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   BAG, 23.06.1994 - 6 AZR 962/93   

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https://dejure.org/1994,28782
BAG, 23.06.1994 - 6 AZR 962/93 (https://dejure.org/1994,28782)
BAG, Entscheidung vom 23.06.1994 - 6 AZR 962/93 (https://dejure.org/1994,28782)
BAG, Entscheidung vom 23. Juni 1994 - 6 AZR 962/93 (https://dejure.org/1994,28782)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Überbrückungsgeld bei bevorstehendem Personalabbau - Streit um die Zahlung eines tariflichen Überbrückungsgeldes wegen Beendung eines Arbeitsverhältnisses wegen bevorstehenden Personalabbaus - Anspruch auf Überbrückungsgeld in ungekürzter Höhe während der ersten 12 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 1995, 225
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 458/64

    Tatsächliche Feststellungen - Grundlage für Nachprüfung - Selbständige Leistungen

    Auszug aus BAG, 23.06.1994 - 6 AZR 962/93
    Zum Begriff des bevorstehenden Personalabbaus (vgl. auch Urteil des Senats vom 29. August 1991 - 6 AZR 384/89 - AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT Zuwendungs-TV).

    Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch bedeutet Personalabbau eine Verringerung des Personalbestandes; in der Rechtsterminologie wird der Begriff des Personalabbaus beim Ausscheiden einer Mehrzahl von Arbeitnehmern aus betriebsbedingten Gründen aufgrund von Arbeitgeberkündigungen oder aufgrund sonstiger Beendigungstatbestände verwendet (BAG Urteil vom 17. August 1983 - 5 AZR 272/81 - n.v.; BAG Urteil vom 21. Februar 1991 - 6 AZR 617/89 - ZTR 1991, 514 und vom 29. August 1991 - 6 AZR 384/89 - AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT Zuwendungs-TV; vgl. Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT, Stand: Februar 1994, § 19 Erl. 9).

  • BAG, 29.08.1991 - 6 AZR 384/89

    Zuwendung für Angestellte im öffentlichen Dienst.

    Auszug aus BAG, 23.06.1994 - 6 AZR 962/93
    Zum Begriff des bevorstehenden Personalabbaus (vgl. auch Urteil des Senats vom 29. August 1991 - 6 AZR 384/89 - AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT Zuwendungs-TV).

    Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch bedeutet Personalabbau eine Verringerung des Personalbestandes; in der Rechtsterminologie wird der Begriff des Personalabbaus beim Ausscheiden einer Mehrzahl von Arbeitnehmern aus betriebsbedingten Gründen aufgrund von Arbeitgeberkündigungen oder aufgrund sonstiger Beendigungstatbestände verwendet (BAG Urteil vom 17. August 1983 - 5 AZR 272/81 - n.v.; BAG Urteil vom 21. Februar 1991 - 6 AZR 617/89 - ZTR 1991, 514 und vom 29. August 1991 - 6 AZR 384/89 - AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT Zuwendungs-TV; vgl. Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT, Stand: Februar 1994, § 19 Erl. 9).

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 23.06.1994 - 6 AZR 962/93
    Aus dem Gesamtzusammenhang der Tarifbestimmung, welcher bei der Tarifauslegung mitzuberücksichtigen ist (vgl. BAG Urteil vom 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung), ergibt sich aber, daß mit öffentlichen Mitteln im Sinne der Tarifbestimmung nur solche der Bundesrepublik Deutschland gemeint sind.
  • BSG, 20.04.1977 - 7 RAr 112/75

    Ruhen eines Arbeitslosengeldanspruchs wegen einer Sperrzeit - Herstellung der

    Auszug aus BAG, 23.06.1994 - 6 AZR 962/93
    Ein solche Fall liegt vor, wenn der Arbeitslose nicht mindestens konkrete Aussichten auf einen Anschlußarbeitsplatz hat und wenn er auch die allgemeinen Verhältnisse auf dem für ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarkt vernünftigerweise nicht so günstig beurteilen konnte, daß er keine Arbeitslosigkeit zu befürchten brauchte (BSG Urteil vom 20. April 1977 - 7 RAr 112/75 - BSGE 43, 269, Leitsatz 1; Gagel, a.a.O., Rz 149; Eckert in GK-AFG, a.a.O., Rz 30).
  • BSG, 12.04.1984 - 7 RAr 28/83

