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   BAG, 28.05.1997 - 10 AZR 383/95   

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BAG, 28.05.1997 - 10 AZR 383/95 (https://dejure.org/1997,1138)
BAG, Entscheidung vom 28.05.1997 - 10 AZR 383/95 (https://dejure.org/1997,1138)
BAG, Entscheidung vom 28. Mai 1997 - 10 AZR 383/95 (https://dejure.org/1997,1138)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 1997, 457
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 08.08.1996 - 6 AZR 1013/94

    Eingruppierung einer pädagogischen Unterrichtshilfe

    Auszug aus BAG, 28.05.1997 - 10 AZR 383/95
    Ohne Hinzutreten weiterer Umstände kann ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes eine solche Bedeutung der Angabe der Vergütungsgruppe schon deshalb nicht entnehmen, weil der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes grundsätzlich keine übertarifliche Vergütung, sondern grundsätzlich nur das gewähren will, was dem Arbeitnehmer tarifrechtlich zusteht (BAG Urteil vom 23. August 1995 - 4 AZR 352/94 - ZTR 1996, 169 ff., m.w.N.; BAG Urteil vom 8. August 1996 - 6 AZR 1013/94 - AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

    Die korrigierende Rückgruppierung unterliegt zwar der Mitbestimmung des Personalrates (vgl. BAG Urteil vom 30. Mai 1990 - 4 AZR 74/90 -, a.a.O. und BAG Urteil vom 8. August 1996 - 6 AZR 1013/94 -, a.a.O.).

    Wird eine zu hohe tarifliche Vergütung grundlos gezahlt, so kann die Zahlung einseitig vom Arbeitgeber eingestellt werden (vgl. BAG Urteil vom 8. August 1996 - 6 AZR 1013/94 -, a.a.O.).

  • BAG, 30.05.1990 - 4 AZR 74/90

    Korrigierende Rückgruppierung

    Auszug aus BAG, 28.05.1997 - 10 AZR 383/95
    Ein darüber hinausgehender vertraglicher Bindungswille der Beklagten läßt sich solchen Erklärungen nicht entnehmen (so auch BAG Urteil vom 27. Februar 1980 - 4 AZR 237/78 - AP Nr. 30 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 30. Mai 1990 - 4 AZR 74/90 - BAGE 65, 163 = AP Nr. 31 zu § 75 BPersVG ).

    Die korrigierende Rückgruppierung unterliegt zwar der Mitbestimmung des Personalrates (vgl. BAG Urteil vom 30. Mai 1990 - 4 AZR 74/90 -, a.a.O. und BAG Urteil vom 8. August 1996 - 6 AZR 1013/94 -, a.a.O.).

  • BAG, 21.01.1970 - 4 AZR 106/69

    Eingruppierungsstreitigkeiten - Feststellungsantrag - Zinsforderung - Aufeinander

    Auszug aus BAG, 28.05.1997 - 10 AZR 383/95
    Ein darüber hinausgehender vertraglicher Bindungswille der Beklagten läßt sich solchen Erklärungen nicht entnehmen (so auch BAG Urteil vom 27. Februar 1980 - 4 AZR 237/78 - AP Nr. 30 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 30. Mai 1990 - 4 AZR 74/90 - BAGE 65, 163 = AP Nr. 31 zu § 75 BPersVG ).
  • BAG, 23.08.1995 - 4 AZR 352/94

    Arbeitsvertraglicher Anspruch auf Vergütung aus der VergGr. Kr. VII BAT -

    Auszug aus BAG, 28.05.1997 - 10 AZR 383/95
    Ohne Hinzutreten weiterer Umstände kann ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes eine solche Bedeutung der Angabe der Vergütungsgruppe schon deshalb nicht entnehmen, weil der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes grundsätzlich keine übertarifliche Vergütung, sondern grundsätzlich nur das gewähren will, was dem Arbeitnehmer tarifrechtlich zusteht (BAG Urteil vom 23. August 1995 - 4 AZR 352/94 - ZTR 1996, 169 ff., m.w.N.; BAG Urteil vom 8. August 1996 - 6 AZR 1013/94 - AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
  • BAG, 27.02.1980 - 4 AZR 237/78

