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   BayObLG, 22.07.1999 - 2Z BR 159/98   

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BayObLG, 22.07.1999 - 2Z BR 159/98 (https://dejure.org/1999,5999)
BayObLG, Entscheidung vom 22.07.1999 - 2Z BR 159/98 (https://dejure.org/1999,5999)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Juli 1999 - 2Z BR 159/98 (https://dejure.org/1999,5999)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachholung der unterlassenen Beteiligung durch das Rechtsbeschwerdegericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG München - UR II 1146/96
  • LG München I - 1 T 20639/97
  • BayObLG, 22.07.1999 - 2Z BR 159/98

Papierfundstellen

  • NZM 2000, 47
  • ZWE 2000, 124
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.10.1997 - V ZB 3/97

    Beteiligteneigenschaft des Verwalters im Beschlußanfechtungsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 22.07.1999 - 2Z BR 159/98
    Die vom Landgericht unterlassene Beteiligung muß nicht immer zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung führen; die Beteiligung kann vom Rechtsbeschwerdegericht nachgeholt werden, wenn eine weitere Sachaufklärung nicht notwendig ist und es nur darum geht, dem Beteiligten rechtliches Gehör zu gewähren (Einschränkung der bisherigen Senatsrechtsprechung im Anschluß an BGH FGPrax 1998, 15 ).

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluß vom 9.10.1997, FGPrax 1998, 15 ), der sich der Senat anschließt, kann die unterlassene Beteiligung noch im Rechtsbeschwerdeverfahren nachgeholt werden, wenn eine weitere Sachaufklärung weder notwendig noch zu erwarten ist und es nur darum geht, dem Beteiligten rechtliches Gehör zu gewähren.

  • BayObLG, 17.12.1987 - BReg. 2 Z 84/87

    Umfang der Zustimmungsbedürftigkeit der Errichtung eines Gartenhäuschens als

    Auszug aus BayObLG, 22.07.1999 - 2Z BR 159/98
    Diese Grundsätze gelten auch, soweit die Antragsgegnerin bauliche Veränderungen im Bereich ihres Sondernutzungsrechts vorgenommen hat; dieses gibt dazu mangels besonderer Vereinbarung kein weitergehendes Recht (vgl. BayObLG NJW-RR 1988, 591 ; WuM 1990, 91; OLG Köln ZMR 1995, 606 ).
  • BayObLG, 13.07.1995 - 2Z BR 15/95

    Umfang eines Anspruchs auf Beseitigung einer Beeinträchtigung durch

    Auszug aus BayObLG, 22.07.1999 - 2Z BR 159/98
    (1) Der Anspruch auf Beseitigung einer Beeinträchtigung gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB erstreckt sich bei einer beeinträchtigenden baulichen Veränderung auch auf die Wiederherstellung des früheren Zustands; als Anspruchsgrundlage kommt hier außerdem § 823 Abs. 1 in Verbindung mit § 249 Satz 1 BGB in Frage (vgl. BayObLG WuM 1995, 674/675).
  • BayObLG, 09.07.1998 - 2Z BR 70/98

    Erfordernis der Zustimmung eines anderen Wohnungseigentümers bei einer baulichen

    Auszug aus BayObLG, 22.07.1999 - 2Z BR 159/98
    (3) Die von der Antragsgegnerin vorgenommenen baulichen Veränderungen sind mit Beeinträchtigungen für den Antragsteller verbunden, die über das in § 14 Nr. 1 WEG bestimmte Maß hinausgehen (vgl. BayObLG NZM 1998, 775 ).
  • OLG Köln, 19.06.1995 - 16 Wx 46/95

    Bebauung einer Grundstücksfläche durch Sondernutzungsberechtigten - WEG ,

    Auszug aus BayObLG, 22.07.1999 - 2Z BR 159/98
    Diese Grundsätze gelten auch, soweit die Antragsgegnerin bauliche Veränderungen im Bereich ihres Sondernutzungsrechts vorgenommen hat; dieses gibt dazu mangels besonderer Vereinbarung kein weitergehendes Recht (vgl. BayObLG NJW-RR 1988, 591 ; WuM 1990, 91; OLG Köln ZMR 1995, 606 ).
  • OLG Düsseldorf, 23.08.2006 - 3 Wx 64/06

    Unterlassungsanspruch gegen freilaufende Hunde auf dem Gemeinschaftseigentum

    In diesem Fall kann die Beteiligung im Rechtsbeschwerdeverfahren nachgeholt werden (BGH NJW 1998, 755; BayObLG ZWE 2000, 124 f; 2000, 344; 2000, 418 f.; Staudinger-Wenzel WEG a.a.O.).
  • OLG Köln, 10.06.2005 - 2 Wx 7/05

