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   OLG München, 17.05.1999 - 31 U 6639/98   

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https://dejure.org/1999,15235
OLG München, 17.05.1999 - 31 U 6639/98 (https://dejure.org/1999,15235)
OLG München, Entscheidung vom 17.05.1999 - 31 U 6639/98 (https://dejure.org/1999,15235)
OLG München, Entscheidung vom 17. Mai 1999 - 31 U 6639/98 (https://dejure.org/1999,15235)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ARB 75 § 4 Abs. 1 k
    Rückabwicklung der Baufinanzierung nach HWiG unterliegt dem Ausschluss durch die "Baurisikoklausel"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 722
  • r+s 1999, 511
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Karlsruhe, 21.03.2002 - 12 U 284/01

    Rechtsschutzversicherung für Prozess gegen Kreditgeber bei Neubauwohnungskauf

    Allerdings würde sich der Senat damit in Widerspruch setzen zu der ganz überwiegenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur (vgl. BGH VersR 1986, 132; OLG Stuttgart MDR 2000, 335; Harbauer, a.a.O.; Kurzka, r+s 1999, 511).
  • OLG Celle, 19.08.2004 - 8 U 49/04

    Auslegung der "Baurisikoklausel" nach § 4 Abs. 1 k) ARB (Allgemeine

    a) Die früher überwiegende Ansicht hat § 4 Abs. 1 k) ARB weit ausgelegt und unter diese Klausel auch Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Baufinanzierung, wirtschaftlichen Planung und Renditemöglichkeit eines Baus fallen lassen, auch wenn derartige Ansprüche nicht gegen unmittelbar mit der Errichtung des Baus Beteiligte, sondern gegen Vermittler oder Banken geltend gemacht wurden (vgl. OLG Bamberg r+s 2003, 197: Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds und Klage gegen Anlagevermittler und Banken wegen fehlenden Hinweises auf das Konkursrisiko des Bauträgers; OLG Schleswig NJW-RR 2002, 1552: Beratungsverschulden gegenüber der Bank wegen mangelnder Rentabilität bei Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfond; OLG Stuttgart MDR 2000, 335; OLG München VersR 2000, 722: Klage gegen Bank auf Rückabwicklung eines Darlehensvertrages zur Finanzierung des Erwerbs einer Eigentumswohnung; OLG Karlsruhe VersR 1997, 182: Streitigkeit mit einer Bank über eine Kreditgewährung zur Finanzierung eines Bauvorhabens bei abschnittsweise vorzunehmender Auszahlung; LG Köln VersR 2002, 1277; LG München I r+s 2001, 68: Klage gegen Bank wegen unterlassener Aufklärung über fehlende Steuervorteile; weitere Nachweise bei Harbauer, a. a. O., Rdnr. 93; Prölss/Martin, a. a. O., Rdnr. 19).
  • OLG Karlsruhe, 12.11.2002 - 12 U 190/02

    Lückenloser Versicherungsschutz bei Wechsel der Rechtsschutzversicherung:

    Die von der Beklagten herangezogenen Entscheidungen des OLG München (r+s 1999, 419) und des OLG Schleswig (B.v. 22.2.2002 - 16 W 66/02 -) stellen insoweit Mindermeinungen dar.
  • OLG Köln, 13.08.2002 - 9 U 4/02

    Umfang der Baurisikoklausel in der Rechtsschutzversicherung

    Diese Frage wird - obwohl sie der Bundesgerichtshof bislang nicht völlig eindeutig entschieden hat (BGH, VersR 1986, 132; 1990, 485) - inzwischen von der übrigen Rechtsprechung - auch der des hiesigen Senats - grundsätzlich bejaht (OLG Bamberg, VersR 1995, 529; OLG Karlsruhe, VersR 1997, 182; OLG Köln, ZfS 1983, 241; NJW-RR 1989, 346; OLG Hamm, r+s 1999, 419; vgl. auch Berger, Der Baurisikoausschluss in der Rechtsschutzversicherung, VersR 2000, 1321 m.w.N.).
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