Rechtsprechung
   OLG Hamm, 29.09.2003 - 13 U 16/03   

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https://dejure.org/2003,9351
OLG Hamm, 29.09.2003 - 13 U 16/03 (https://dejure.org/2003,9351)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.09.2003 - 13 U 16/03 (https://dejure.org/2003,9351)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. September 2003 - 13 U 16/03 (https://dejure.org/2003,9351)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Fingiert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Beweiswürdigung bei Verdacht auf gestellten Unfall

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • zfs 2004, 68
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 13.01.1994 - 6 U 173/93

    Haftungsverteilung bei provoziertem Unfall; Ersatz der entgangenen Nutzung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 29.09.2003 - 13 U 16/03
    Gelingt dieser Beweis - wie hier - ist es Sache der Gegenseite, zu beweisen, dass ein Schadenserastzanspruch aufgrund einer Einwilligung ausscheidet (OLG Köln, VersR 1999, S. 121, 122 m.w.N., OLG Hamm, r + s 1994, S. 214).

    Dabei kann die Überzeugungsbildung des Gerichts durch eine Vielzahl von typischen Umständen herbeigeführt werden, die in ihrem Zusammenwirken nach der Lebenserfahrung den Schluss zulassen, dass der Unfall vorsätzlich herbeigeführt worden ist (OLG Hamm, r + s 1994, S. 214).

  • OLG Köln, 19.12.1997 - 19 U 87/97

    Indizienbeweis bei gestelltem Unfall

    Auszug aus OLG Hamm, 29.09.2003 - 13 U 16/03
    Gelingt dieser Beweis - wie hier - ist es Sache der Gegenseite, zu beweisen, dass ein Schadenserastzanspruch aufgrund einer Einwilligung ausscheidet (OLG Köln, VersR 1999, S. 121, 122 m.w.N., OLG Hamm, r + s 1994, S. 214).
  • OLG Hamm, 18.12.1997 - 27 U 40/97

    Anscheinsbeweis für Versicherungsbetrug bei Schädigung durch Serientäter

    Auszug aus OLG Hamm, 29.09.2003 - 13 U 16/03
    Allerdings kann auch einem Versicherungsbetrüger ein wirklicher Verkehrsunfall unterlaufen, ohne dass dem Geschädigten daraus Nachteile erwachsen dürfen (OLG Hamm OLGR 1998, S. 60).
  • OLG Koblenz, 04.10.2005 - 12 U 1114/04

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Einwilligung des Verletzten in

    Ausschlaggebend ist vielmehr eine Gesamtwürdigung alles Tatsachen und Beweise, bei der aus einer Indizienkette auf eine planmäßige Vorbereitung und Herbeiführung des vermeintlichen Unfalls geschlossen werden kann (vgl. OLG Celle OLG-Report Celle 2003, 208 f.; 2004, 175, 176 ff. und 2004, 328, 329 f.; OLG Frankfurt ZfSch 20004, 501, 502 ff.; OLG Hamm OLG-Report Hamm 201, 58, 59 f.; VersR 2002, 700 f. und ZfSch 2004, 68 f.; OLG Köln Schaden-Praxis 2004, 118, 119; im Einzelfall nur im Ergebnis anders PfzOLG Zweibrücken OLG-Report Zweibrücken 2005, 98 ff.).

    Vor diesem Hintergrund ist in der Gesamtschau der Indizien auch zu berücksichtigen, dass der Verkauf des unreparierten Fahrzeugs und die Abrechnung auf Gutachtenbasis in der Rechtsprechung als Indiz für einen manipulierten Unfall gewertet wird (OLG Frankfurt ZfSch 2004, 501, 503; OLG Hamm ZfSch 2004, 68, 69; OLG Köln Schaden-Praxis 2004, 118, 119).