    Geschäftswert bei ideeller Bauverpflichtung in Grundstückkaufvertrag

    Eine unterbliebene förmliche Beteiligung kann nämlich zum einen auch im Rechtsbeschwerdeverfahren nachgeholt werden, wenn nach dem Sach- und Streitstand eine weitere Sachaufklärung weder notwendig noch auch nur zu erwarten ist, weil die Entscheidung lediglich von der Beantwortung einer Rechtsfrage abhängt und die förmliche Beteiligung nur der Gewährung des rechtlichen Gehörs dient (vgl. OLG Hamm, FGPrax 2004, 92; so auch BGH FGPrax 1998, 15 f. und BayObLG, NZM 2000, 47 [48] bei einer weiteren Beschwerde im WEG-Verfahren; vgl. auch Rohs/Wedewer, a.a.O., § 156 Rdn. 37).
  • BayObLG, 27.04.2001 - 2Z BR 70/00

    Zustimmung und Kostentragung von baulichen Veränderungen durch die

    Denn der Senat hat die förmliche Beteiligung der Antragsgegner zu 2 und des Verwalters im Rechtsbeschwerdeverfahren nachgeholt und ihnen damit rechtliches Gehör gewährt; eine weitere Sachaufklärung war weder notwendig noch zu erwarten (vgl. BGH NJW 1998, 755/756; BayObLG NZM 2000, 47/48).
  • OLG Hamburg, 20.08.2007 - 2 Wx 117/06
    Dieses käme nur in Betracht, wenn eine weitere Sachaufklärung nicht notwendig wäre und es nur darum ginge, dem Anspruch dieser Antragsgegner auf Gewährung rechtlichen Gehörs zu entsprechen (vgl. BayObLG NZM 2000, 47).
  • OLG Hamm, 19.05.2009 - 15 Wx 46/09

    Geschäftswertfestsetzung für die Anmeldung mehrerer personeller Veränderungen im

    Eine unterbliebene förmliche Beteiligung im Beschwerdeverfahren kann auch noch im Verfahren der weiteren Beschwerde nachgeholt werden, wenn nach dem Sach- und Streitstand eine weitere Sachaufklärung nicht notwendig ist und die förmliche Beteiligung nur der Gewährung rechtlichen Gehörs dient (BGH FGPrax 1998, 15; BayObLG NZM 2000, 47; Senat OLG-Report 2002, 101).
  • OLG Hamburg, 26.11.2004 - 2 Wx 85/01

    Wohnungseigentum: Ersatz eines Fensters durch eine Tür sowie Errichtung einer

    Entgegen der Ansicht des Antragstellers spricht auch die von ihm zitierte Rechtsprechung des Bayerischen Oberlandesgerichtes (WuM 2000, 381 und WE 1994, 245) nicht gegen dieses Ergebnis.
  • OLG Hamm, 19.05.2000 - 15 W 118/00

    Gegenstandswert für einen Beschlußanfechtungsantrag; Begrenzung des

    Die unterlassene Beteiligung kann vielmehr vom Rechtsbeschwerdegericht nachgeholt werden, wenn eine weitere Sachaufklärung nicht notwendig ist und es nur darum geht, dem Beteiligten das rechtliche Gehör zu gewähren (BGH FGPrax 1998, 15 = NJW 1998, 755; BayObLG NZM 2000, 47).
  • OLG Hamm, 08.11.2001 - 15 W 209/01

    Hebegebühr bei notarieller Auszahlungsanweisung auf ein abstraktes

    Denn in der Rechtsprechung ist anerkannt, dass noch im Rechtsbeschwerdeverfahren die unterbliebene förmliche Beteiligung einer Person nachgeholt werden kann, wenn nach dem Sach- und Streitstand eine weitere Sachverhaltsaufklärung weder notwendig noch auch nur zu erwarten ist und die förmliche Beteiligung nur der Gewährung des rechtlichen Gehörs dient (BGH NJW 1998, 755, 756 = FGPrax 1998, 15; BayObLG NZM 2000, 47).
  • KG, 20.06.2001 - 24 W 5302/00

    Mangelhafte Verfahrensvertretung der Wohnungseigentümer durch Notverwalter

    Dieses käme nur in Betracht, wenn eine weitere Sachaufklärung nicht notwendig wäre und es nur darum ginge, dem Anspruch des Antragsgegners zu 1. auf Gewährung rechtlichen Gehörs zu entsprechen (vgl. BayObLG NZM 2000, 47).
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