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   BAG, 21.09.1995 - 6 AZR 151/95   

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https://dejure.org/1995,736
BAG, 21.09.1995 - 6 AZR 151/95 (https://dejure.org/1995,736)
BAG, Entscheidung vom 21.09.1995 - 6 AZR 151/95 (https://dejure.org/1995,736)
BAG, Entscheidung vom 21. September 1995 - 6 AZR 151/95 (https://dejure.org/1995,736)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Räumlicher Geltungsbereich des Bundesangestelltentarifs Ost (BAT-O) - Räumlicher Geltungsbereich des Bundesangestelltentarifs (BAT) - In Berlin beschäftigter Angestellter des öffentlichen Dienstes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT-O - räumlicher Geltungsbereich

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tarifvertrag zur Anpassung des Tarifrechts - Manteltarifliche Vorschriften - BAT-O - vom 10.12.1990 § 1 Abs. 1; BAT § 1 Abs. 1
    Anwendungsbereich des BAT-O

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1997, 1003
  • BB 1996, 223
  • DB 1996, 1243
  • ZTR 1996, 120
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 24.02.1994 - 6 AZR 588/93

    BAT-O - räumlicher Geltungsbereich

    Auszug aus BAG, 21.09.1995 - 6 AZR 151/95
    Der erkennende Senat hat ein Arbeitsverhältnis als im Beitrittsgebiet begründet angesehen, wenn es einen Bezug zum Beitrittsgebiet aufweist, der gegenwärtig noch besteht (vgl. Urteil des Senats vom 24. Februar 1994 - 6 AZR 588/93 - AP Nr. 1 zu § 1 BAT-O, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Denn für die Bestimmung des räumlichen Geltungsbereichs kommt es auf den Sitz der Dienststelle nicht an, sondern allein auf die Lage des Arbeitsplatzes (BAG Urteile vom 24. Februar 1994 - 6 AZR 588/93 -, aaO., zu II 2 b der Gründe, und vom 6. Oktober 1994 - 6 AZR 324/94 -, DB 1995, 883, zu I 3 a der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

  • BAG, 06.10.1994 - 6 AZR 324/94

    BAT-O - räumlicher Geltungsbereich

    Auszug aus BAG, 21.09.1995 - 6 AZR 151/95
    Denn für die Bestimmung des räumlichen Geltungsbereichs kommt es auf den Sitz der Dienststelle nicht an, sondern allein auf die Lage des Arbeitsplatzes (BAG Urteile vom 24. Februar 1994 - 6 AZR 588/93 -, aaO., zu II 2 b der Gründe, und vom 6. Oktober 1994 - 6 AZR 324/94 -, DB 1995, 883, zu I 3 a der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Der Senat hat dies insbesondere im Urteil vom 6. Oktober 1994 (aaO., zu I 3 a der Gründe) eingehend begründet.

  • BAG, 23.02.1995 - 6 AZR 667/94

    TV Ang - TV Ang-O - Geltungsbereiche

    Auszug aus BAG, 21.09.1995 - 6 AZR 151/95
    Nach der Rechtsprechung des Senats findet auf ein im Beitrittsgebiet begründetes und in den alten Bundesländern fortgesetztes Arbeitsverhältnis westliches Tarifrecht Anwendung (vgl. Urteil vom 23. Februar 1995 - 6 AZR 667/94 - zur Veröffentlichung bestimmt, zu II 3 der Gründe; Urteil vom 23. Februar 1995 - 6 AZR 329/94 - zur Veröffentlichung bestimmt, zu II 4 a der Gründe).

    Im Urteil vom 23. Februar 1995 (- 6 AZR 667/94 - zur Veröffentlichung bestimmt) hat der Senat angenommen, daß auf das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers, der nach einer Tätigkeit im räumlichen Geltungsbereich des westlichen Tarifrechts - dort war es der TV-Ang Bundespost, für den insoweit wortgleichen BAT gilt jedoch nichts anderes - in das Beitrittsgebiet zurückkehrt, wieder östliches Tarifrecht, hier also der BAT-O, Anwendung findet.

  • BAG, 23.02.1995 - 6 AZR 329/94

    TV Ang-O - räumlicher Geltungsbereich

    Auszug aus BAG, 21.09.1995 - 6 AZR 151/95
    "Für die Frage, ob auf das Arbeitsverhältnis eines in Berlin beschäftigten Angestellten des öffentlichen Dienstes der BAT oder der BAT-O anzuwenden ist, kommt es grundsätzlich auf die Lage des Arbeitsplatzes an (vgl. z.B. Urteile des Senats vom 23. Februar 1995 - 6 AZR 329/94 - und vom 1. Juni 1995 - 6 AZR 922/94 - beide zur Veröffentlichung bestimmt).