  • LG Stuttgart, 22.11.2005 - 17 O 476/04

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Nachweis eines sog. gestellten Unfalls

    Eine Überzeugungsbildung des Gerichts kann dabei durch eine Vielzahl von typischen Umständen herbeigeführt werden, die in ihrem Zusammenwirken nach der Lebenserfahrung den Schluss zulassen, dass der Unfall vorsätzlich herbeigeführt worden ist (OLG Hamm ZfS 2004, Seite 68).

    ee) Schließlich stellt ein Indiz auch der Umstand dar, dass der Kläger, wenn Schaden an seinem Fahrzeug auf Gutachtenbasis abrechnen will: (Born a.a.O., Seite 262; OLG Frankfurt ZfS 2004, Seite 501, 504; OLG Hamm ZfS 2004, Seite 68; KG NZV 2003, Seite 231).

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung OLG Frankfurt ZfS 2004 Seite 501, 504; OLG Hamm ZfS 2004, Seite 68; KG NZV 2003 Seite 231) ist ebenso wie in der Literatur (etwa Born a.a.O., Seite 261 und Krumbholz DAR 2004, Seite 67) anerkannt, dass die Abrechnung auf Gutachterbasis einen erhöhten Anreiz für kriminelle Manipulationen darstellt, weil sich durch sie hohe Reparaturkosten geltend machen lassen, das Fahrzeug aber tatsächlich deutlich günstiger in Stand gesetzt werden kann und sich der daraus ergebende Vorteil noch durch die Geltendmachung von Nutzungsausfall erweitern lässt.

    b) Ein ganz erhebliches Indiz für das Vorliegen einer Unfallmanipulation stellt die ungewöhnliche Anzahl an Vorunfällen dar, an denen der Kläger beteiligt gewesen ist (zur Relevanz dieses Kriteriums etwa Born a.a.O., Seite 261; OLG Hamm NZV 1994, Seite 227 f und ZfS 2004, Seite 68), wobei zum einen die Art der Abrechnung dieser Schäden und zum anderen hinzukommt, dass teilweise bereits bei diesen Unfällen der Verdacht der Unfallmanipulation aufgekommen ist (was als solches berücksichtigt werden kann, vgl. OLG Hamm NZV 2001, Seite 374, 375), auch wenn dieser Verdacht jeweils letztlich nicht bestätigt werden konnte.:.

  • OLG Frankfurt, 21.01.2008 - 25 U 220/04

    Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Eigentümerstellung des Klägers;

    So wurden bei Hinzutreten andere Umstände 7 Unfälle innerhalb eines Jahres als Beweisanzeichen gewertet (OLG Hamm, 29.9.2003, ZfS 2004, 68f.); auch genügten fünf Auffahrunfälle in viereinhalb Monaten an exakt der gleichen Unfallstelle zur Überzeugungsbildung, dass provozierte Unfälle vorlagen (OLG Hamm, RuS 1997, 327).
  • LG Nürnberg-Fürth, 15.02.2024 - 2 O 4326/22

    Wiederbeschaffungswert, Schadenminderungspflicht, Mietwagenkosten,

    Ist der Schadensfall, wie es die Beklagte geltend macht, "gestellt", so scheidet ein Schadensersatzanspruch des Klägers wegen Einwilligung in die Rechtsgutverletzung aus (BGH DAR 1990, 224; OLG Hamm ZfSch 2004, 68).
  • OLG München, 07.03.2008 - 10 U 5394/07

    Fahrzeugvollversicherung: Schadensersatz auf Grund der Kollision mit Leitplanken

    Ausschlaggebend ist vielmehr eine Gesamtschau aller Tatsachen und Beweise, bei der aus einer Indizienkette auf eine planmäßige Vorbereitung und Herbeiführung des vermeintlichen Unfalls geschlossen werden kann (vgl. OLG Celle OLGR 2003, 208; 2004, 175 [176 ff.]; 2004, 328 [329 f.]; OLG Frankfurt a.M . zfs 2004, 501 [502 ff.]; OLG Hamm OLGR 2001, 58 [59 f.]; VersR 2002, 700; zfs 2004, 68; NZV 2008, 91; OLG Köln SP 2004, 118 [119]; Eggert VA 2007, 159 [163 unter IV 4]).
  • OLG München, 08.03.2013 - 10 U 3241/12

