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   KG, 04.12.1986 - 5 Ws 416/86 Vollz   

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https://dejure.org/1986,2821
KG, 04.12.1986 - 5 Ws 416/86 Vollz (https://dejure.org/1986,2821)
KG, Entscheidung vom 04.12.1986 - 5 Ws 416/86 Vollz (https://dejure.org/1986,2821)
KG, Entscheidung vom 04. Dezember 1986 - 5 Ws 416/86 Vollz (https://dejure.org/1986,2821)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 546 StVK 217/86
  • KG, 04.12.1986 - 5 Ws 416/86 Voll

Papierfundstellen

  • ZfStrVo 1987, 374
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81

    Strafvollzug - Urlaub - Vollzugsbehörde - Beurteilungsspielraum -

    Auszug aus KG, 04.12.1986 - 5 Ws 416/86
    Nach welchen Rechtsgrundsätzen und in welchen Grenzen die Strafvollstreckungskammer berechtigt und verpflichtet ist, die Ermessensentscheidung des Anstaltsleiters zu überprüfen, ist höchst- und obergerichtlich geklärt (vgl. BGHSt 30, 320 ).
  • BGH, 12.11.1970 - 1 StR 263/70

    Möglichkeit gegen einen Beschluss mit einer Rechtsbeschwerde vorzugehen - Hinweis

    Auszug aus KG, 04.12.1986 - 5 Ws 416/86
    Sollte hiergegen durch die Anordnung, selbst einen Urlaub von lediglich sechs Stunden als vollen Urlaubstag auf den Jahresurlaub anzurechnen oder die Auflage, eine Begleitperson bei Urlaubsgewährung in Anspruch zu nehmen, dadurch verstoßen worden sein, daß diese Maßnahmen ohne Rücksicht auf den Stand des Behandlungsprozesses oder der Persönlichkeitsentwicklung des Gefangenen angeordnet worden waren, oder den Zweck der Urlaubsgewährung nicht berücksichtigt haben (vgl. OLG Frankfurt/M., ZfStrVo 1980, 55), so wäre das ein Fehler des Einzelfalls, der die Zulassung der Rechtsbeschwerde nicht gebietet (vgl. BGHSt 24, 15 [22]).
  • OLG Frankfurt, 18.10.1985 - 3 Ws 819/85
    Auszug aus KG, 04.12.1986 - 5 Ws 416/86
    Ob aber eine solche Maßnahme überhaupt, wann, durch wen, mit welchem Inhalt und in welcher Form durch den Anstaltsleiter getroffen worden ist, mit der der Antrag des Gefangenen, ihm weitere 14 Tage Urlaub zu gewähren, zurückgewiesen worden ist, so daß der Gefangene zur Anfechtung der Maßnahme mit dem Verpflichtungsantrag, dem Urlaubsgesuch stattzugeben, berechtigt gewesen wäre (vgl. OLG Frankfurt/M., NStZ 1986, 240; ZfStrVo 1985, 17; OLG Hamburg, ZfStrVo SH 1979, 99), läßt weder der durch die Strafvollstreckungskammer festgestellte Sachverhalt noch die Rechtsbeschwerde, die ohnehin auf die Sachrüge beschränkt ist, erkennen.
  • OLG Hamm, 13.01.1983 - 7 Vollz (Ws) 142/82
    Auszug aus KG, 04.12.1986 - 5 Ws 416/86
    Eine Beschwer liegt aber auch dann vor, wenn der Gefangene zwar die Anzahl der von ihm beantragten Urlaubstage der Zahl nach erhält, jedoch die zeitliche Verkürzung des Urlaubstages unter 24 Stunden nach seiner Ansicht rechtswidrig ist, der Bescheid also gemäß seinem Antrag noch abgeändert werden kann (vgl. u.a. KG, Beschlüsse vom 10. Mai 1984 - 5 Ws 139/84 Vollz - 7. Juli 1983 - 5 Ws 101/83 Vollz - 8. März 1982 - 2 Ws 1/82 Vollz - 24. Oktober 1980 - 2 Ws 169/80 Vollz - OLG Frankfurt/M. ZfStrVo 1985, 170; OLG Hamm, ZfStrVo 1983, 184 [185; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG 4. Aufl., § 115 Rdn. 12 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Celle, 05.02.1981 - 3 Ws 454/80
    Auszug aus KG, 04.12.1986 - 5 Ws 416/86
    Denn in Übereinstimmung mit den Beschlüssen der Oberlandesgerichte Koblenz vom 3. Februar 1981 - 2 Vollz (Ws) 50/80 - und Celle (NStZ 1981, 276 = ZfStrVo 1979, 54) sowie des Senats vom 26. August 1983 - 5 Ws 278/83 Vollz - ist aus der gesetzlichen Regelung im § 13 Abs. 1 Satz 1 StVollzG nicht zu folgern, daß der Gefangene ohne Rücksicht auf vollzugsorganisatorische oder sonstige sachlich begründete besondere Umstände je Urlaubstag von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr beurlaubt werden muß (aA. Calliess/Müller-Dietz a.a.O., § 13 Rdn. 18).
  • OLG Hamm, 20.01.2005 - 1 Vollz (Ws) 147/04

    Strafgefangener; Einzelzelle, Doppelbelegung, menschenunwürdige Unterbringung;

    Ein entsprechender Feststellungsantrag setzt in verfahrensrechtlicher Hinsicht zunächst voraus, dass die Zulässigkeitsvoraussetzungen für einen Anfechtungs- oder Verpflichtungsantrag nach § 109 Abs. 1 StVollzG gewahrt sind (vgl. OLG Hamm ZfStrVo 1990, 308; OLG Frankfurt NJW 2003, 2843; OLG Zweibrücken, Beschluß vom 8. September 2004 - 1 Ws 276/04 - KG ZfStrVo 1987, 374; Callies/Müller-Dietz, StVollzG, 10. Aufl., § 115 Rdn. 14; Arloth/Lückemann, StVollzG, § 115 Rdn. 10; Schwind/Böhm-Schuler, StVollzG, 3. Aufl., § 15 Rdn. 17).
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