Weitere Entscheidung unten: LG Chemnitz, 06.07.2001

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.11.2001 - 20 U 103/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3712
OLG Hamm, 07.11.2001 - 20 U 103/01 (https://dejure.org/2001,3712)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.11.2001 - 20 U 103/01 (https://dejure.org/2001,3712)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. November 2001 - 20 U 103/01 (https://dejure.org/2001,3712)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Invaliditätsentschädigung; Funktionsuntüchtigkeit; Einsteifung des Handgelenkes; Restfunktionen der Hand; Unfallversicherung

  • Judicialis

    AUB 88 § 7 I 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 88 § 7 I Nr. 2
    Funktionsuntüchtigkeit einer "Hand im Handgelenk" auch bei erhalten gebliebenen Restfunktionen der Hand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUB 88 § 7 Abs. 1 S. 2
    Private Unfallversicherung: Zur Frage, wann die Funktionsunfähigkeit einer "Hand im Handgelenk" gegeben ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Unfallversicherung: Volle Invaliditätsentschädigung bei Funktionsuntüchtigkeit des Handgelenks mit Restfunktionen der Hand

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 747
  • r+s 2002, 306
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.01.2001 - IV ZR 32/00

    Anwendung der Gliedertaxe

    Auszug aus OLG Hamm, 07.11.2001 - 20 U 103/01
    Ob bei einer Funktionsunfähigkeit der "Hand im Handgelenk" das Teilglied Hand noch vorhanden ist und ob bzw. welche Funktionen erhalten geblieben sind, ist vielmehr unerheblich (vgl. dazu BGH VersR 2001, 360 zum Verständnis der Gliedertaxe bei Funktionsunfähigkeit eines Fußes im Fußgelenk).
  • BGH, 24.05.2006 - IV ZR 203/03

    Unklarheit der Gliedertaxe

    cc) Zur Funktionsunfähigkeit einer Hand im Handgelenk im Sinne von § 7 I (2) a AUB 88 hat das Oberlandesgericht Hamm (VersR 2002, 747) unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 17. Januar 2001 (aaO) entschieden, die Bestimmung sei eindeutig dahin auszulegen, dass es allein auf die Funktionsunfähigkeit im Gelenk ankomme und nicht auf die Funktionsunfähigkeit des Teilgliedes Hand.
  • OLG Karlsruhe, 14.10.2005 - 12 U 167/05

    Unfallversicherungsbedingungen: Unklarheit einer Invaliditätsbezeichnung

    Das gilt auch und gerade mit Blick auf die Gleichstellung von Verlust und Funktionsunfähigkeit von Gliedern oder Gliedteilbereichen (vgl. auch OLG Hamm r+s 2002, 306).
  • OLG Frankfurt, 16.10.2002 - 7 U 117/01

    Private Unfallversicherung: Höhe des Invaliditätsgrades im Falle der

    Ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer müsste bei aufmerksamem Durchlesen der Versicherungsbedingungen und deren verständiger Würdigung zu der Auffassung gelangen, dass bestehende Restfunktionen der Hand es nicht rechtfertigen, bei vollständiger Einsteifung des Handgelenks von deren vollständiger Funktionsunfähigkeit auszugehen (anderer Auffassung OLG Hamm VersR 2002, 747).
  • OLG Hamm, 12.01.2011 - 20 U 122/10

    Rechtsnatur und Anwendung der Gliedertaxe in der privaten Unfallversicherung

    Denn es erschließt sich einem verständigen Versicherungsnehmer ohne weiteres, dass nach der Systematik der Gliedertaxe der Verlust bzw. die Funktionsunfähigkeit eines funktionell höher bewerteten, rumpfnäheren Gliedes den Verlust oder die Beeinträchtigung des rumpfferneren Gliedes miteinschließt (OLG Köln r+s 2003, 472; OLG Brandenburg r+s 2006, 207; OLG Celle 15.04.2010 8 U 205/09 Rz 16 bei juris; Senat VersR 2002, 747; Terbille/Hormuth MAH Versicherungsrecht, 2. Aufl., § 24 Rz 74; Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 2. Aufl., § 47 Rz 188; Grimm, Unfallversicherung, 4. Aufl., Ziffer 2 AUB 99 Rz 20 S. 159; Kloth, Private Unfallversicherung G V 2 g Rz 90; Veith/Gräfe/Lücke, Versicherungshandbuch, § 7 Rz 70).
  • OLG Bamberg, 17.10.2002 - 1 U 138/00

    Invaliditätsentschädigung durch die Unfallversicherung: Invaliditätsgrad bei

    7. November 2001, 20 U 103/01, RuS 2002, 306; Anschluss OLG Frankfurt, .
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Rechtsprechung
   LG Chemnitz, 06.07.2001 - 5 O 1144/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,27119
LG Chemnitz, 06.07.2001 - 5 O 1144/01 (https://dejure.org/2001,27119)
LG Chemnitz, Entscheidung vom 06.07.2001 - 5 O 1144/01 (https://dejure.org/2001,27119)
LG Chemnitz, Entscheidung vom 06. Juli 2001 - 5 O 1144/01 (https://dejure.org/2001,27119)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Unfallversicherung: Treuwidrige Berufung auf Fristablauf für die ärztliche Invaliditätsfeststellung

Papierfundstellen

  • r+s 2002, 306
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Zweibrücken, 29.10.1999 - 1 U 190/98

    Unfallversicherung: Ärztliche Invaliditätsfeststellung, treuewidriges Verhalten

    Auszug aus LG Chemnitz, 06.07.2001 - 5 O 1144/01
    Dies gilt selbst dann, wenn der Versicherer nach Fristablauf noch eine Begutachtung veranlasst hat (Anschluss OLG Zweibrücken, 29. Oktober 1999, 1 U 190/98).
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