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   BVerwG, 03.01.2006 - 7 B 103.05 (7 B 28.05)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4381
BVerwG, 03.01.2006 - 7 B 103.05 (7 B 28.05) (https://dejure.org/2006,4381)
BVerwG, Entscheidung vom 03.01.2006 - 7 B 103.05 (7 B 28.05) (https://dejure.org/2006,4381)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Januar 2006 - 7 B 103.05 (7 B 28.05) (https://dejure.org/2006,4381)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZOV 2006, 40
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 17.11.2005 - 7 B 28.05

    Anspruch auf vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks; Enteignung

    Auszug aus BVerwG, 03.01.2006 - 7 B 103.05
    BVerwG 7 B 103.05 (BVerwG 7 B 28.05) VG 29 A 249.99.
  • BVerwG, 23.06.2008 - 9 VR 13.08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei einem anderen als vom

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nicht verletzt, wenn das Gericht dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen nicht folgt, sondern aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als der Beteiligte es für richtig hält (Beschluss vom 3. Januar 2006 BVerwG 7 B 103.05 ZOV 2006, 40).
  • BVerwG, 03.01.2017 - 5 C 10.15

    Ablehnungsgesuch; Abtrennung; Altfälle; Angemessenheit der Verfahrensdauer;

    b) Mit ihrem weiteren Rügevorbringen haben die Kläger schon nicht aufgezeigt, dass und welchen konkreten entscheidungserheblichen Vortrag der Senat bei der Entscheidung über ihren Ablehnungsantrag nicht zur Kenntnis genommen oder nicht in seine Erwägungen einbezogen haben soll (vgl. zu diesem Erfordernis etwa BVerwG, Beschlüsse vom 3. Januar 2006 - 7 B 103.05 - ZOV 2006, 40 und vom 10. März 2010 - 5 B 4.10 - juris Rn. 4).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist jedoch nicht verletzt, wenn das Gericht aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als es die Beteiligten für richtig halten (BVerwG, Beschluss vom 3. Januar 2006 - 7 B 103.05 - ZOV 2006, 40).

  • BVerwG, 23.06.2008 - 9 VR 14.08

    Schutzkonzept eines Vorhabenträgers zur Vermeidung von Schadstoffeinträgen auf

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nicht verletzt, wenn das Gericht dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen nicht folgt, sondern aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als der Beteiligte es für richtig hält (Beschluss vom 3. Januar 2006 BVerwG 7 B 103.05 ZOV 2006, 40).
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