    Darlegungs- und Beweislast bei einem manipulierten Unfall

    BGHZ 71, 339 [345] = VersR 1978, 242 = NJW 1978, 2154; VersR 1979, 514 [515]; OLG Hamm VersR 1993, 1418 ; Senat, Urt. v. 07.03.2008 - 10 U 5394/07; OLG Düsseldorf NZV 1996, 321 und zuletzt Urt. v. 20.08.2007 - I-1 U 198/06; Krumbholz DAR 2004, 67; Eggert VA 2007, 159 [162 unter IV 2]), sondern auf eine in lebensnaher Gesamtschau praktisch-vernünftige Gewichtung der Verdachtsmomente abzustellen ist (vgl. OLG Hamm VersR 1995, 1369; OLGR 2001, 58 [59 f.]; VersR 2002, 700; zfs 2004, 68 ; NZV 2008, 91 [92]; OLG Celle OLGR 2003, 208; 2004, 175 [176 ff.]; 2004, 328 [329 f.]; OLG Frankfurt a.M. zfs 2004, 501 [502 ff.]; OLG Köln SP 2004, 118 [119]; Senat, Urt. v. 07.03.2008 - 10 U 5394/07; OLG Frankfurt a. M. NZV 2010, 623; Eggert VA 2007, 159 [163 unter IV 4]); unerheblich ist dabei, ob diese Indizien bei isolierter Betrachtung jeweils auch als unverdächtig erklärt werden können.
  • OLG Saarbrücken, 25.09.2009 - 4 U 205/08

    Anforderungen an den Nachweis eines gestellten Unfalls und unfallursächlicher

    Aufgrund der bereits getätigten Neuanschaffung besaß der Kläger ein nachhaltiges Interesse, den Wiederbeschaffungswert seines Fahrzeugs in einer zumindest marktgerechten Höhe baldmöglichst zu realisieren (zum Indizwert der Schadensabrechung auf Gutachterbasis: OLG Frankfurt ZfSch 2004, 503; OLG Hamm ZfSch 2004, 68; OLGR Koblenz 2006, 386).
  • LG Münster, 10.09.2012 - 2 O 392/11

    Für bewusste Herbeiführung eines Verkehrsunfalls können Indizien sprechen

    In diesem Zeitraum von ca. 5 ½ Jahren war der Beklagte insgesamt in 26 Unfälle verwickelt (zu der Indizwirkung von 7 Unfällen in ½ Jahr vgl. OLG Hamm, Urteil vom 29.09.2003, Az.: 13 U 16/03; 11 Unfälle in 2 Jahren vgl. OLG Hamm, Urteil vom 06.03.2003, Az.: 6 U 106/02; 9 Unfälle in 3 ½ Jahren vgl. OLG Hamm, Urteil vom 02.10.1997, Az.: 6 U 104/97; 6 Unfälle in 1 ½ Jahren vgl. AG Gelsenkirchen-Buer, Urteil vom 19.10.2004, Az.: 5 C 432/04).
  • LG Duisburg, 22.12.2011 - 13 O 58/10

    Verkehrsunfall als zufälliges nicht gezielt herbeigeführtes Ereignis i.R.e.

    Dieser Umstand ist daher nicht mehr uneingeschränkt geeignet, die Annahme eines unrechtmäßig abgerechneten Schadensfalles zu erschüttern (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 29.09.2003, Az. 13 U 16/03, zitiert nach juris).
  • LG Frankfurt/Oder, 30.01.2008 - 11 O 150/07
    Dabei bedarf es keines lückenlosen Nachweises, vielmehr reicht es aus, die erhebliche Wahrscheinlichkeit einer Manipulation durch Aufzeigen einer Vielzahl von Beweisanzeichen nachzuweisen, die aufgrund ihrer ungewöhnlichen Häufung für einen verabredeten Unfall sprechen (OLG Köln, VersR 1999, 121, 122; OLG Hamm, Urteil vom 29.09.2003, AZ: 13 U 16/03 ).
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