    Nach der Rechtsprechung des Senats findet auf ein im Beitrittsgebiet begründetes und in den alten Bundesländern fortgesetztes Arbeitsverhältnis westliches Tarifrecht Anwendung (vgl. Urteil vom 23. Februar 1995 - 6 AZR 667/94 - zur Veröffentlichung bestimmt, zu II 3 der Gründe; Urteil vom 23. Februar 1995 - 6 AZR 329/94 - zur Veröffentlichung bestimmt, zu II 4 a der Gründe).

  • BAG, 01.06.1995 - 6 AZR 922/94

    BAT - räumlicher Geltungsbereich

    Auszug aus BAG, 21.09.1995 - 6 AZR 151/95
    "Für die Frage, ob auf das Arbeitsverhältnis eines in Berlin beschäftigten Angestellten des öffentlichen Dienstes der BAT oder der BAT-O anzuwenden ist, kommt es grundsätzlich auf die Lage des Arbeitsplatzes an (vgl. z.B. Urteile des Senats vom 23. Februar 1995 - 6 AZR 329/94 - und vom 1. Juni 1995 - 6 AZR 922/94 - beide zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 16.05.1990 - 4 AZR 145/90

    Revisionsbegründung mit neuen Tatsachen - Lohnpfändung

    Auszug aus BAG, 21.09.1995 - 6 AZR 151/95
    Da sie jedoch unstreitig ist und schützenswerte Belange des Klägers nicht entgegenstehen, ist der Senat nicht gehindert, sie zu berücksichtigen (BAGE 65, 147 = AP Nr. 21 zu § 554 ZPO).
  • BAG, 26.10.1995 - 6 AZR 125/95

    BAT / BAT-O - Gleichbehandlung

    Auch dann findet wieder der BAT-O Anwendung (ständige Rechtsprechung vgl. Senatsurteile vom 6. Oktober 1994 - 6 AZR 324/94 - AP Nr. 2 zu § 1 BAT-O, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; vom 23. Februar 1995 - 6 AZR 667/94 - und vom 21. September 1995 - 6 AZR 151/95 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).

    b) Das beklagte Land wendet auf die im Beitrittsgebiet begründeten Arbeitsverhältnisse der Angestellten der Feuerwehr, die nach einer Tätigkeit in den alten Bundesländern wieder in das Beitrittsgebiet zurückkehren, nicht, wie es tarifrechtlich zutreffend wäre (vgl. Senatsurteile vom 23. Februar 1995 - 6 AZR 667/94 - und vom 21. September 1995 - 6 AZR 151/95 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen), den BAT-O an, sondern gewährt diesen Angestellten über den Zeitpunkt ihrer Rückkehr hinaus weiterhin Leistungen nach dem BAT.

  • BAG, 26.11.1998 - 6 AZR 335/97

    Tarifgeltung im Beitrittsgebiet - Gleichbehandlung

    Nach Rückkehr auf einen Arbeitsplatz im Beitrittsgebiet unterfällt das Arbeitsverhältnis wieder dem BAT-O (BAG Urteile vom 6. Oktober 1994 - 6 AZR 324/94 - BAGE 78, 108 = AP Nr. 2 zu § 1 BAT-O; vom 23. Februar 1995 - 6 AZR 667/94 - BAGE 79, 224 = AP Nr. 3 zu § 1 TV Ang Bundespost; vom 21. September 1995 - 6 AZR 151/95 - AP Nr. 6 zu § 1 BAT-O, zu III 2 der Gründe; vom 26. Oktober 1995 - 6 AZR 125/95 - BAGE 81, 207, 209 = AP Nr. 7 zu § 1 BAT-O, zu I 1 a der Gründe; vom 20. März 1997 - 6 AZR 10/96 - BAGE 85, 322, 329 = AP Nr. 8 zu § 1 BAT-O, zu II 4 der Gründe; vom 25. Juni 1998 - 6 AZR 515/97 - aaO, zu II 1 c der Gründe).
  • BAG, 10.07.2003 - 6 AZR 348/02

    Tarifgeltung Ost-West; Ausbildungsverhältnis im Beitrittsgebiet

    Nach Rückkehr auf einen Arbeitsplatz im Beitrittsgebiet unterfällt das Arbeitsverhältnis wieder dem östlichen Tarifrecht (BAG 23. Februar 1995 - 6 AZR 667/94 - BAGE 79, 224; 21. September 1995 - 6 AZR 151/95 - AP BAT-O § 1 Nr. 6 = EzA TVG § 4 Geltungsbereich Nr. 11, zu III 2 der Gründe; 26. Oktober 1995 - 6 AZR 125/95 - BAGE 81, 207, 209; 20. März 1997 - 6 AZR 10/96 - BAGE 85, 322, 329; 25. Juni 1998 - 6 AZR 515/97 - aaO, zu II 1 c der Gründe).
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