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   BVerwG, 21.01.2004 - 8 C 9.03   

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BVerwG, 21.01.2004 - 8 C 9.03 (https://dejure.org/2004,2315)
BVerwG, Entscheidung vom 21.01.2004 - 8 C 9.03 (https://dejure.org/2004,2315)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Januar 2004 - 8 C 9.03 (https://dejure.org/2004,2315)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    EntschRÄndG Art. 3 Nr. 6; VermG § ... 29 Abs. 3; § 1 Abs. 6; § 2 Abs. 1; § 3 Abs. 2; § 30 a Abs. 1; REAO Art. 3; Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Regelung bestimmter Vermögensansprüche vom 13. Mai 1992 Art. 3 Abs. 9
    Parteiwechsel, gesetzlicher; Zuständigkeit; Berechtigte; Verkauf, verfolgungsbedingter; Legalzession; Zession; Rechtsnachfolger, amerikanische; Anmeldung; Anmeldefrist; Ausschlussfrist; Fristversäumnis; Heilung; Heilungsvorschrift; Wiederaufleben; Rechtsmangel; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    EntschRÄndG Art. 3 Nr. 6
    Angemessenheit; Anmeldefrist; Anmeldefrist; Anmeldung; Anmeldung; Anspruch; Antrag; Auslegung; Ausschlussfrist; Ausschlussfrist; Berechtigte; Berechtigter; Beschleunigung; Bundesamt; Eigentumsgarantie; Entschädigung; Fristversäumnis; Fristversäumung; Grundstück; Heilung; ...

  • Wolters Kluwer

    Eintritt eines gesetzlichen Parteiwechsels; Zuständigkeit des Bundesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen; Vorliegen einer durchgreifenden Beschleunigungsmaßnahme; Feststellung des Berechtigten; Zweitberechtigung bezüglich streitgegenständlicher Grundstücke; ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfahrenszuständigkeit; Ausgangsbehörde; Gerichtsverfahren; Parteiwechsel; Fristversäumnis; Legalzession; Heilungsvorschrift

  • Judicialis

    EntschRÄndG Art. 3 Nr. 6; ; VermG § 29 Abs. 3; ; VermG § 1 Abs. 6; ; VermG § 2 Abs. 1; ; VermG § 3 Abs. 2; ; VermG § 30 a Abs. 1; ; REAO Art. 3; ; Abkommen BRD/USA vom 13.05.1992 Art. 3 Abs. 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesetzlicher Parteiwechsel nach Zuständigkeitswechsel für Ansprüche nach Vermögensgesesetz; Heilung der Fristversäumnis bei Legalzession - Parteiwechsel, gesetzlicher; Zuständigkeit; Berechtigte; Verkauf, verfolgungsbedingter; Legalzession; Zession; Rechtsnachfolger, ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Umfassende Zuständigkeit des Bundesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen seit 1. 1. 2004

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Umfassende Zuständigkeit des Bundesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen seit 1.1.2004

  • nomos.de PDF, S. 51 (Kurzinformation)

    §§ 1, 29, 30a VermG
    Erweiterte Zuständigkeit des BARoV seit 1.1.2004

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZOV 2004, 86
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 26.05.1999 - 8 C 20.98

    Recht der offenen Vermögensfragen

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2004 - 8 C 9.03
    Das Vertragsgesetz vom 21. Dezember 1992 (BGBl II S. 1222), mit dem das US-Abkommen vom 13. Mai 1992 in innerdeutsches Recht umgesetzt wurde, begründete im Hinblick auf § 30 a Abs. 1 VermG keine Sonderregelung (vgl. Urteil vom 26. Mai 1999 - BVerwG 8 C 20.98 - Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 9 S. 8).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 28.95 - BVerwGE 101, 39/43 und vom 26. Mai 1999 - BVerwG 8 C 20.98 - a.a.O.) handelt es sich bei der Anmeldefrist des § 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG um eine materielle Ausschlussfrist, so dass die auf § 1 Abs. 6 VermG gestützten Ansprüche der Rechtsnachfolgerin der primär Geschädigten mit Ablauf des 31. Dezember 1992 zunächst erloschen waren.

    Eine Gleichbehandlung mit Anspruchskonkurrenten, die zum Zeitpunkt des Wiederauflebens der zunächst nach § 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG erloschenen Ansprüche bereits Eigentum an den zurückbegehrten Grundstücken erlangt hatten (s. dazu Urteil vom 26. Mai 1999 - BVerwG 8 C 20.98 - a.a.O.), ist nicht geboten.

