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   FG Düsseldorf, 22.05.2000 - 4 K 8348/97 VBr   

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https://dejure.org/2000,10060
FG Düsseldorf, 22.05.2000 - 4 K 8348/97 VBr (https://dejure.org/2000,10060)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.05.2000 - 4 K 8348/97 VBr (https://dejure.org/2000,10060)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Mai 2000 - 4 K 8348/97 VBr (https://dejure.org/2000,10060)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung von aus einem niederländischen Steuerlager stammenden Spirituosen aus dem Steueraussetzungsverfahren; Zwischenlagerung von Spirituosen als Inbesitzhaltung zu gewerblichen Zwecken; Vortäuschen der Eröffnung eines Steueraussetzungsverfahrens durch das Ausstellen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Branntweinsteuer; Steueraussetzungsverfahren; Scheinfirma; Gewerbliche Zwecke; Zwischenlagerung; Spirituosen - Zwischenlagerung von Spirituosen als Inbesitzhaltung zu gewerblichen Zwecken

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zwischenlagerung von Spirituosen als Inbesitzhaltung zu gewerblichen Zwecken - Steueraussetzungsverfahren bei Scheinfirma

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 1369
  • ZfZ 2000, 385
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 24.10.2002 - 5 StR 600/01

    Entziehen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus einem

    Zwar ist dann kein wirksames Steueraussetzungsverfahren gegeben, wenn an einen nicht bezugsberechtigten Empfänger im Inland geliefert wird (BFH ZfZ 2000, 312) oder wenn der Versender in dem begleitenden Verwaltungsdokument einen nicht existierenden Empfänger angibt und dies auch weiß (FG Düsseldorf ZfZ 2000, 385).
  • FG Hamburg, 25.11.2010 - 4 K 239/09

    Verbrauchsteuerrecht: "Beziehen" einer Ware setzt tatsächliche Sachherrschaft

    Nichts anderes ergibt sich aus dem vom Beklagten zitierten Urteil des FG Düsseldorf vom 22. Mai 2000 (4 K 8348/97 VBr, ZfZ 2000, 385), weil es dort um die Vorschrift des § 144 Abs. 2 BranntwMonG geht (vgl. hierzu unter (3)).
  • FG München, 22.01.2009 - 14 K 544/06

    Steuererhebungskompetenz und Verjährungsfrist für die Branntweinsteuer bei

    Zwar ist dann kein wirksames Steueraussetzungsverfahren gegeben, wenn der Versender im bVd einen nicht bezugsberechtigten oder nicht existierenden Empfänger im Inland angibt und dies auch weiß (Bundesfinanzhof-BFH-Urteil VII B 39/99 vom 17. März 2000, ZfZ 2000, 312; Urteil des FG Düsseldorf vom 22. Mai 2000 4 K 8348/97, ZfZ 2000, 385).
  • FG München, 11.11.2009 - 14 K 3662/06

    Entstehung von Branntweinsteuer durch Austausch der begleitenden

    Der vorliegende Sachverhalt ist nicht damit vergleichbar, dass der Versender im bVd einen nicht bezugsberechtigten oder nicht existierenden Empfänger im Inland angibt und dies auch weiß (BFH-Urteil vom 17. März 2000 VII B 39/99, ZfZ 2000, 312; Urteil des FG Düsseldorf vom 22. Mai 2000 4 K 8348/97, ZfZ 2000, 385).
  • FG München, 22.01.2009 - 14 K 4588/06

    Zuständigkeit für Abgabenerhebung bei nicht ordnungsgemäß erledigtem

    Zwar ist dann kein wirksames Steueraussetzungsverfahren gegeben, wenn der Versender im bVd einen nicht bezugsberechtigten oder nicht existierenden Empfänger im Inland angibt und dies auch weiß (Bundesfinanzhof-BFH-Urteil VII B 39/99 vom 17. März 2000, ZfZ 2000, 312; Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 22. Mai 2000 4 K 8348/97, ZfZ 2000, 385).
  • FG München, 22.01.2009 - 14 K 1876/06

