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   BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 714/98   

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https://dejure.org/2000,14542
BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 714/98 (https://dejure.org/2000,14542)
BAG, Entscheidung vom 12.01.2000 - 10 AZR 714/98 (https://dejure.org/2000,14542)
BAG, Entscheidung vom 12. Januar 2000 - 10 AZR 714/98 (https://dejure.org/2000,14542)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Eingruppierung - Diplom-Medizinpädagogin

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines Diplom-Medizinpädagogen im Öffentlichen Dienst; Höhergruppierung aufgrund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes; Eingruppierung von Lehrkräften mit akademischen Grad der DDR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 2000, 312
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 653/95

    Eingruppierung eines Wehrführers in der chemischen Industrie

    Auszug aus BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 714/98
    Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für eine Differenzierung nicht finden läßt (BAG 16. April 1997 - 4 AZR 653/95 - AP ArbGG 1979 § 72 Nr. 35 = EzA ZPO § 554 Nr. 6 mwN; 27. Januar 1999 - 4 AZR 52/98 - nv.).

    Dies gilt aber nur für individuell vereinbarte Arbeitsentgelte, nicht jedoch dann, wenn der Arbeitgeber Leistungen nach einem erkennbaren und generalisierenden Prinzip festlegt (BAG 16. April 1997 - 4 AZR 653/95 - aaO).

  • BAG, 13.06.1996 - 6 AZR 972/94

    Eingruppierung eines Freundschaftspionierleiters

    Auszug aus BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 714/98
    Diese tarifliche Verweisung auf die beamtenrechtlichen Vorschriften ist nach ständiger Rechtsprechung zulässig (BAG 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 - AP BAT-O § 2 Nr. 1; 13. Juni 1996 - 6 AZR 972/94 - AP BAT-O § 11Nr. 9 und - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201).

    Die Vorschriften der 2. BesÜV sehen in den einzelnen Besoldungsgruppen und so auch in der Besoldungsgruppe A 12 keine Möglichkeit der Einstufung für Beamte vor, die über entsprechende Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen (vgl. BAG 13. Juni 1996 - 6 AZR 972/94 - AP BAT-O § 11 Nr. 9; 17. Juli 1997 - 6 AZR 634/95 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 59; 24. Juni 1998 - 10 AZR 278/97 - nv.).

  • BAG, 13.06.1996 - 6 AZR 858/94

    Eingruppierung einer Sonderschullehrerin

    Auszug aus BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 714/98
    Diese tarifliche Verweisung auf die beamtenrechtlichen Vorschriften ist nach ständiger Rechtsprechung zulässig (BAG 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 - AP BAT-O § 2 Nr. 1; 13. Juni 1996 - 6 AZR 972/94 - AP BAT-O § 11Nr. 9 und - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201).
  • BAG, 24.11.1993 - 4 AZR 16/93

    Tarifvertrag - Eingruppierung angestellter Lehrer - Verweis auf Beamtenregelungen

    Auszug aus BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 714/98
    Diese tarifliche Verweisung auf die beamtenrechtlichen Vorschriften ist nach ständiger Rechtsprechung zulässig (BAG 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 - AP BAT-O § 2 Nr. 1; 13. Juni 1996 - 6 AZR 972/94 - AP BAT-O § 11Nr. 9 und - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201).
  • BAG, 17.07.1997 - 6 AZR 634/95

    Eingruppierung eines Ingenieurpädagogen

    Auszug aus BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 714/98
    Die Vorschriften der 2. BesÜV sehen in den einzelnen Besoldungsgruppen und so auch in der Besoldungsgruppe A 12 keine Möglichkeit der Einstufung für Beamte vor, die über entsprechende Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen (vgl. BAG 13. Juni 1996 - 6 AZR 972/94 - AP BAT-O § 11 Nr. 9; 17. Juli 1997 - 6 AZR 634/95 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 59; 24. Juni 1998 - 10 AZR 278/97 - nv.).
  • BAG, 10.06.1998 - 10 AZR 103/97