    Auch die Tatsache, dass sich das Bundesverwaltungsgericht in zahlreichen Entscheidungen mit dem US-Abkommen befassen musste (vgl. nur Urteile vom 26. Mai 1999 - BVerwG 8 C 20.98 - a.a.O., vom 25. Juli 2001 - BVerwG 8 C 7.01 - BVerwGE 115, 50, vom 29. November 2001 - BVerwG 7 C 9.01 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 63 und vom 24. Januar 2002 - BVerwG 8 C 33.01 - BVerwGE 115, 367 = Buchholz 428 § 31 VermG Nr. 8), zeigt, dass die Rechtslage unklar war.

  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend die gesetzliche Anpassung in der DDR

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2004 - 8 C 9.03
    Nach der Rechtsprechung des 1. Senats sind diese Grenzen enger, wenn der Gesetzgeber in abgeschlossene, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingreift (sog. echte-retroaktive-Rückwirkung); dies ist grundsätzlich unzulässig (vgl. BVerfGE 88, 384 ).

    Es gilt daher nicht, wenn sich ausnahmsweise ein schutzwürdiges Vertrauen auf den Bestand einer bestimmten Rechtslage nicht bilden konnte (vgl. etwa BVerfGE 88, 384 ).

    Dies ist u.a. dort der Fall, wo wegen einer verworrenen und unklaren Rechtslage mit einer Klärung gerechnet werden musste, wo das Rechtssicherheitsinteresse überwiegende Belange des Gemeinwohls eine Beseitigung von Normen erfordern oder wo sich schutzwürdiges Vertrauen in den Fortbestand eines Rechts nicht bilden konnte (BVerfGE 88, 384 ).

  • BVerwG, 24.01.2002 - 8 C 33.01

    Erlösauskehr im Vermögensrecht; Vermutung bei US-Pauschalentschädigungsabkommen;

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2004 - 8 C 9.03
    Nach den von den Klägern angeführten Entscheidungen (Urteil vom 24. Januar 2002 - BVerwG 8 C 33.01 - BVerwGE 115, 367 und vom 27. Februar 2002 - BVerwG 8 C 20.01 - a.a.O.) hatten die amerikanischen Antragsteller ihre Ansprüche aus dem Vermögensgesetz jeweils vor dem 31. Dezember 1992 angemeldet, so dass sich der Senat nicht mit der Frage zu befassen brauchte, ob eine Anmeldung bis zu diesem Zeitpunkt Voraussetzung für den Übergang der Ansprüche auf die Bundesrepublik Deutschland ist.

    Auch die Tatsache, dass sich das Bundesverwaltungsgericht in zahlreichen Entscheidungen mit dem US-Abkommen befassen musste (vgl. nur Urteile vom 26. Mai 1999 - BVerwG 8 C 20.98 - a.a.O., vom 25. Juli 2001 - BVerwG 8 C 7.01 - BVerwGE 115, 50, vom 29. November 2001 - BVerwG 7 C 9.01 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 63 und vom 24. Januar 2002 - BVerwG 8 C 33.01 - BVerwGE 115, 367 = Buchholz 428 § 31 VermG Nr. 8), zeigt, dass die Rechtslage unklar war.

  • BVerwG, 29.11.2001 - 7 C 9.01

    Conference on Jewish Material Claims against Germany (JCC);

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2004 - 8 C 9.03
    Die Berechtigtenfiktion des § 2 Abs. 1 Satz 3 VermG wird dann durch die Spezialregelungen des US-Abkommens verdrängt (vgl. Urteile vom 29. November 2001 - BVerwG 7 C 9.01 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 63 und vom 27. Februar 2002 - BVerwG 8 C 20.01 - Buchholz 428 § 31 VermG Nr. 9).

    Auch die Tatsache, dass sich das Bundesverwaltungsgericht in zahlreichen Entscheidungen mit dem US-Abkommen befassen musste (vgl. nur Urteile vom 26. Mai 1999 - BVerwG 8 C 20.98 - a.a.O., vom 25. Juli 2001 - BVerwG 8 C 7.01 - BVerwGE 115, 50, vom 29. November 2001 - BVerwG 7 C 9.01 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 63 und vom 24. Januar 2002 - BVerwG 8 C 33.01 - BVerwGE 115, 367 = Buchholz 428 § 31 VermG Nr. 8), zeigt, dass die Rechtslage unklar war.