    Übernahme von Tätigkeitsmerkmalen - Automatische Höhergruppierung -

    Auszug aus BAG, 28.05.1997 - 10 AZR 383/95
    Ein darüber hinausgehender vertraglicher Bindungswille der Beklagten läßt sich solchen Erklärungen nicht entnehmen (so auch BAG Urteil vom 27. Februar 1980 - 4 AZR 237/78 - AP Nr. 30 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 30. Mai 1990 - 4 AZR 74/90 - BAGE 65, 163 = AP Nr. 31 zu § 75 BPersVG ).
  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99

    Korrigierende Rückgruppierung - BAT

    (1) Das Bundesarbeitsgericht hat erkannt, daß der Arbeitgeber bei der korrigierenden Rückgruppierung im Streitfall zunächst darlegen muß, inwieweit ihm bei der ursprünglichen Eingruppierung ein Irrtum unterlaufen sei und daß er dafür entweder ein Rechtsirrtum dartun oder substantiiert die Tatsachen vortragen müsse, die eine fehlerhafte Eingruppierung des Arbeitnehmers begründen (BAG 28. Mai 1997 - 10 AZR 383/95 - nv.; 11. Juni 1997 - 10 AZR 724/95 - AP BMT-G II § 20 Nr. 6; 8. Oktober 1997 - 4 AZR 167/96 - AP BAT § 23 b Nr. 2; 18. Februar 1998 - 4 AZR 581/96 - BAGE 88, 69).
  • BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 656/11

    Konstitutive Entgeltregelung im Arbeitsvertrag

    Soweit der Senat bisher für das Vorliegen einer lediglich "deklaratorischen" Nennung der Entgeltgruppe unterstützend angenommen hat, ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes wolle im Zweifel nur eine bestehende (tarifliche) Eingruppierungsregelung vollziehen (vgl. etwa BAG 27. September 2000 - 10 AZR 146/00 - BAGE 96, 1; 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - BAGE 93, 340; 18. Februar 1998 - 4 AZR 581/96 - BAGE 88, 69; 8. August 1996 - 6 AZR 1013/94 -; 28. Mai 1997 - 10 AZR 383/95 -) , setzt dies eine solche voraus.
  • BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 195/96

    Eingruppierung - Sozialarbeiter in der Nichtseßhaftenhilfe

    Etwas anderes kann gelten, wenn der Arbeitgeber über einen längeren Zeitraum eine Vergütung gezahlt hat, die er jetzt mit der Begründung reduzieren will, er habe in der Vergangenheit irrtümlich eine zu hohe Vergütung gezahlt (zu den Anforderungen an den Beklagtenvortrag in diesen Fällen, BAG Urteile vom 28. Mai 1997 - 10 AZR 383/95 - n.v.; vom 11. Juni 1997 - 10 AZR 724/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Mangels eines einzelvertraglichen, von den Arbeitsvertragsrichtlinien unabhängigen Anspruchs ist auch eine Änderungskündigung nicht erforderlich (vgl. hierzu BAG Urteile vom 23. August 1995 - 4 AZR 352/94 - ZTR 1996, 169 und - 4 AZR 353/94 - n.v.; vom 8. August 1996 - 6 AZR 1013/94 - AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; vom 26. September 1996 - 6 AZR 173/95 - n.v.; vom 28. Mai 1997 - 10 AZR 383/95 - n.v.; vom 11. Juni 1997 - 10 AZR 724/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; allgemein hierzu Freitag, Die Eingruppierung von Lehrkräften in den neuen Bundesländern, ZTR 1997, 257; a.A. Seidel, Rückgruppierung nur mit Änderungskündigung?, PersR 1995, 368; Gewehr, Die "korrigierende Rückgruppierung" - eine Ausnahme, kein Grundsatz!, ZTR 1997, 211).

    Ein nach den vertraglichen oder tarifvertraglichen Bestimmungen nicht gegebener Vergütungsanspruch kann nicht durch eine etwaige Verletzung des Mitbestimmungsrechts begründet werden (BAG Urteil vom 28. Mai 1997 - 10 AZR 383/95 - n.v.).

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