    Entziehung von Branntwein aus dem Steueraussetzungsverfahren - Steuerschuldner

    Zwar ist dann kein wirksames Steueraussetzungsverfahren gegeben, wenn der Versender im begleitenden Verwaltungsdokument einen nicht bezugsberechtigten oder nicht existierenden Empfänger im Inland angibt und dies auch weiß (Bundesfinanzhof-BFH-Urteil VII B 39/99 vom 17. März 2000, ZfZ 2000, 312; Urteil des FG Düsseldorf vom 22. Mai 2000 4 K 8348/97, ZfZ 2000, 385).
  • FG Düsseldorf, 06.02.2002 - 4 K 1411/01

    Voraussetzung für die Entstehung der Steuerschuld; Bezug von Erzeugnissen unter

    Steht aber fest, dass der Empfänger der Ware, D, weder Inhaber eines Steuerlagers noch berechtigter Empfänger war, ist der Branntwein gemäß § 141 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BranntwMonG nicht im innergemeinschaftlichen Steuerversandverfahren unter Steueraussetzung befördert worden, so dass ein Entziehen von Erzeugnissen aus dem Steueraussetzungsverfahren gemäß § 143 Abs. 1 Satz 1 BranntwMonG ausscheidet (vgl. Finanzgericht - FG - Düsseldorf, Urteil vom 22. Mai 2000 - 4 K 8348/97 VBr - Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern - ZfZ - 2000, Seite 385, für den Fall, dass der Versender dies auch wusste).
  • FG Hamburg, 25.10.2007 - 4 K 155/07

    Dürfen Erzeugnisse aus Steuerlagern unter Steueraussetzung aus dem

    Sowohl die von der Ast. bezeichneten Vertreter der Literatur als auch das Finanzgericht Düsseldorf in seinen Urteilen vom 22. Mai 2000 ( 4 K 8348/97 VBR, ZfZ 2000, 385) und vom 6. Februar 2002 (4 K 1411/01 VBR, ZfZ 2002, 206) befassen sich ausschließlich mit dem innergemeinschaftlichen Steuerversandverfahren nach § 141 Abs. 1 BranntwMonG (bzw. nach der entsprechenden Vorschrift im MinöStG ) und vertreten insoweit die Ansicht, dass ein solches Steueraussetzungsverfahren nur wirksam eröffnet werden könne, wenn die Voraussetzungen hierfür (Bezug von Ware durch Inhaber von Steuerlagern und berechtigten Empfängern) objektiv vorlägen.
  • FG Hamburg, 06.05.2003 - IV 434/02

    Ausfuhr von Branntwein aus dem Verbrauchsteuergebiet der Europäischen

    Sowohl die von der Ast. bezeichneten Vertreter der Literatur als auch das Finanzgericht Düsseldorf in seinen Urteilen vom 22. Mai 2000 ( 4 K 8348/97 VBr, ZfZ 2000, 385) und vom 6. Februar 2002 (4 K 1411/01 VBr, ZfZ 2002, 206) befassen sich ausschließlich mit dem innergemeinschaftlichen Steuerversandverfahren nach § 141 Abs. 1 BranntwMonG (bzw. nach der entsprechenden Vorschrift im MinöStG ) und vertreten insoweit die Ansicht, dass ein solches Steueraussetzungsverfahren nur wirksam eröffnet werden könne, wenn die Voraussetzungen hierfür (Bezug von Ware durch Inhaber von Steuerlagern und berechtigten Empfängern) objektiv vorlägen.
  • FG München, 30.05.2006 - 14 K 4566/03

    Schuldner der Branntweinsteuer

    Zwar ist dann kein wirksames Steueraussetzungsverfahren gegeben, wenn der Versender im begleitenden Verwaltungsdokument einen nicht bezugsberechtigten oder nicht existierenden Empfänger im Inland angibt und dies auch weiß (BFH-Urteil VII B 39/99 vom 17. März 2000, ZfZ 2000, 312; Urteil des FG Düsseldorf vom 22. Mai 2000 4 K 8348/97, ZfZ 2000, 385).
  • FG München, 07.07.2011 - 14 K 3835/08

    Entziehung von Branntwein aus dem Steueraussetzungsverfahren

  • FG München, 23.07.2003 - 3 K 296/03

    Wirksame Eröffnung des Verfahrens über die Aussetzung der Branntweinsteuer;

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