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   OLG Köln, 17.03.1988 - 5 U 253/87   

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OLG Köln, 17.03.1988 - 5 U 253/87 (https://dejure.org/1988,9306)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.03.1988 - 5 U 253/87 (https://dejure.org/1988,9306)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. März 1988 - 5 U 253/87 (https://dejure.org/1988,9306)
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Papierfundstellen

  • r+s 1988, 310
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Dresden, 18.06.2007 - 4 W 618/07

    Berufsunfähigkeit; Versicherungsvertrag; Auszubildender; Verweisungsberuf

    War aber die "Berufs"-Tätigkeit, die der Versicherte vor Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübt hat, schon ihrerseits nicht auf die unmittelbare Erzielung von Einkünften ausgerichtet, dann wurde seine Lebensstellung nicht von solchen Einkünften geprägt, und dann ist seine Verweisung auf eine Tätigkeit, mit der er ebenfalls unmittelbar keine Einkünfte erzielen kann, nicht ausgeschlossen (Voith, aaO, Rn 247; in diesem Sinne auch OLG Köln RuS 1988, 310).
  • OLG Karlsruhe, 03.05.2005 - 12 U 326/04

    Leistungseinstellung der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Ablauf eines

    Der dem Kläger günstige Umstand, dass bei Lehrverhältnissen im Rahmen der Versicherung der Berufsunfähigkeit die Ausbildung selbst der angestrebten beruflichen Tätigkeit gleichzusetzen ist (OLG Köln, r+s 1988, 310), gestattet im Gegenzug dem Versicherer, eine Befristung zeitmäßig an einer weiteren Berufsausbildung auszurichten.
  • LG Aachen, 07.03.2014 - 9 O 202/13

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Zahlung aus einer Berufsunfähigkeitsrente bei

    Auch stehen einem reduzierten Versicherungsschutz in den ersten zwei Ausbildungsjahren keine rechtlichen Bedenken entgegen (vgl. OLG München, 10.02.1993, 30 U 823/92, r + s 1994, 235; OLG Köln, 17.03.1988, 5 U 253/87, r + s 88, 310; OLG Koblenz, 12.02.1993, 10 U 1796/91, r + s 1993, 356; s. auch Gebert/Steinbeck in Veith/Gräfe, Versicherungsprozess, 2. Auflage 2010, § 9 Rn. 122).
  • OLG München, 27.01.2005 - 14 U 273/04

    Berufsunfähigkeit eines Auszubildenden

    Selbst wenn der Kläger in seinem zuletzt ausgeübten "Beruf" als Maurerlehrling berufsunfähig gewesen sein sollte, so könnte er auf ein vergleichbares Lehrverhältnis verwiesen werden (OLG Köln RuS 1988, 310; OLG München VersR 1993, 1000).
  • OLG München, 10.02.1993 - 30 U 823/92

    Verweisung einer Auszubildenden auf vergleichbare Lehrverhältnisse bei

    Eine abgeschlossene Ausbildung hat sie nicht aufzuweisen; bei sinngemäßer Anwendung des § 2 BUZ auf Lehrverhältnisse ist die Lehre selbst der beruflichen Tätigkeit im Sinne jener Vorschrift gleichzusetzen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 17.3.1988 (Az.: 5 U 253/87) veröffentlicht in r+s 1988, 310).
  • LG Berlin, 07.11.2006 - 7 O 132/04
    Dann muss der Berufsbegriff auch auf die konkrete Ausbildung ausgedehnt werden (vgl. OLG Zweibrücken VersR 1998, 1364; OLG Köln r + s 1988, 310).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 16.11.1987 - 12 U 447/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,13490
OLG Koblenz, 16.11.1987 - 12 U 447/87 (https://dejure.org/1987,13490)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16.11.1987 - 12 U 447/87 (https://dejure.org/1987,13490)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16. November 1987 - 12 U 447/87 (https://dejure.org/1987,13490)
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Papierfundstellen

  • r+s 1988, 310
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