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   OLG Nürnberg, 30.08.1990 - Ws 919/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,6021
OLG Nürnberg, 30.08.1990 - Ws 919/90 (https://dejure.org/1990,6021)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30.08.1990 - Ws 919/90 (https://dejure.org/1990,6021)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30. August 1990 - Ws 919/90 (https://dejure.org/1990,6021)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung der Zulassung zu einem Fernstudium durch eine Haftanstalt; Berücksichtigung des Vollzugsziels bei der Ermessensentscheidung über die Gestattung eines Studiums; Unterscheidung zwischen berufsorientierter und bloß akademischer Weiterbildung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 37 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfStrVo 1991, 245
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 12.01.1983 - 3 Ws 857/82
    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.08.1990 - Ws 919/90
    Bei der Beurteilung der Eignung im Sinne des § 37 Abs. 3 StVollzG hat die Anstalt unstrittig einen Ermessensspielraum (vgl. Calliess/Müller-Dietz, StVollzG , § 37 Rdn. 4; Schwind/ Böhm/Großkellwing, § 37 Rdn. 15; OLG Frankfurt, NStZ 1983, 381 ).
  • BVerfG, 17.02.2002 - 2 BvR 1862/01

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Entscheidung der Vollzugsbehörde über

    Die Vorschrift räumt der Vollzugsbehörde einen Ermessensspielraum ein (OLG Nürnberg, ZfStrVo 1991, S. 245; OLG Frankfurt, NStZ 1983, S. 381 f.), in dessen Rahmen sie mehrere Entscheidungen treffen kann, die gleichermaßen rechtlich vertretbar sind.
  • OLG Hamburg, 29.05.1995 - 3 Vollz (Ws) 5/95
    Die Teilnahme an einem Fernlehrgang zur Erreichung des Abiturs stellt eine weiterbildende Maßnahme in diesem Sinne dar (so für den vergleichbaren Fall der Teilnahme an einem Fernstudium durch OLG Nürnberg, Beschluß vom 30. August 1990, ZfStrVo 1991, 245, entschieden).
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