Rechtsprechung
LG München II, 28.01.2004 - 2 T 6523/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- zvi-online.de
ZPO §§ 765a, 850k
Wirksamkeit der Kontenpfändung auch bei pfändungsfreiem Einkommen und Androhung einer Kontenkündigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- zbb-online.com (Leitsatz)
ZPO §§ 765a, 850k
Wirksamkeit der Kontenpfändung auch bei pfändungsfreiem Einkommen und Androhung einer Kontenkündigung - uni-mannheim.de , S. 6 (Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZVI 2004, 340
Wird zitiert von ... (2)
- AG Hannover, 22.01.2009 - 705 M 56287/08
Aufhebung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses; Vollstreckungsschutz …
Eine gesetzlich vorgesehene Pfändungsmaßnahme kann auch im Falle der Kündigung oder der Einziehung der Kontokarte nicht vom Verhalten Dritter - hier der Drittschuldnerin - abhängig gemacht werden und auf diese Weise zur Annahme einer sittenwidrigen Härte führen, da der Pfändungsgläubiger insoweit grundsätzlich ohne Einflussmöglichkeit auf das Verhalten der Drittschuldnerin ist (so LG München II ZVI 2004, 340). - AG Köthen, 24.08.2007 - 10 M 568/07
Keine Aufhebung der Vollstreckung wegen Kontenkündigung
Die Rechtsprechung geht davon aus, dass die Kündigung eines Girovertrages durch die kontoführende Bank nur zulässig ist, wenn ein sachgerechter Grund vorliegt (…z.B. BGH, Urt. v. 11.3.2003 - XIZR403/01, ZVI2004, 288 = ZIP 2003, 714, dazu EWiR 2003, 501 (Rag); LG München II, Beschl. v. 28.1.2004 - 2 T 6523/03, ZVI2004, 340; LG Dessau, Beschl. v. 7.12.2005 - 7 T 307/05).