Weitere Entscheidung unten: KG, 11.12.1989

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 07.02.1991 - Vollz (Ws) 2/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,7129
OLG Hamburg, 07.02.1991 - Vollz (Ws) 2/91 (https://dejure.org/1991,7129)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07.02.1991 - Vollz (Ws) 2/91 (https://dejure.org/1991,7129)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07. Februar 1991 - Vollz (Ws) 2/91 (https://dejure.org/1991,7129)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfStrVo 1991, 312
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 13.02.1986 - 5 Ws 541/85
    Auszug aus OLG Hamburg, 07.02.1991 - Vollz (Ws) 2/91
    Demgemäß hat auch das Kammergericht (NStZ 1986, 479 ) für die Frage der Rechtmäßigkeit einer Verlegung auf den Zeitpunkt der Verlegung und nicht auf den der landgerichtlichen Entscheidung abgestellt (a.A. noch KG GA 1973, 49 zum früheren Rechtszustand nach § 23ff. EGGVG ).
  • OLG Karlsruhe, 08.12.2015 - 2 Ws 544/15

    Strafvollzug in Baden-Württemberg: Erforderliche Feststellungen bei Ablehnung der

    Auch soweit der Antrag mit einer in der Justizvollzugsanstalt F. bestehenden Gefährdungslage zum Nachteil des Antragstellers begründet wurde, ist die speziellere Vorschrift des § 65 JVollzGB III BW nicht einschlägig, die vielmehr nur bei von der Person des zu Verlegenden ausgehenden Gefährdungen Anwendung findet (BVerfG NJW 2006, 2683; Feest/Köhne in Feest/Lesting, StVollzG, 6. Aufl. 2012, § 85 Rn. 5; anders für durch eigenes Verhalten provozierte Gefährdungen OLG Hamburg ZfStrVo 1991, 312).
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Rechtsprechung
   KG, 11.12.1989 - 5 Ws 505/89 Vollz   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,4508
KG, 11.12.1989 - 5 Ws 505/89 Vollz (https://dejure.org/1989,4508)
KG, Entscheidung vom 11.12.1989 - 5 Ws 505/89 Vollz (https://dejure.org/1989,4508)
KG, Entscheidung vom 11. Dezember 1989 - 5 Ws 505/89 Vollz (https://dejure.org/1989,4508)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1990, 208
  • ZfStrVo 1991, 312
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Rostock, 23.09.2014 - 20 Ws 171/14

    Antragsverfahren auf gerichtliche Entscheidung in Strafvollzugssachen:

    Diese sollen dann mit der Vertretung erörtert werden, § 99 Satz 3 StVollzG M-V. Die Norm ist danach eindeutig als Ermessensvorschrift ausgestaltet, enthält mithin kein - vom Willen der Anstaltsleitung unabhängiges - subjektives Recht der Interessenvertretung der Gefangenen auf kollektive oder individuelle Mitwirkung an Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse im Strafvollzug (vgl. dazu Callies/Müller/Dietz, a.a.O., § 160 Rz. 1; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.08.1980 - 3 Ws 278/80 StVollzG - juris; Kammergericht Berlin, Beschluss vom 11.12.1989 - 5 Ws 505/89 Vollz - juris -).
  • LG Gießen, 03.04.2012 - 2 StVK-Vollz 506/11

    Keine Anfechtbarkeit der Wahl zur Interessenvertretung der Strafgefangenen.

    16 Nach herrschender Meinung begründete § 160 StVollzG kein subjektives öffentliches Recht des Gefangenen auf kollektive Mitwirkung an Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse im Strafvollzug (OLG Hamm, NStZ 1981, 118; 1982, 224; OLG Frankfurt, NStZ 1981, 79; KG NStZ 1990, 208), Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 11. Aufl., § 160 Rn 1).
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