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   OLG Saarbrücken, 17.12.2002 - 4 U 83/02-13   

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OLG Saarbrücken, 17.12.2002 - 4 U 83/02-13 (https://dejure.org/2002,57511)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 17.12.2002 - 4 U 83/02-13 (https://dejure.org/2002,57511)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 17. Dezember 2002 - 4 U 83/02-13 (https://dejure.org/2002,57511)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZfB 2003, 312
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Saarbrücken, 20.11.2015 - 13 S 117/15

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Eintrittspflicht für durch Öffnen der Beifahrertür

    Wer aber ein Haus in einem Kohleabbaugebiet erwirbt, in dem aktuell noch kein untertägiger Abbau stattfindet, muss jedenfalls damit rechnen, dass sich dies durch die wirtschaftliche und technische Weiterentwicklung jederzeit ändern kann (vgl. Saarl. OLG, Urt. v. 17.12.2002 - 4 U 83/02 = ZfB 2003, 312, zit. n. [...] Rdn. 36).
  • OLG Saarbrücken, 05.09.2018 - 5 U 24/18

    Entschädigungsanspruch des Grundstücksnachbarn wegen Handwerksarbeiten

    Überdies kann nach dieser Bestimmung nicht der Ersatz jedweden durch den Bergbau kausal verursachen Vermögensschadens verlangt werden, sondern nur solche (Folge)Schäden, die - wenn auch mittelbar - gerade durch die Einwirkung des Bergbaubetriebes auf eine beschädigte Sache entstanden sind (Saarl. OLG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - 4 U 83/02-13, ZfB 2003, 312).
  • AG Lebach, 30.03.2007 - 3A C 80/06

    Entschädigungsanspruch gegen einen Bergbaubetrieb wegen Schäden an einem

    Vielmehr ist der beeinträchtigte Eigentümer auf den Ausgleichsanspruch nach § 906 II 2 BGB zu verweisen (vgl. hierzu Saarl. OLG ZfB 2003, 312 - 321).

    gg) Die Entscheidung des SaarlOLG vom 17.12.02 (ZfB 2003, 312 ff.), bei der es um Beeinträchtigungen des Nachbarn durch Instandsetzungsarbeiten in Folge der Verpflichtung des Bergbautreibenden zum Schadensersatz nach BBergG ging, verneint zwar einen Ersatz des allgemeinen Vermögensschadens (Minderwert) nach §§ 114, 117 BBergG, trifft aber keine Äußerung zum Verhältnis § 906 II 2 BGB zu den Vorschriften des BBergG.

    Vielmehr ist der beeinträchtigte Eigentümer auf den Ausgleichsanspruch nach § 906 II 2 BGB zu verweisen (vgl. hierzu Saarl. OLG ZfB 2003, 312 - 321).

  • LG Saarbrücken, 25.11.2011 - 13 S 117/09

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch wegen beeinträchtigter Nutzungsmöglichkeit

    Wer aber ein Haus in einem Kohleabbaugebiet erwirbt, in dem aktuell noch kein untertägiger Abbau stattfindet, muss jedenfalls damit rechnen, dass sich dies durch die wirtschaftliche und technische Weiterentwicklung jederzeit ändern kann (vgl. Saarl. OLG, Urt. v. 17.12.2002 - 4 U 83/02 = ZfB 2003, 312, zit. n. Juris Rdn. 36).
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