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   OLG Düsseldorf, 12.02.2014 - VII-Verg 29/13   

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OLG Düsseldorf, 12.02.2014 - VII-Verg 29/13 (https://dejure.org/2014,6429)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.02.2014 - VII-Verg 29/13 (https://dejure.org/2014,6429)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Februar 2014 - VII-Verg 29/13 (https://dejure.org/2014,6429)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb hinsichtlich der Beauftragung eines Upgrade für eine Hochschulverwaltungssoftware

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann darf sich der Auftraggeber auf ein bestimmtes Produkt festlegen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Auftraggeber dürfen bestimmte Fabrikate oder Produkte vorgeben

Besprechungen u.ä. (3)

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    Dammbruch oder Einzelfall? Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb in komplexen IT-Verfahren zulässig

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Die freie Beschaffungsentscheidung ist heilig! (VPR 2014, 149)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Die freie Beschaffungsentscheidung ist heilig! (IBR 2014, 368)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2014, 517
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Düsseldorf, 22.05.2013 - Verg 16/12

    Zulässigkeit eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb hinsichtlich

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.02.2014 - Verg 29/13
    Die Vergabekammer hat dem Nachprüfungsantrag mit Beschluss vom 05.08.2013 stattgegeben, nachdem das Nachprüfungsverfahren im Hinblick auf das zum damaligen Zeitpunkt vor dem Senat anhängige Parallelverfahren zum Aktenzeichen VII-Verg 16/12 bis zum Erlass einer abschließenden Entscheidung durch Beschluss vom 22.05.2012 ausgesetzt worden war.

    Die Voraussetzungen des § 8 Abs. 7 VOL/A-EG, die durch die Rechtsprechung des Senats im Beschluss vom 22.05.2013, VII-Verg 16/12, konkretisiert worden seien, hätten vorgelegen.

    Wie der Senat bereits im Beschluss vom 22.05.2013, VII-Verg 16/12, ausgeführt habe, rechtfertige die Finanzierung der Beigeladenen durch Bund und Länder nicht die Feststellung einer unzulässigen Beihilfe.

    Die durch § 8 Abs. 7 VOL/A-EG gesetzten vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers sind eingehalten, wenn die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert (OLG Düsseldorf, a.a O. - juris Tz. 43; zuletzt: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.05.2012, VII-Verg 16/12 - juris Tz. 32).

    Bei Feststellung des bei Verwendung einer anderen Software als HISinOne erforderlichen Mehraufwands greift der Senat auf Vorerfahrungen im Verfahren VII-Verg 16/12 zurück.

    Wie der Senat bereits im Beschluss vom 22.05.2013, VII-Verg 16/12 (BA 13 ff.), ausgeführt hat, unterliegen Hochschulen in Nordrhein-Westfalen nur der Rechts-, nicht aber der Fachaufsicht durch das Land NRW, weil nach nordrhein-westfälischem Hochschulrecht nicht nur die Freiheit von Forschung und Lehre, sondern auch die Finanzierung und Wirtschaftsführung der Hochschulen zum Bereich der Selbstverwaltungsangelegenheiten gehören.

  • VK Arnsberg, 05.08.2013 - VK 12/12

    Beschaffungsentscheidung muss beweis- und überprüfbar sein!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.02.2014 - Verg 29/13
    Auf die sofortigen Beschwerden der Antragsgegnerin und der Beigeladenen wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 5. August 2013, VK 12/12, aufgehoben.

    Die Antragsgegnerin und die Beigeladene beantragen, den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 05.08.2013, VK 12/12, aufzuheben und den Nachprüfungsantrag zurückzuweisen.

  • EuGH, 15.10.2009 - C-275/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.02.2014 - Verg 29/13
    Entgegen der Rechtsauffassung der Vergabekammer kommt es auf die Ausführungen des EuGH im Urteil vom 15.10.2009, C-275/08 (dort Rnr. 62 f.), nicht an, weil beide Sachverhalte im entscheidenden Punkt nicht vergleichbar sind.
  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.02.2014 - Verg 29/13
    Ein Nachschieben von das Vergabeverfahren prägenden Gründen ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedenfalls dann zuzulassen, wenn dadurch die Rechtsstellung des Antragstellers im Vergabeverfahren, insbesondere seine Chance auf einen Zuschlag, wie hier, nicht ursächlich beeinträchtigt wird (BGH, Beschl. v. 08.02.2011, X ZB 4/10; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 07.11.2012, VII-Verg 24/12 - juris Tz. 40; Beschl. v. 22.10.2009, VII-Verg 25/09 - juris Tz. 29; Beschl. 26.11.2008, VII-Verg 54/08; Beschl. v. 21.07.2010, VII-Verg 19/10; Beschl. v. 12.01 und 23.03.2011, VII-Verg 63/10; jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 10/12

