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   OLG Koblenz, 16.03.2007 - 10 U 1238/05   

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https://dejure.org/2007,5991
OLG Koblenz, 16.03.2007 - 10 U 1238/05 (https://dejure.org/2007,5991)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16.03.2007 - 10 U 1238/05 (https://dejure.org/2007,5991)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16. März 2007 - 10 U 1238/05 (https://dejure.org/2007,5991)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintritt einer Gehirnblutung nach Einnahme eines blutverdünnenden Medikaments als versicherter Unfall; Feststellung der überwiegenden Ursache für eine ausgelöste Gehirnblutung im Falle eines Unfallereignisses bei gleichzeitiger medikamentöser Blutverdünnung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Unfallversicherung und Marcumarbehandlung

  • Judicialis

    AUB 94 § 8

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 94 § 2 III; AUB 94 § 8
    Blutverdünnung mit "Marcumar" ist bei der Frage des Leistungsausschlusses einer Krankheit gleichzusetzen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versicherungsschutz aus privater Unfallversicherung für Sturz mit anschließender Gehirnblutung bei Marcumarbehandlung des Versicherten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallversicherung - Gehirnblutung: In diesen Fällen gilt der Ausschluss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 67
  • r+s 2008, 303
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 01.02.2019 - 20 U 57/18

    Eintrittspflicht der privaten Krankenhaustagegeldversicherung bei einem durch die

    Dabei sei es gleichgültig, ob es sich hierbei um eine durch Medikamente beeinflusste und geänderte Beschaffenheit des Körpers gehandelt habe (unter Hinweis auf OLG Koblenz, Urt. v. 16. März 2007 - 10 U 1238/05).

    Demgegenüber auf den vom Versicherer mit der Klausel verfolgten Zweck abzustellen, in der Unfallversicherung nur leisten zu wollen, soweit Ursache der durch einen Unfall unmittelbar ausgelösten Gesundheitsbeeinträchtigung und der in ihrem Gefolge entstandenen bleibenden Gesundheitsschäden das plötzlich von außen auf den Körper der versicherten Person wirkende Ereignis ist und nicht im Körper wirkende Umstände, gleichgültig ob es sich um gefahrenträchtige "natürliche" Gegebenheiten oder um eine durch Medikamente beeinflusste und geänderte Beschaffenheit des Körpers handele (so OLG Koblenz, Urt. v. 16.3.2007 - 10 U 1238/05, r+s 2008, 303; zust. Kloth , Private Unfallversicherung, 2. Aufl., K Rn. 153), stellt einseitig auf das Interesse des Versicherers ab und berücksichtigt nicht den Grundsatz der engen Auslegung von risikobegrenzenden Klauseln.

    Die Ausführungen des OLG Koblenz im Urteil vom 16. März 2007 - 10 U 1238/05 - zur rechtlichen Bewertung der Mitwirkung einer Blutverdünnung durch Marcumar waren nicht entscheidungserheblich; Leistungen waren im dortigen Fallschon deshalb ausgeschlossen, weil eine nicht überwiegend durch den Unfall verursachte Gehirnblutung vorlag.

  • OLG Saarbrücken, 08.12.2010 - 5 U 8/10

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Berufsunfähigkeit bei einer auf Dauer notwendigen

    Wer, wie der Kläger, insgesamt durch Unfälle und Verletzungen stärker gefährdet ist, trägt ein erhöhtes allgemeines Lebensrisiko (zu vergleichsweise "banalen" alltäglichen Unfällen, die wegen einer Marcumar-Behandlung schwer wiegende gesundheitliche Folgen hatten, siehe etwa BGH, Urt. v. 3.12.1997 - IV ZR 43/97 - VersR 1998, 308 [50-prozentige Beeinträchtigung der Gebrauchsfähigkeit des rechten Beins aufgrund eines Einblutens in den Wadenmuskel nach einem Sturz in der Dusche]; OLG Koblenz, VersR 2008, 67 [Gehirnblutung nach Sturz in der Küche mit Aufschlagen des Kopfes auf eine Schrankkante]).
  • LG Dortmund, 22.01.2009 - 2 O 255/06

    Anforderungen an den Beweis der Ursächlichkeit zwischen Unfallereignis und

    Das Gericht folgt den Ausführungen der Sachverständigen Prof. Dr. H / Dr. P. Das von ihnen begründete Ergebnis steht in Übereinstimmung mit den Erfahrungen des Gerichts in zahlreichen gleichgelagerten Fällen, wonach der strenge Beweis einer traumatisch bedingten Gehirnblutung nur sehr schwer zu führen ist, weil eine Spontanruptur in der Regel nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. auch Lücke VK 2008, 167).
  • LG Ellwangen/Jagst, 20.04.2018 - 3 O 306/16

    Ausschluss vom Versicherungsschutz wegen Bandscheibenschäden ist wirksam

    Ein Unfallereignis ist die überwiegende Ursache, wenn sein Anteil am zur Schädigung führenden Kausalverlauf mehr als 50 % beträgt (OLG Koblenz r+s 2008, 303 = VersR 2008, 67 = zfs 2008, 101; LG Traunstein r+s 2001, 524; Grimm, AUB, 5. Aufl., Ziff. 5 AUB 2010 Rn. 65-71).
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