 2002, 235 ).

    Damit dürften sie mit Blick auf die Widmungsproblematik keine unmittelbare rechtliche Wirkung, sondern allenfalls indizielle Bedeutung haben (vgl. ThürOVG, Urteil vom 11. Dezember 2001, a.a.O., S. 239).

  • BVerwG, 30.11.1995 - 7 C 55.94

    Wann ist ein Rückübertragungsanspruch ausgeschlossen?

    Auszug aus BVerwG, 30.10.2002 - 8 C 24.01
    Dieser Begriff ist vom Bundesverwaltungsgericht vielmehr ausschließlich im Zusammenhang mit dem restitutionsausschließenden erheblichen baulichen Aufwand im Sinne von § 5 Abs. 1 Buchst. a VermG verwendet worden (vgl. Urteil vom 30. November 1995 - BVerwG 7 C 55.94 - BVerwGE 100, 70 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.1975 - III A 1279/75
    Auszug aus BVerwG, 30.10.2002 - 8 C 24.01
    Für den Fall, dass es an einer eindeutigen Erklärung fehlt, hat die Rechtsprechung einen derartigen Erklärungswillen aus Indizien abgeleitet (vgl. OVG Münster, Urteil vom 16. September 1975 - III A 1279/75 - NJW 1976, 820).".
  • BVerfG, 07.12.2021 - 2 BvL 2/15

    Verbot des Umschlags (Be-, Ent- und Umladen) von Kernbrennstoffen in den Häfen

    Die Widmung stellt die von einem erkennbaren Widmungswillen getragene Indienststellung einer öffentlichen Sache dar und kann auch konkludent erfolgen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2002 - 8 C 24/01 -, juris, Rn. 13; VGH BW, Beschluss vom 12. Oktober 2007 - 1 S 2132/07 -, juris, Rn. 8; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. November 2010 - 4 M 221/10 -, juris, Rn. 3; BayVGH, Beschluss vom 4. Januar 2012 - 4 CE 11.3002 -, juris, Rn. 9; Stelkens, in: ders./Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 35 Rn. 325; Windoffer, in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2. Aufl. 2019, § 35 Rn. 34).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2007 - 4 L 400/06

    Zur Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr und der Einordnung einer im komplexen

    Das Fehlen eines förmlichen Beschlusses i.S.d. § 4 Abs. 1 StrVO DDR 1974 steht allerdings der Öffentlichkeit der Straße nach dem DDR-Recht nicht entgegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 30. Oktober 2002 - 8 C 24.01 -, ZOV 2003, 51, 52 m.w.N.; OVG Berlin, Urt. v. 10. Januar 2004 - 1 B 8.04 -, NJ 2005, 510, 511 m.w.N.; OVG Thüringen, Urt. v. 12. November 2001 - 2 KO 730/00 - zit. nach JURIS; offen gelassen in OVG LSA, Beschl. v. 12. Januar 2000, a.a.O.).

    In der Rechtspraxis der DDR waren ausdrückliche (schriftliche) Ratsbeschlüsse vielfach nicht nachweisbar; diese waren nach dem Verständnis des § 4 Abs. 1 Satz 1 StrVO DDR 1974 erst dann erforderlich, wenn Streitfragen und Abgrenzungsprobleme zu klären waren (vgl. OVG Thüringen, Urt. v. 12. November 2001, a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 30. Oktober 2002, a.a.O.).

    Erforderlich war daher jedenfalls eine Freigabe für die öffentliche Nutzung durch die zuständigen Stellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 30. Oktober 2002, a.a.O. S. 52; OVG Berlin, Urt. v. 10. Januar 2004, a.a.O. S. 511 m.w.N.).

    Soweit vertreten wird, in der Regel genüge ein tatsächlicher Anschluss an das bestehende öffentliche Straßennetz (vgl. BVerwG, Urt. v. 30. Oktober 2002, a.a.O. S. 52; vgl. auch Zörner LKV 2000, 526, 528; Fieberg u.a., VermG § 5 Rdnr. 33), ist dies auf die Fälle zu beziehen, in denen die öffentliche Nutzung der Straße nach § 3 Abs. 1 Satz 2 StrVO DDR 1974 so offensichtlich ist, dass der staatliche Akt der Freigabe in einem konkludenten Verhalten gesehen werden kann.

    Jedenfalls aber schließt diese Feststellung zumindest aus, dass die Beklagte und die Rechtsvorgängerin der Klägerin 1996 angenommen haben, es habe sich um eine der öffentlichen Nutzung dienende Straße nach der StrVO DDR 1974 und nachfolgend um eine öffentliche Straße nach dem StrG LSA gehandelt (vgl. dazu auch BVerwG, Urt. v. 30. Oktober 2002, a.a.O. S. 53).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.08.2010 - 1 B 3.10

    Feststellungsklage; Straße; Öffentlichkeit; Widmung; Widmungsfiktion;

