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   BVerwG, 15.11.1995 - 6 P 2.94   

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https://dejure.org/1995,2873
BVerwG, 15.11.1995 - 6 P 2.94 (https://dejure.org/1995,2873)
BVerwG, Entscheidung vom 15.11.1995 - 6 P 2.94 (https://dejure.org/1995,2873)
BVerwG, Entscheidung vom 15. November 1995 - 6 P 2.94 (https://dejure.org/1995,2873)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Personalvertretungsrecht: Beteiligung des Personalrats bei Beschäftigungsverhältnissen im Zusammenhang mit sog. Drittmittelprojekten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Universitätsinstitut - Angestellte - Befristetes Beschäftigungsverhältnis - Universitätsrektor - Organisatorische Maßnahmen - Drittmittelprojekt - Personalrat der Universität

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfPR 1996, 83
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 02.06.1993 - 6 P 3.92

    Personalvertretung - Mitbestimmung - Rechtsbeschwerdeverfahren - Erledigung -

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1995 - 6 P 2.94
    Danach kann dann, wenn sich die mitbestimmungspflichtige Maßnahme durch Vollzug in der Weise erledigt, daß sie sich nicht mehr rückgängig machen läßt, eine vom strittigen Vorgang losgelöste Feststellung zur dahinterstehenden Rechtsfrage ergehen (vgl. Beschluß vom 2. Juni 1993 - BVerwG 6 P 3.92 - Buchholz 250 § 83 BPersVG Nr. 61).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist eine Einstellung die Eingliederung eines neuen Beschäftigten in die Dienststelle, ohne daß zwingende Voraussetzung der vorherige Abschluß eines Arbeitsvertrages ist (vgl. Beschluß vom 2. Juni 1993 - BVerwG 6 P 3.92 - a.a.O. m.w. Nachw.).

    Hierbei hat der Personalrat auch zu prüfen, ob die Verlängerung etwa auf die Umgehung eines auf unbestimmte Zeit einzugehenden Arbeitsverhältnisses hinausläuft (vgl. Beschlüsse vom 13. Februar 1979 - BVerwG 6 P 48.78 - BVerwGE 57, 280 = Buchholz 238.3A § 75 BPersVG Nr. 10, vom 1. Februar 1989 - BVerwG 6 P 2.86 - Buchholz 251.5 § 64 HePersVG Nr. 7 und vom 2. Juni 1993, a.a.O.).

  • BAG, 29.08.1991 - 6 AZR 593/88

    Direktionsrecht - Führung eines Dienstwagens

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1995 - 6 P 2.94
    Dieses besagt, daß er Art, Ort und Umfang der Tätigkeit des Arbeitnehmers im einzelnen bestimmt (vgl. BAG, Urteil vom 29. August 1991 - 6 AZR 593/88 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 38).
  • BVerwG, 18.01.1990 - 6 P 8.88

    Begriff der Dienststelle im personalvertretungsrechtlichen Sinn

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1995 - 6 P 2.94
    Nur er kann dem Personalrat als verantwortlicher Leiter gegenübertreten und mit ihm eigenständige Gespräche und Verhandlungen führen (vgl. Beschluß vom 18. Januar 1990 - BVerwG 6 P 8.88 - Buchholz 251.0 § 9 BaWüPersVG Nr. 5 m.w. Nachw.).
  • BAG, 06.12.1994 - 1 ABR 30/94

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei mitbestimmungswidrigen Versetzungen

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1995 - 6 P 2.94
    Er hat dies damit erläutert, daß er sonst Zulässigkeitsprobleme unter dem Gesichtspunkt des sog. "Globalantrages" sehe (vgl. zuletzt BAG, Beschluß vom 6. Dezember 1994 - 1 ABR 30/94 -).
  • BVerwG, 13.02.1979 - 6 P 48.78

    Mitbestimmungspflichtigkeit der Verlängerung eines Zeitarbeitsvertrages - Zweck

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1995 - 6 P 2.94
    Hierbei hat der Personalrat auch zu prüfen, ob die Verlängerung etwa auf die Umgehung eines auf unbestimmte Zeit einzugehenden Arbeitsverhältnisses hinausläuft (vgl. Beschlüsse vom 13. Februar 1979 - BVerwG 6 P 48.78 - BVerwGE 57, 280 = Buchholz 238.3A § 75 BPersVG Nr. 10, vom 1. Februar 1989 - BVerwG 6 P 2.86 - Buchholz 251.5 § 64 HePersVG Nr. 7 und vom 2. Juni 1993, a.a.O.).
  • BVerwG, 01.02.1989 - 6 P 2.86

    Arbeitsgerichtlicher Vergleich - Mitbestimmung der Personalvertretung -

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1995 - 6 P 2.94
    Hierbei hat der Personalrat auch zu prüfen, ob die Verlängerung etwa auf die Umgehung eines auf unbestimmte Zeit einzugehenden Arbeitsverhältnisses hinausläuft (vgl. Beschlüsse vom 13. Februar 1979 - BVerwG 6 P 48.78 - BVerwGE 57, 280 = Buchholz 238.3A § 75 BPersVG Nr. 10, vom 1. Februar 1989 - BVerwG 6 P 2.86 - Buchholz 251.5 § 64 HePersVG Nr. 7 und vom 2. Juni 1993, a.a.O.).
  • BVerwG, 15.11.1995 - 6 P 4.94

    Gerichtsverfassungsrecht: Anderweitige Rechtshängigkeit eines abstrakt gestellten

    Seiner Zulässigkeit steht die anderweitige Rechtshängigkeit des Feststellungsbegehrens in dem Verfahren VGH Baden-Württemberg - PL 15 S 2875/92 - (hier: BVerwG 6 P 2.94) entgegen.

