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OLG Nürnberg, 30.08.1990 - Ws 919/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Versagung der Zulassung zu einem Fernstudium durch eine Haftanstalt; Berücksichtigung des Vollzugsziels bei der Ermessensentscheidung über die Gestattung eines Studiums; Unterscheidung zwischen berufsorientierter und bloß akademischer Weiterbildung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVollzG § 37 Abs. 3
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Regensburg, 27.01.1988 - 3 StVK 155/80
- OLG Nürnberg, 30.08.1990 - Ws 919/90
Papierfundstellen
- ZfStrVo 1991, 245
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 17.02.2002 - 2 BvR 1862/01
Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Entscheidung der Vollzugsbehörde über …
Die Vorschrift räumt der Vollzugsbehörde einen Ermessensspielraum ein (OLG Nürnberg, ZfStrVo 1991, S. 245;… OLG Frankfurt, NStZ 1983, S. 381 f.), in dessen Rahmen sie mehrere Entscheidungen treffen kann, die gleichermaßen rechtlich vertretbar sind. - OLG Hamburg, 29.05.1995 - 3 Vollz (Ws) 5/95 Die Teilnahme an einem Fernlehrgang zur Erreichung des Abiturs stellt eine weiterbildende Maßnahme in diesem Sinne dar (so für den vergleichbaren Fall der Teilnahme an einem Fernstudium durch OLG Nürnberg, Beschluß vom 30. August 1990, ZfStrVo 1991, 245, entschieden).