  • BVerwG, 27.02.2002 - 8 C 20.01

    Feststellung der Entschädigungsberechtigung; Ausschlussfrist;

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2004 - 8 C 9.03
    Die Berechtigtenfiktion des § 2 Abs. 1 Satz 3 VermG wird dann durch die Spezialregelungen des US-Abkommens verdrängt (vgl. Urteile vom 29. November 2001 - BVerwG 7 C 9.01 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 63 und vom 27. Februar 2002 - BVerwG 8 C 20.01 - Buchholz 428 § 31 VermG Nr. 9).

    Nach den von den Klägern angeführten Entscheidungen (Urteil vom 24. Januar 2002 - BVerwG 8 C 33.01 - BVerwGE 115, 367 und vom 27. Februar 2002 - BVerwG 8 C 20.01 - a.a.O.) hatten die amerikanischen Antragsteller ihre Ansprüche aus dem Vermögensgesetz jeweils vor dem 31. Dezember 1992 angemeldet, so dass sich der Senat nicht mit der Frage zu befassen brauchte, ob eine Anmeldung bis zu diesem Zeitpunkt Voraussetzung für den Übergang der Ansprüche auf die Bundesrepublik Deutschland ist.

  • BVerwG, 25.07.2001 - 8 C 7.01

    Eigentumsübergang nach dem US-Pauschalentschädigungsabkommen auf die

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2004 - 8 C 9.03
    Auch die Tatsache, dass sich das Bundesverwaltungsgericht in zahlreichen Entscheidungen mit dem US-Abkommen befassen musste (vgl. nur Urteile vom 26. Mai 1999 - BVerwG 8 C 20.98 - a.a.O., vom 25. Juli 2001 - BVerwG 8 C 7.01 - BVerwGE 115, 50, vom 29. November 2001 - BVerwG 7 C 9.01 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 63 und vom 24. Januar 2002 - BVerwG 8 C 33.01 - BVerwGE 115, 367 = Buchholz 428 § 31 VermG Nr. 8), zeigt, dass die Rechtslage unklar war.
  • BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2004 - 8 C 9.03
    Tendenziell weiter sind die Grenzen, wenn auf Rechtsbeziehungen eingewirkt wird, die in der Vergangenheit begründet, aber noch nicht abgeschlossen wurden (sog. unechte-retrospektive-Rückwirkung); dies ist grundsätzlich zulässig (vgl. BVerfGE 74, 129 ).
  • BVerfG, 08.06.1988 - 2 BvL 9/85

    Fehlbelegungsabgabe

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2004 - 8 C 9.03
    Von einer (echten) Rückwirkung in Form der Rückerstreckung des zeitlichen Anwendungsbereichs einer Norm spricht er nur dann, wenn zeitlich ein Gesetz vor Verkündung in Kraft tritt (vgl. etwa BVerfGE 78, 249 ).
  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2004 - 8 C 9.03
    In anderen Fällen, in denen Sachverhalte, die in der Vergangenheit begründet wurden, durch eine gesetzliche Regelung berührt werden, spricht er von tatbestandlicher Rückanknüpfung, die vorrangig an den Grundrechten, sodann aber auch an den Prinzipien des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit zu messen sind (vgl. etwa BVerfGE 83, 89 ).
  • BVerwG, 28.03.1996 - 7 C 28.95

    Offene Vermögensfragen: Rechtsnatur der Anmeldefrist des § 30a VermG,

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2004 - 8 C 9.03
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 28.95 - BVerwGE 101, 39/43 und vom 26. Mai 1999 - BVerwG 8 C 20.98 - a.a.O.) handelt es sich bei der Anmeldefrist des § 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG um eine materielle Ausschlussfrist, so dass die auf § 1 Abs. 6 VermG gestützten Ansprüche der Rechtsnachfolgerin der primär Geschädigten mit Ablauf des 31. Dezember 1992 zunächst erloschen waren.
  • BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 10.94

    Investitionsbescheinigung - Abtretung des Rückübertragungsanspruchs - Anfechtung

  • BVerwG, 30.07.1998 - 8 B 31.98

    Vermögensrecht; Restitutionsanspruch; Anmeldung; materielle Ausschlußfrist;

  • BVerwG, 10.05.1996 - 7 B 74.96

    Offene Vermögensfragen: Zuständigkeit der Vermögensämter bezüglich im Eigentum

  • BVerfG, 14.08.2004 - 1 BvR 1249/04

    Zur Verfassungsmäßigkeit von § 30a Abs 1 S 4 VermG

    a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Januar 2004 - BVerwG 8 C 9.03 -,.