    Feststellung einer Sperrzeit - Fußball-Lehrer mit Lizenz des Deutschen

    Auszug aus BAG, 23.06.1994 - 6 AZR 962/93
    In der Regel ist dem Arbeitnehmer auch bei drohender Arbeitgeberkündigung zuzumuten, diese abzuwarten, soweit nicht besondere Umstände vorliegen (BSG Urteil vom 12. November 1981 7 RAr 21/83 - BSGE 52.276.281; BSG Urteil vom 12. April 1984 - 7 RAr 28/83 - SozSich 1984, 388; Gagel, a.a.O., Rz 170).
  • BAG, 21.02.1991 - 6 AZR 617/89

    Rückzahlung einer tarifvertraglichen Zuwendung für Angestellte im öffentlichen

    Auszug aus BAG, 23.06.1994 - 6 AZR 962/93
    Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch bedeutet Personalabbau eine Verringerung des Personalbestandes; in der Rechtsterminologie wird der Begriff des Personalabbaus beim Ausscheiden einer Mehrzahl von Arbeitnehmern aus betriebsbedingten Gründen aufgrund von Arbeitgeberkündigungen oder aufgrund sonstiger Beendigungstatbestände verwendet (BAG Urteil vom 17. August 1983 - 5 AZR 272/81 - n.v.; BAG Urteil vom 21. Februar 1991 - 6 AZR 617/89 - ZTR 1991, 514 und vom 29. August 1991 - 6 AZR 384/89 - AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT Zuwendungs-TV; vgl. Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT, Stand: Februar 1994, § 19 Erl. 9).
  • BAG, 17.08.1983 - 5 AZR 272/81
    Auszug aus BAG, 23.06.1994 - 6 AZR 962/93
    Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch bedeutet Personalabbau eine Verringerung des Personalbestandes; in der Rechtsterminologie wird der Begriff des Personalabbaus beim Ausscheiden einer Mehrzahl von Arbeitnehmern aus betriebsbedingten Gründen aufgrund von Arbeitgeberkündigungen oder aufgrund sonstiger Beendigungstatbestände verwendet (BAG Urteil vom 17. August 1983 - 5 AZR 272/81 - n.v.; BAG Urteil vom 21. Februar 1991 - 6 AZR 617/89 - ZTR 1991, 514 und vom 29. August 1991 - 6 AZR 384/89 - AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT Zuwendungs-TV; vgl. Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT, Stand: Februar 1994, § 19 Erl. 9).
  • BAG, 30.10.2008 - 6 AZR 738/07

    Tariflicher Abfindungsanspruch bei Personalabbau im öffentlichen Dienst der neuen

    Nach bisheriger Senatsrechtsprechung bedeutet Personalabbau das Ausscheiden einer Mehrzahl von Arbeitnehmern aus betriebsbedingten Gründen auf Grund einer Arbeitgeberkündigung oder auf Grund sonstiger Beendigungstatbestände (Senat 23. Juni 1994 - 6 AZR 962/93 - ZTR 1995, 225, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 30.10.2008 - 6 AZR 762/07

    Tariflicher Abfindungsanspruch bei Personalabbau im öffentlichen Dienst der neuen

    Nach bisheriger Senatsrechtsprechung bedeutet Personalabbau das Ausscheiden einer Mehrzahl von Arbeitnehmern aus betriebsbedingten Gründen auf Grund einer Arbeitgeberkündigung oder auf Grund sonstiger Beendigungstatbestände (Senat 23. Juni 1994 - 6 AZR 962/93 - ZTR 1995, 225, zu II 2 der Gründe).
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