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   OLG Koblenz, 11.09.2003 - 10 U 1511/02   

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https://dejure.org/2003,3846
OLG Koblenz, 11.09.2003 - 10 U 1511/02 (https://dejure.org/2003,3846)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11.09.2003 - 10 U 1511/02 (https://dejure.org/2003,3846)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11. September 2003 - 10 U 1511/02 (https://dejure.org/2003,3846)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inanspruchnahme der Unfallversicherung auf Invaliditäts- und Übergangsleistungen, Kurbeihilfe, Genesungs- und Krankenhaustagegeld; Unfall beim Heben schwerer Gegenstände; Begriff des Unfalls; Bandscheibenvorwölbung und Beckenschiefstand als Verletzungsursache beim Heben ...

  • Judicialis

    AUB 94 § 1 III; ; AUB 94 § 2 III (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 94 § 1 III; AUB 94 § 2 III Nr. 2
    Anforderungen an den Nachweis einer unfallbedingten Bandscheibenschädigung durch Anheben eines schweren Behältnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUB 94 § 1 III; AUB 94 § 2 III 2
    Anspruch aus der Unfallversicherung auf Invaliditätsleistungen bei schwerer körperlicher Arbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 504
  • r+s 2004, 211
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Koblenz, 12.12.2002 - 10 U 612/02

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Invaliditätsentschädigung nach § 1 III

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.09.2003 - 10 U 1511/02
    Für Schädigungen an Bandscheiben ist der Versicherungsschutz zudem ausgeschlossen, wenn das Unfallereignis nicht die überwiegende Ursache für die Verletzung ist (in Anknüpfung an Senatsurteil vom 18.12.1998 NVersZ 1999, 524 = VersR 2000, 45; Senatsbeschluss vom 12. Dezember 2002 NJW-RR 2003, 322 = OLGR 2003, 127).

    Dem Geschädigten obliegt die volle Beweislast dafür, dass die Gesundheitsschädigung eingetreten ist und das Unfallereignis für die Gesundheitsschädigung kausal war (Senatsurteil vom 18.12.1998 NVersZ 1999, 524 = VersR 2000, 45; Senatsbeschluss vom 12. Dezember 2002 NJW-RR 2003, 322 = OLGR 2003, 127).

  • OLG Koblenz, 18.12.1998 - 10 U 1477/97

    Bandscheibenvorfall beim Anheben eines Rasenmähers L

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.09.2003 - 10 U 1511/02
    Für Schädigungen an Bandscheiben ist der Versicherungsschutz zudem ausgeschlossen, wenn das Unfallereignis nicht die überwiegende Ursache für die Verletzung ist (in Anknüpfung an Senatsurteil vom 18.12.1998 NVersZ 1999, 524 = VersR 2000, 45; Senatsbeschluss vom 12. Dezember 2002 NJW-RR 2003, 322 = OLGR 2003, 127).

    Dem Geschädigten obliegt die volle Beweislast dafür, dass die Gesundheitsschädigung eingetreten ist und das Unfallereignis für die Gesundheitsschädigung kausal war (Senatsurteil vom 18.12.1998 NVersZ 1999, 524 = VersR 2000, 45; Senatsbeschluss vom 12. Dezember 2002 NJW-RR 2003, 322 = OLGR 2003, 127).

  • BGH, 23.11.1988 - IVa ZR 38/88

    Bandscheibenvorfall - Unfalldefinition - Wirbelsäule

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.09.2003 - 10 U 1511/02
    Bei einem Unfall muss es sich um ein äußeres Ereignis handeln, das - nicht willensgesteuert - auch im Ablauf einer willentlich in Gang gesetzten Eigenbewegung des Versicherten auftreten kann und dann zumindest mitursächlich für die Gesundheitsbeschädigung wird (BGH VersR 1989, 73; OLG Hamm, VersR 1988, 242; OLG Karlsruhe VersR 1988, 242, 243).
  • OLG Hamm, 07.11.1986 - 20 U 374/85
    Auszug aus OLG Koblenz, 11.09.2003 - 10 U 1511/02
    Bei einem Unfall muss es sich um ein äußeres Ereignis handeln, das - nicht willensgesteuert - auch im Ablauf einer willentlich in Gang gesetzten Eigenbewegung des Versicherten auftreten kann und dann zumindest mitursächlich für die Gesundheitsbeschädigung wird (BGH VersR 1989, 73; OLG Hamm, VersR 1988, 242; OLG Karlsruhe VersR 1988, 242, 243).
  • OLG Hamm, 21.09.2012 - 20 U 92/12

    Begriff des Unfallereignisses i.S. von Nr. 1.3 AUB 2000

    In Fällen, in denen die versicherte Person eine normale Bewegung vollständig plan- und willensgemäß ausführt, aber ungewollt eine Beeinträchtigung erleidet, fehlt es so an einer Einwirkung von außen (Prölss/Martin/Knappmann, VVG 28. Aufl. 2010, § 178, Rdn. 4; Bruck/Möller/Leverenz, a.a.O., Rdn. 64, 65, 67; OLG Dresden, RuS 2008, 432, Juris-Rdn. 3; OLG Koblenz, VersR 2004, 504, Juris-Rdn. 13).
  • OLG Stuttgart, 28.04.2005 - 7 U 209/04

    Betriebshaftpflichtversicherung: Eintritt des Schadensereignisses als

    Gegen das Wollen einer Obliegenheitsverletzung spricht schon eine allgemeine Erfahrung, nach der kein vernünftiger Versicherungsnehmer sich durch vorsätzliche Nichterfüllung der Anzeigeobliegenheit Rechtsnachteile im Vertragsverhältnis zum Versicherer zuziehen will (BGH VersR 1981, 321; Senat VersR 2004, 504; OLG Hamm in OLG-Report Hamm 1997, 76).
  • OLG Koblenz, 03.03.2005 - 10 U 586/04

    Unfallversicherung: Wadenverletzung beim Sprung von einer Transportfläche mit

    Bei einem Unfall muss es sich um ein äußeres Ereignis handeln, das - nicht willensgesteuert - auch im Ablauf einer willentlich in Gang gesetzten Eigenbewegung des Versicherten auftreten kann und dann zumindest mitursächlich für die Gesundheitsbeschädigung wird (BGH VersR 1989, 73; Senatsbeschluss (§ 522 Abs. 2 ZPO) vom 11. September 2003 - 10 U 1511/02 - VersR 2004, 504 = r+s 2004, 211 = NJOZ 2003, 3445; OLG Hamm, VersR 1988, 242; OLG Karlsruhe VersR 1988, 242, 243).
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