    Das Verwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen, das Bundesverwaltungsgericht die Revision der Beschwerdeführer zurückgewiesen (vgl. VIZ 2004, S. 264).

  • BVerwG, 09.10.2007 - 8 C 11.06

    Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen; Zuständigkeit;

    Wie der Senat bereits mit Urteil vom 21. Januar 2004 - BVerwG 8 C 9.03 - (Buchholz 428 § 29 VermG Nr. 1) festgestellt hat, bezieht sich die mit Wirkung vom 1. Januar 2004 in § 29 Abs. 3 VermG eingefügte Zuständigkeit des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen nicht nur auf die Verfahren, in denen vermögensrechtliche Ansprüche auf § 1 Abs. 6 VermG gestützt werden, sondern auch auf alle sonstigen Verfahren, in denen neben Ansprüchen nach § 1 Abs. 6 VermG auch andere Ansprüche hinsichtlich desselben Vermögenswertes geltend gemacht werden.

    Der Einwand der Beklagten, dass es sich bei dem Anspruch nach § 7a Abs. 3c VermG nicht um einen konkurrierenden, sondern um einen zeitlich nachgeordneten, nämlich von der Bestandskraft der Rückgabe nach § 1 Abs. 6 VermG abhängigen Anspruch handele, für den die genannte Entscheidung des Senats vom 21. Januar 2004 (a.a.O.) nicht gelte, greift nicht durch.

  • BVerwG, 12.06.2004 - 8 B 8.04

    Verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Zuständigkeit; Bundesamt zur Regelung

    Mit Wirkung vom 1. Januar 2004 ist gemäß § 29 Abs. 3 VermG in der Fassung des Entschädigungsrechtsänderungsgesetzes das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen als Ausgangsbehörde auch für alle Verfahren zuständig geworden, in denen neben anderen Schädigungstatbeständen auch der Tatbestand des § 1 Abs. 6 VermG geltend gemacht wird; in anhängigen Gerichtsverfahren ist ein gesetzlicher Parteiwechsel eingetreten (wie Urteil vom 21. Januar 2004 - BVerwG 8 C 9.03 - ZOV 2004, 86).

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 21. Januar 2004 - BVerwG 8 C 9.03 - (ZOV 2004, 86; zur Veröffentlichung in Buchholz unter 428 § 29 VermG vorgesehen) im Einzelnen ausgeführt hat, ergibt die Gesetzesauslegung aber, dass auch für diese Verfahren das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen umfassend zuständig sein soll.

  • BVerwG, 24.06.2004 - 7 C 20.03

    Zwangsverkauf; Restitutionsausschluss; redlicher Erwerb; Erwerb vor dem 8. Mai

    In der Verfassungsrechtsprechung ist anerkannt, dass in solchen Situationen Rechtssicherheit durch eine klärende Regelung rückwirkend hergestellt werden darf (BVerfGE 30, 367 m.w.N.; 72, a.a.O. S. 259; stRspr vgl. auch Urteil vom 21. Januar 2004 - BVerwG 8 C 9.03 - VIZ 2004, 264).
  • VG Halle, 29.01.2010 - 1 A 118/07

    Vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstückes; maßgeblicher Zeitpunkt

    Da keine Übergangsregelung vorgesehen ist, tritt die Beklagte in die anhängigen Rechtsbehelfsverfahren unmittelbar ein (BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2004 - 8 C 9/03 -, Juris), so dass die Klage auch unmittelbar gegen sie zu richten ist.
  • VG Berlin, 28.05.2009 - 29 A 175.07

    Anspruch auf Entschädigung nach dem Vermögensgesetz

    Nur bei einer umfassenden Zuständigkeit des BADV lässt sich vermeiden, dass hinsichtlich der anderen Ansprüche eine unvertretbare Verfahrensverzögerung eintritt (BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2004 - 8 C 9.03 - VIZ 2004, 264 = ZOV 2004, 86).
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