    Eingruppierung eines Lehrers mit ergänzender Staatsprüfung

    Auszug aus BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 714/98
    a) Nach dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz hat ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern, die sich in vergleichbarer Lage befinden, gleichzubehandeln; es ist ihm verwehrt, einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern von allgemein begünstigenden Regelungen auszunehmen, soweit hierfür keine sachlichen Gründe vorliegen (12. August 1998 - 10 AZR 483/97 - nv. und 10. Juni 1998 - 10 AZR 103/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 72 mwN).
  • BAG, 12.08.1998 - 10 AZR 483/97
    Auszug aus BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 714/98
    a) Nach dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz hat ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern, die sich in vergleichbarer Lage befinden, gleichzubehandeln; es ist ihm verwehrt, einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern von allgemein begünstigenden Regelungen auszunehmen, soweit hierfür keine sachlichen Gründe vorliegen (12. August 1998 - 10 AZR 483/97 - nv. und 10. Juni 1998 - 10 AZR 103/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 72 mwN).
  • BAG, 27.01.1999 - 4 AZR 52/98
    Auszug aus BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 714/98
    Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für eine Differenzierung nicht finden läßt (BAG 16. April 1997 - 4 AZR 653/95 - AP ArbGG 1979 § 72 Nr. 35 = EzA ZPO § 554 Nr. 6 mwN; 27. Januar 1999 - 4 AZR 52/98 - nv.).
  • LAG Thüringen, 23.07.1998 - 1 Sa 321/96

    Eingruppierung und Besoldung; Anwendung der Zweiten

    Auszug aus BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 714/98
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 23. Juli 1998 - 1 Sa 321/96 - in der Kostenentscheidung und insoweit aufgehoben, als es der Klage stattgegeben hat.
  • BAG, 24.06.1998 - 10 AZR 278/97
    Auszug aus BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 714/98
    Die Vorschriften der 2. BesÜV sehen in den einzelnen Besoldungsgruppen und so auch in der Besoldungsgruppe A 12 keine Möglichkeit der Einstufung für Beamte vor, die über entsprechende Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen (vgl. BAG 13. Juni 1996 - 6 AZR 972/94 - AP BAT-O § 11 Nr. 9; 17. Juli 1997 - 6 AZR 634/95 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 59; 24. Juni 1998 - 10 AZR 278/97 - nv.).
  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 352/03

    Eingruppierung einer Diplomingenieurökonomin als Lehrerin an einer beruflichen

    Zwar unterscheiden sich diese in der Ziffer 2 zunächst genannten Berufsbezeichnungen nach Studieninhalt und Abschluss voneinander (BAG 12. Januar 2000 - 10 AZR 714/98 - ZTR 2000, 312), sie verfügen jedoch über eine wesentliche Gemeinsamkeit.

    Zu den genannten pädagogischen Ausbildungen gehört das Hochschulstudium der Sozialistischen Betriebswirtschaft - das im Übrigen nicht notwendig zu einer Lehrbefähigung führt - nicht (vgl. BAG 12. Januar 2000 - 10 AZR 714/98 - ZTR 2000, 312).

    Allein der Umstand, dass diese Abschlüsse möglicherweise als gleichwertig anzusehen sind, vermag einen Anspruch auf Gleichbehandlung nicht zu begründen (so ausdrücklich BAG 12. Januar 2000 - 10 AZR 714/98 - ZTR 2000, 312).

  • LAG Thüringen, 20.09.2000 - 4 Sa 841/98

    Eingruppierung: Lehrer - Eingruppierung eines Berufsschullehres in Thüringen;

    Dies gilt aber nur für individuell vereinbarte Arbeitsentgelte und nicht, wenn der Arbeitgeber Leistungen nach einem erkennbaren und generalisierenden Prinzip festlegt (BAG, Urteil vom 12.01.2000 - 10 AZR 714/98).

    Dabei ist unerheblich, daß der Beklagte anders als in dem dem Urteil des 10. Senats vom 12.01.2000 (a.a.O.) zugrundeliegenden Sachverhalt den Kläger bis zum Inkrafttreten des Thüringer Besoldungsgesetzes am 01.07.1995 mit diesem Personenkreis gleich behandelt hat, indem er ihn nach dem Abschluss seiner Ausbildung zum Diplomingenieurpädagogen auf der Grundlage der seinerzeit die Vergütung regelnden 2. Besoldungsübergangsverordnung höhergruppiert und gem. der Vergütungsgruppe III BAT-O vergütet hat, da ab 01.07.1995 die Vergütung der Lehrkräfte landesgesetzlich neu geregelt wurde.

  • BAG, 19.07.2000 - 10 AZR 884/98

    Eingruppierung - Diplommathematiker und "Dr paed" als Berufsschullehrer

    Dazu gehört das Hochschulstudium der Mathematik - das im übrigen nicht notwendig zu einer Lehrbefähigung führt - nicht (vgl. BAG vom 12. Januar 2000 - 10 AZR 714/98 - nv.).
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