    Voraussetzungen der Ausnahme vom Vergaberecht wegen überwiegender

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.02.2014 - Verg 29/13
    Die danach im jeweiligen Fall vorgenommene Bestimmung des Beschaffungsgegenstands ist von den Vergabenachprüfungsinstanzen im Ausgangspunkt nicht zu kontrollieren (überwiegende Rechtsprechung der Vergabesenate der OLG, vgl. allein OLG Düsseldorf, Beschl. v. 01.08.2012, VII-Verg 10/12 - juris Tz. 41 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 21.07.2010 - Verg 19/10

    Vertrag zwischen VRR und DB Regio unwirksam

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.02.2014 - Verg 29/13
    Ein Nachschieben von das Vergabeverfahren prägenden Gründen ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedenfalls dann zuzulassen, wenn dadurch die Rechtsstellung des Antragstellers im Vergabeverfahren, insbesondere seine Chance auf einen Zuschlag, wie hier, nicht ursächlich beeinträchtigt wird (BGH, Beschl. v. 08.02.2011, X ZB 4/10; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 07.11.2012, VII-Verg 24/12 - juris Tz. 40; Beschl. v. 22.10.2009, VII-Verg 25/09 - juris Tz. 29; Beschl. 26.11.2008, VII-Verg 54/08; Beschl. v. 21.07.2010, VII-Verg 19/10; Beschl. v. 12.01 und 23.03.2011, VII-Verg 63/10; jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2011 - Verg 63/10

    Vergaberechtswidrigkeit der unterbliebenen Bildung von Fachlosen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.02.2014 - Verg 29/13
    Ein Nachschieben von das Vergabeverfahren prägenden Gründen ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedenfalls dann zuzulassen, wenn dadurch die Rechtsstellung des Antragstellers im Vergabeverfahren, insbesondere seine Chance auf einen Zuschlag, wie hier, nicht ursächlich beeinträchtigt wird (BGH, Beschl. v. 08.02.2011, X ZB 4/10; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 07.11.2012, VII-Verg 24/12 - juris Tz. 40; Beschl. v. 22.10.2009, VII-Verg 25/09 - juris Tz. 29; Beschl. 26.11.2008, VII-Verg 54/08; Beschl. v. 21.07.2010, VII-Verg 19/10; Beschl. v. 12.01 und 23.03.2011, VII-Verg 63/10; jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 22.10.2009 - Verg 25/09

    Zulässigkeit technischer Anforderungen in der Ausschreibung der apparativen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.02.2014 - Verg 29/13
    Ein Nachschieben von das Vergabeverfahren prägenden Gründen ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedenfalls dann zuzulassen, wenn dadurch die Rechtsstellung des Antragstellers im Vergabeverfahren, insbesondere seine Chance auf einen Zuschlag, wie hier, nicht ursächlich beeinträchtigt wird (BGH, Beschl. v. 08.02.2011, X ZB 4/10; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 07.11.2012, VII-Verg 24/12 - juris Tz. 40; Beschl. v. 22.10.2009, VII-Verg 25/09 - juris Tz. 29; Beschl. 26.11.2008, VII-Verg 54/08; Beschl. v. 21.07.2010, VII-Verg 19/10; Beschl. v. 12.01 und 23.03.2011, VII-Verg 63/10; jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 26.11.2008 - Verg 54/08

    Anforderungen an die Prüfung der Eignung eines Bewerbers im Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.02.2014 - Verg 29/13
    Ein Nachschieben von das Vergabeverfahren prägenden Gründen ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedenfalls dann zuzulassen, wenn dadurch die Rechtsstellung des Antragstellers im Vergabeverfahren, insbesondere seine Chance auf einen Zuschlag, wie hier, nicht ursächlich beeinträchtigt wird (BGH, Beschl. v. 08.02.2011, X ZB 4/10; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 07.11.2012, VII-Verg 24/12 - juris Tz. 40; Beschl. v. 22.10.2009, VII-Verg 25/09 - juris Tz. 29; Beschl. 26.11.2008, VII-Verg 54/08; Beschl. v. 21.07.2010, VII-Verg 19/10; Beschl. v. 12.01 und 23.03.2011, VII-Verg 63/10; jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 07.11.2012 - Verg 24/12