    Fehlen für diesen Willen entsprechende schriftliche Belege oder sonstige eindeutige Anhaltspunkte, bedarf es jedenfalls der Feststellung eines entsprechenden Bewusstseins bei der zuständigen Stelle bzw. deren Mitarbeitern über die nunmehrige Öffentlichkeit der Straße, die bis zum Inkrafttreten des Brandenburgischen Straßengesetzes vorhanden gewesen sein muss (vgl. schon OVG Berlin, Urteil vom 10. November 2004 - 1 B 8.04 -, juris Rn. 23, wonach eine nur faktische Nutzung der Straße zu Verkehrszwecken und die Duldung der wegemäßigen Benutzung einer Straße durch Dritte für eine Freigabe nicht ausreichen; ebenso: OVG Weimar, Urteil vom 11. Dezember 2001 - 2 KO 730/00 -, juris Rn. 91 ff.; OVG Magdeburg, Urteil vom 14. August 2007 - 4 L 400/06 -, juris Rn. 29; nur auf den Freigabeakt abstellend OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 14. Juni 2004 - 3 B 136/04 -, LKV 2005, 505 [506]; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2002 - 8 C 24.01 -, juris Rn. 15; Zörner, LKV 2000, 526, 528).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.09.2010 - 3 L 341/09

    Gemeinden in Sachsen-Anhalt nicht befugt zur Anordnung der Aufstellung von

    Die in § 4 Abs. 1 und 3 StrVO 1974 vorgesehene "Entscheidung über die Öffentlichkeit" einer (Gemeinde-)Straße durch die Räte der Städte und Gemeinden erlangte (äußerst geringe) praktische Bedeutung wiederum nur im Falle von Unklarheiten oder Streitigkeiten (BVerwG, Urt. v. 30.10.2002 - 8 C 24/01 -, VIZ 2003, 284) sowie im Falle des Entzugs der Öffentlichkeit einer Straße.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2010 - 3 L 465/08

    Feststellung der Öffentlichkeit eines Weges; statthafte Klageart; DDR;

    Diese Vorschrift geht darauf zurück, dass das Recht der DDR eine förmliche Straßenwidmung nicht kannte; maßgeblich für die Einstufung als öffentliche Straße war allein die Freigabe für die öffentliche Nutzung durch die zuständigen Stellen, in der Regel also der tatsächliche Anschluss an das bestehende Straßennetz (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.10.2002 - 8 C 24.01 - VIZ 2003, 284; OVG LSA, Urt. v. 09.04.1997 - A 4 S 5/97 - LKV 1998, 278).

    Die in § 4 Abs. 1 und 3 StrVO 1974 vorgesehene "Entscheidung über die Öffentlichkeit" einer (Gemeinde-)Straße durch die Räte der Städte und Gemeinden erlangte (äußerst geringe) praktische Bedeutung wiederum nur im Falle von Unklarheiten oder Streitigkeiten (BVerwG, Urt. v. 30.10.2002, a. a. O.) sowie im Falle des Entzugs der Öffentlichkeit einer Straße.

  • OVG Niedersachsen, 04.03.2016 - 9 LA 154/15

    Außenbereichsstraße; sachliche Beitragspflicht; Beschwer; Dauerkleingärten;

    Sie behauptet lediglich eine fehlerhafte Anwendung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Oktober 2002 (8 C 24.01) durch das Verwaltungsgericht.
  • OVG Berlin, 10.11.2004 - 1 B 8.04

    Feststellung der Öffentlichkeit eines zur Zeit der DDR öffentlichen Weges nach

    Diese Freigabe ging über die bloße Duldung der wegemäßigen Benutzung der Straße durch Dritte hinaus (vgl. OVG Weimar, a.a.O.; vgl. auch die [jeweils vermögensrechtlichen] Entscheidungen des BVerwG, Urteil vom 30. September 2000 - 8 C 24.01; Urteil vom 12. Dezember 2001 - 8 C 30.00 -, Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 33).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.2010 - 3 L 156/09

    Feststellung der Öffentlichkeit eines Weges

    Diese Vorschrift geht darauf zurück, dass das Recht der DDR eine förmliche Straßenwidmung nicht kannte; maßgeblich für die Einstufung als öffentliche Straße war allein die Freigabe für die öffentliche Nutzung durch die zuständigen Stellen, in der Regel also der tatsächliche Anschluss an das bestehende Straßennetz (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.10.2002 - 8 C 24.01 - VIZ 2003, 284; OVG LSA, Urt. v. 09.04.1997 - A 4 S 5/97 - LKV 1998, 278).

    Die in § 4 Abs. 1 und 3 StrVO 1974 vorgesehene "Entscheidung über die Öffentlichkeit" einer (Gemeinde-)Straße durch die Räte der Städte und Gemeinden erlangte (geringe) praktische Bedeutung wiederum nur im Falle von Unklarheiten oder Streitigkeiten (BVerwG, Urt. v. 30.10.2002, a. a. O.) sowie im Falle des Entzugs der Öffentlichkeit einer Straße.

