Rechtsprechung
OLG Hamburg, 06.08.1986 - 10 W 14/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- r+s 1987, 48
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 07.06.2001 - 3 U 183/00
Hausratversicherung: Grob fahrlässige Aufbewahrung von Wertgegenständen im …
Der Senat folgt der Entscheidung des OLG Hamburg vom 6.8.1986 (r+s 1987, 48), wonach das Aufbewahren von Gegenständen in einem mit einem Vorhängeschloß gesicherten Kellerverschlag eines Mehrfamilienhauses selbst bei Sichtschutz (dort durch alte Türen und Decken) jedenfalls dann sorglos ist, wenn die aufbewahrten Gegenstände einen Gesamtwert von mindestens 10.000,- DM haben, in dem Haus mehrfach Einbrüche verübt worden sind und die Tür zwischen Treppenhaus und Kellerraum durch einen Gruppenschlüssel zu öffnen ist.
Rechtsprechung
AG Köln, 07.08.1986 - 117 C 39/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- r+s 1987, 48