Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 18.03.1997

Rechtsprechung
   BGH, 26.02.1997 - IV ZR 118/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,10063
BGH, 26.02.1997 - IV ZR 118/96 (https://dejure.org/1997,10063)
BGH, Entscheidung vom 26.02.1997 - IV ZR 118/96 (https://dejure.org/1997,10063)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 1997 - IV ZR 118/96 (https://dejure.org/1997,10063)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 1142
  • r+s 1997, 201
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.03.1992 - IV ZR 51/91

    Rechtsschutzversicherung; Eintrittspflicht

    Auszug aus BGH, 26.02.1997 - IV ZR 118/96
    Das Berufungsgericht hat zu Recht angenommen, daß der Beklagte durch arglistige Täuschung seines Berufsunfähigkeitsversicherers den Versicherungsfall gemäß § 14 Abs. 3 ARB vorsätzlich und rechtswidrig verursacht hat und der Risikoausschluß des § 4 Abs. 2a ARB nicht das Bewußtsein des Versicherungsnehmers voraussetzt, der vorsätzliche Rechtsverstoß werde zu einer Kostenbelastung des Rechtsschutzversicherers führen (vgl. BGHZ 117, 345, 347 f. = VersR 1992, 568 unter 2).
  • OLG Saarbrücken, 16.11.2005 - 5 U 1/05

    Ausschluss des Deckungsschutzes aus Rechtsschutzversicherung bei Verstoß gegen

    Nicht erforderlich ist, dass der Versicherungsnehmer die Vorstellung hatte, es werde nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu einer Kostenbelastung des Versicherers kommen (BGH, Beschl. v. 26.02.1997 - IV ZR 118/96 -, VersR 1997, 1142; Prölss/Martin, a.a.O., § 4 ARB 75 Rn. 40).
  • OLG Köln, 20.10.1998 - 9 U 71/98

    Voraussetzungen des Vorliegens eines bereicherungsrechtlichen

    Insoweit schließt sich der Senat der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (r+s 1997, 201) an, wonach zur vorsätzlichen Verursachung des Versicherungsfalles ein solches Bewußtsein des Versicherungsnehmers nicht gehört (anders noch OLG Köln, 5. Zivilsenat, r+s 1992, 238 und r+s 1993, 220).

    Das kann z.B. dann der Fall sein, wenn sich der Versicherer entgegen einem von ihm zuvor geschaffenen Vertrauenstatbestand erstmals im Rückforderungsprozeß auf eine Obliegenheitsverletzung beruft, obwohl die Deckungszusage nur einen Vorbehalt hinsichtlich der vorsätzlichen Herbeiführung des Versicherungsfalles, nicht aber der Obliegenheitsverletzung enthielt (vgl. hierzu Senat, r+s 1997, 201).

  • OLG Stuttgart, 10.08.2000 - 7 U 83/00

    Risikoausschluß in der Rechtsschutzversicherung - Streit über

    Nicht notwendig ist dagegen, daß hier bereits das Bewußtsein vorhanden gewesen ist, dieser vorsätzliche Rechtsverstoß werde zu einer Kostenbelastung des Rechtsschutzversicherers führen (BGH r+s 97, 201 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.03.1997 - 9 U 142/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,12021
OLG Köln, 18.03.1997 - 9 U 142/96 (https://dejure.org/1997,12021)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.03.1997 - 9 U 142/96 (https://dejure.org/1997,12021)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. März 1997 - 9 U 142/96 (https://dejure.org/1997,12021)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    ARB 75 § 4 Abs. 2 a; ARB 75 § 15 Abs. 1a; ARB 75 § 15 Abs. 2
    Keine Beweiserleichterungen beim Risikoausschluß nach § 4 Abs. 2 a ARB 75

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ARB § 1, § 2 Abs. 1, § 4 Abs. 2, § 15 Abs. 1, 2

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 1274
  • r+s 1997, 201
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 08.04.2008 - 9 U 122/07

    Rechtsschutzversicherung - VR muss bei Deckungsablehnung alle Ablehnungsgründe

    Aufgrund dieses von der Beklagten geschaffenen Vertrauenstatbestandes ist es ihr nunmehr im Prozess verwehrt, erstmals ihre Einstandspflicht wegen des Ausschlusstatbestandes abzulehnen (vgl. OLG Köln, RuS 1997, 201; RuS 1988, 370 sowie 334; OLG Frankfurt, RuS 1997, 420).
  • OLG Düsseldorf, 26.06.2001 - 4 U 205/00

    Ausschluss des Versicherungsschutzes wegen Verletzung einer

    Voraussetzung dafür ist indes, dass ihm das Vorliegen der Einwendung bei Abgabe der Zusage bekannt ist oder dass er damit zumindest rechnet (Senat, VersR 1996, 844; 1985, 728, 729 im Anschluss an BGH, VersR 1984, 383, 384; weitergehend OLG Köln VersR 1997, 1274 m. abl. Anm. Kurzak, VersR 1998, 291).
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