  • BVerwG, 09.09.2011 - 9 B 14.11

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit der Geltung der

    Die Beschwerde meint, das Berufungsgericht weiche dadurch konkludent vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Oktober 2002 - BVerwG 8 C 24.01 - (Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 37) ab, dass es die Überprüfung, ob eine faktische Widmung der Verkehrsfläche vorliege, eindeutig nur auf einen kleinen Ausschnitt der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts überprüfungsnotwendigen Sachverhaltsvoraussetzungen beschränkt habe.

    Habe eine öffentliche Nutzung stattgefunden und habe die zuständige Stelle hiergegen nichts unternommen, sprächen gewichtige Gründe dafür, dass diese öffentliche Nutzung von den zuständigen Stellen in ihren Willen aufgenommen worden sei (Urteil vom 30. Oktober 2002 a.a.O. S. 55).

  • BVerwG, 24.06.2015 - 3 B 28.15

    Anforderungen an den Widmungsakt staatlicher Stellen der DDR bzgl. Einstufung der

    Das steht ohne weiteres im Einklang mit der von der Klägerin erwähnten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu einer konkludenten Widmung, die zwar durchaus eine Entscheidung der zuständigen Behörde zur Zweckbestimmung der öffentlichen Sache oder Einrichtung fordert, allerdings keinen förmlichen Widmungsbeschluss (BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2002 - 8 C 24.01 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 37).

    b) Die Klägerin rügt weiterhin eine Abweichung von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 2001 - 3 B 56.01 - (Buchholz 111 Art. 26 EV Nr. 8) und vom 30. Oktober 2002 - 8 C 24.01 - (Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 37), weil dort für die öffentlich-rechtliche Zweckbestimmung eines Vermögenswerts dessen bestimmungsgemäße Nutzung und damit eine konkludente Widmung für ausreichend gehalten worden sei, während das Verwaltungsgericht hier einen besonderen förmlichen Widmungsakt fordere.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2006 - 1 M 172/06

    Straßenrechtliche Anordnung zur Beseitigung eines Zaunes

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.08.2014 - 2 L 54/13

    Wirkung der Aufnahme einer Straße in ein Bestandsverzeichnis in Sachsen-Anhalt

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.06.2020 - 2 L 83/18

    Feststellung der Öffentlichkeit eines Weges; altes Recht der DDR

  • VG Halle, 21.06.2016 - 6 A 106/14

    Qualifizierung eines Weges als öffentliche Straße

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.07.2008 - 3 L 336/05

    Abwasserbeseitigung: Erstattung der Kosten für die Sanierung eines

  • VG Gera, 14.06.2018 - 3 K 1261/16
  • VG Halle, 16.10.2019 - 8 A 57/18

    Beurteilung der Öffentlichkeit eines über Privatgrund verlaufenden Teils einer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2023 - 2 L 48/21

    Straßenrecht der DDR, u.a. Öffentlichkeit einer Straße nahe der innerdeutschen

  • BVerwG, 10.11.2016 - 9 B 14.16

    Konkludente Widmung einer kommunalen Entwässerungseinrichtung;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.11.2005 - 1 S 118.05

    Versammlung in Halbe am 12. November 2005

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.2022 - 3 LB 14/15

    Straßenreinigungsgebühren; Gebührenmaßstab bei Hinterliegergrundstücken;

  • OVG Brandenburg, 14.06.2004 - 3 B 136/04

    Anforderungen für eine Vollziehungsanordnung; Einzäunen eines Grundstücks;

  • VG Halle, 07.04.2017 - 6 A 80/15

    Öffentlichkeit eines Weges; Bestehen einer unvordenklichen Verjährung

  • VG Gera, 05.11.2019 - 3 K 1443/19

    Straßen- und Wegerecht

  • VG Halle, 29.11.2013 - 6 A 273/12

    Instandsetzung einer Grundstückszufahrt - Brücke

  • VG Frankfurt/Oder, 09.03.2023 - 3 K 2008/16
  • VG Berlin, 05.05.2021 - 1 L 177.21

    Zaun als unzulässige Anlage im öffentlichen Straßenraum, hier einer

  • VG Potsdam, 17.02.2005 - 10 K 3018/01

    Straßenrechtliche Beseitigungsanordnung hinsichtlich der Umzäunung eines

  • VG Cottbus, 10.11.2004 - 2 L 511/04
  • OLG Brandenburg, 23.05.2023 - 2 U 26/22

    Amtshaftung bei Nichterteilung der Baugenehmigung wegen nicht gesicherter

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.05.2022 - 1 L 241/16
  • VG Frankfurt/Oder, 16.12.2020 - 3 K 1358/17

    Erschließungsbeitragsrecht; Straßenbaubeitragsrecht

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2014 - 5 S 6.14

    Widmung von Straßen in Brandenburg; keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung in

  • BVerwG, 21.07.2003 - 8 B 104.03

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.07.2023 - 2 L 43/22

    Voraussetzungen für den Entzug der Öffentlichkeit einer Straße

  • VG Halle, 21.09.2015 - 6 A 249/13

    Straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis für Imbisswagen; Öffentlichkeit eines

  • VG Cottbus, 15.09.2005 - 2 L 297/05
  • VG Lüneburg, 18.11.2009 - 3 B 75/09
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