    Zulässigkeit der Ausschreibung von Reinigungsdienstleistungen mit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.02.2014 - Verg 29/13
    Ein Nachschieben von das Vergabeverfahren prägenden Gründen ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedenfalls dann zuzulassen, wenn dadurch die Rechtsstellung des Antragstellers im Vergabeverfahren, insbesondere seine Chance auf einen Zuschlag, wie hier, nicht ursächlich beeinträchtigt wird (BGH, Beschl. v. 08.02.2011, X ZB 4/10; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 07.11.2012, VII-Verg 24/12 - juris Tz. 40; Beschl. v. 22.10.2009, VII-Verg 25/09 - juris Tz. 29; Beschl. 26.11.2008, VII-Verg 54/08; Beschl. v. 21.07.2010, VII-Verg 19/10; Beschl. v. 12.01 und 23.03.2011, VII-Verg 63/10; jeweils m.w.N.).
  • VK Südbayern, 23.08.2017 - Z3-3-3194-1-24-05/17

    Möglicher Vergabeverstoß durch wettbewerbsbeschränkende Leistungsbestimmung

    Bewegt sich die Bestimmung in diesen Grenzen, gilt der Grundsatz der Wettbewerbsoffenheit der Beschaffung nicht mehr uneingeschränkt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.02.2014 - VII-Verg 29/13; Beschluss vom 22.05.2013 - VII-Verg 16/12; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.12.2013 - 15 Verg 9/13; Beschluss vom 15.11.2013 - 15 Verg 5/13; VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.06.2013 - 1 VK 15/13; 2. VK Bund, Beschluss vom 09.05.2014 - VK 2 - 33/14).
  • OLG Düsseldorf, 24.09.2014 - Verg 17/14

    Preis als ausschließliches Zuschlagskriterium zulässig!

    Es kann dahinstehen, ob es sich bei § 127 Abs. 1 SGB V um eine dem Vergaberecht zuzuordnende Norm handelt, die die Art und Weise einer Beschaffung betrifft und der Krankenkassen einzuräumenden Bestimmungsfreiheit Grenzen setzt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.02.2014, VII-Verg 29/13; Beschl. v. 01.08.2012, VII-Verg 10/12).

    Es entspricht vielmehr dem Bestimmungsrecht des öffentlichen Auftraggebers, der eigenverantwortlich festlegt, was er beschaffen will (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.02.2014, VII-Verg 29/13; Beschl. v. 01.08.2012, VII-Verg 10/12).

  • OLG Celle, 19.12.2016 - 13 Verg 7/16

    Zulässigkeit des Ausschlusses einer bestimmten Gewinnungsstätte bei der

    Dabei kann vorliegend offen bleiben, ob im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens die vom öffentlichen Auftraggeber getroffene Beschaffungsentscheidung nur daraufhin überprüft werden kann, ob sie durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben wurden, solche Gründe tatsächlich vorhanden sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht vergaberechtswidrig diskriminiert (so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Februar 2014 - VII-Verg 29/13, m. w. N.).

    Der Antragsgegner durfte vielmehr mit Blick auf die zwingende Notwendigkeit eines jederzeit störungsfreien Betriebs des Winterdienstes die absehbaren Risiken der (Weiter-)Verwendung des marokkanischen Streusalzes ausschließen und den sichersten Weg wählen, weil bereits das tatsächlich vorhandene Risikopotential die getroffene Beschaffungsentscheidung sachlich rechtfertigt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Mai - - VII-Verg 16/12; Beschluss vom 12. Februar 2014 - VII-Verg 29/13; s. auch OLG Koblenz, Beschluss vom 4. April 2012 - 1 Verg 2/11).

    Ein Nachschieben der Dokumentation sowie von das Vergabeverfahren prägenden Gründen ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedenfalls dann zuzulassen, wenn dadurch - wie hier - die Rechtsstellung des Antragstellers im Vergabeverfahren, insbesondere seine Chance auf einen Zuschlag, nicht beeinträchtigt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011 - X ZB 4/10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Februar 2014 - VII-Verg 29/13).

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