    Die Identität des Streitgegenstandes beider Verfahren (BVerwG 6 P 2.94 und 4.94) folgt daraus, daß die Verfahrensbeteiligten (Antragsteller und beteiligte Dienststelle) identisch sind und der Antragsteller mit jeweils gleichen Anträgen inhaltlich dasselbe Ziel verfolgt.

    Das Beschwerdegericht hat die Rechtshängigkeit eines Verfahrens mit gleichem Streitgegenstand hier daraus hergeleitet, daß vor der Verhandlung in dem vorliegenden Verfahren in der mündlichen Verhandlung am 23. November 1993 über dasselbe (neue) Feststellungsbegehren bereits in den Verfahren PL 15 S 2875/92 (= BVerwG 6 P 2.94) verhandelt worden sei.

    Materielle Rechtsfragen zum Mitbestimmungsrecht bei der vertragslosen Weiterbeschäftigung von Zeitangestellten durch einen Institutsleiter hat der Senat in den Gründen seines Beschlusses vom heutigen Tage in dem Verfahren BVerwG 6 P 2.94 näher behandelt.

  • BVerwG, 27.06.2019 - 5 P 2.18

    Antragsbefugnis; Beruhen; Beschlussverfahren; Betriebsvereinbarung;

    So folgt aus der Zustimmung der Personalvertretung zu einer vom Dienststellenleiter beabsichtigten mitbestimmungspflichtigen Maßnahme grundsätzlich keine Verpflichtung des Dienststellenleiters, die Maßnahme durchzuführen (BVerwG, Beschluss vom 15. November 1995 - 6 P 2.94 - Buchholz 251.0 § 76 BaWüPersVG Nr. 7 S. 18; Bieler, in: Vogelgesang/Bieler/Kleffner/Rehak, Landespersonalvertretungsgesetz für den Freistaat Sachsen, Band 2, Stand 2015, § 86 Rn. 2; Weber, in: Richardi/Dörner/Weber, BPersVG, 4. Aufl. 2012, § 74 Rn. 4 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2008 - 1 A 278/06
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. November 1995 - 6 P 2.94 -, PersR 1996, 278; Cecior/Vallendar/ Lechtermann/Klein, a.a.O., § 66 (a.F.) Rn. 40.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2002 - 1 A 2836/00

    Ausschluss der Mitbestimmung; Anordnung des Selbstfahrens im Rahmen des

    BVerwG, Beschluss vom 15.11.1995 - 6 P 2.94 -, PersR 1996, 278.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2000 - 1 A 128/98

    Personenbezogene Daten

    Wenn es auch keinen allgemeinen Grundsatz gibt, dass der Dienststellenleiter für alles verantwortlich ist, was in seinem Bereich geschieht, vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. November 1995 - 6 P 2.94 -, PersV 1996, 453, 455, so muss er, falls er verhindern will, dass ihm eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme, die ohne seine Kenntnis in einem Teilbereich der Dienststelle getroffen worden ist, zugerechnet wird, diese unterbinden.
  • VG Ansbach, 04.08.2016 - AN 7 P 16.00296

    BAMF verliert

    Gemäß Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 15. November 1995, 6 P 2/94, juris Rn. 26, sei eine nachträgliche Zustimmung zu einer beabsichtigten Maßnahme nicht zulässig.
  • VG Hamburg, 22.01.2021 - 25 FL 49/18

    Personalvertretungsrechtliche Mitbestimmung; Beginn der Zustimmungsfrist;

    In diesem Sinn ist der Zustimmungsantrag "rechtzeitig" zu stellen (hierzu BVerwG, Beschl. v. 15.11.1995, 6 P 2/94, PersV 1996, 453, juris Rn. 27).
  • OVG Niedersachsen, 03.08.2017 - 17 LP 4/16

    Beteiligung; Bundesagentur für Arbeit; DORA; gemeinsame Einrichtung; Hebung der

    Es gibt keinen allgemeinen personalvertretungsrechtlichen Grundsatz, dass der Dienststellenleiter in jedem Fall und immer formal dafür verantwortlich ist, dass in seiner Dienststelle Tatbestände verwirklicht werden, die dem Mitbestimmungsrecht des Personalrats unterfallen können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.9.2010 - BVerwG 6 PB 12.10 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 15.11.1995 - BVerwG 6 P 2.94 -, juris Rn. 22).
  • VG Ansbach, 04.08.2016 - AN 7 P 16.00303

    BAMF verliert

    Zudem sei eine nachträgliche Zustimmung zu bereits vollzogenen Maßnahmen nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. November 1995, 6 P 2.94, unzulässig.
  • VG Hamburg, 22.01.2021 - 25 FL 47/17
    In diesem Sinn ist der Zustimmungsantrag "rechtzeitig" zu stellen (hierzu BVerwG, Beschl. v. 15.11.1995, 6 P 2/94, PersV 1996, 453, juris Rn. 27).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2008 - 1 A 3615/06
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2005 - 1 A 4721/02

    Möglichkeit der Vertretung des kaufmännischen Direktors eines in der Rechtsform

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.1997 - 1 A 4592/94

    Mitbestimmungspflichtigkeit eines Fakultätsrat nach einer genehmigten

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2002 - 10 B 10918/02

    Fortbestehen des Personalrates bei Verwaltungsreformmaßnahme; Mitbestimmung bei

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