Rechtsprechung
BGH, 15.07.1988 - 3 StR 137/88 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Umsatzsteuer - Steuerhinterziehung - Fälschung von Rechnungen - Tateinheit - Vorliegen einer Umsatzsteuerhinterziehung und Urkundenfälschung in Tateinheit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB Vor § 52
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- wistra 1988, 345
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 03.03.1989 - 3 StR 552/88
Wiederholung von falschen Angaben aus den monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen …
Werden in einer Jahressteuererklärung falsche Angaben aus den monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen wiederholt, so ist die Umsatzsteuerhinterziehung in der Regel mit dem Eingang der Jahressteuererklärung beim Finanzamt beendet, wenn die Steueranmeldung nicht zu einer Steuerherabsetzung oder Steuervergütung führt (vgl. BGHR AO § 370 Abs. 1 - Konkurrenzen 3;… Hübner in Hübschmann/Hepp/Spitaler AO 8. Aufl. § 370 Rdn. 129). - BGH, 22.09.1993 - 5 StR 554/93
Berechnungsdarstellung der hinterzogenen Steuern bei Geständnis des Angeklagten - …
Nur in diesem Fall könnte Idealkonkurrenz vorliegen (vgl. BGH wistra 1988, 345; 1989, 265 f.).
Rechtsprechung
BGH, 22.06.1988 - 3 StR 153/88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Wahl des Strafrahmens
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- wistra 1988, 345
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70
Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung - …
Auszug aus BGH, 22.06.1988 - 3 StR 153/88
Auch die an den Grundsätzen der Rechtsprechung (BGHSt 24, 40; 24, 64) [BGH 21.01.1971 - 4 StR 238/70]orientierte Entscheidung des Landgerichts, daß die Verteidigung der Rechtsordnung die Vollstreckung der erkannten Freiheitsstrafe nach § 56 Abs. 3 StGB nicht gebietet (UA S. 272), ist nicht zu beanstanden. - BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80
Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines …
Auszug aus BGH, 22.06.1988 - 3 StR 153/88
Es kann nicht gesagt werden, daß sich die Strafe so weit nach unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, oder daß sie nicht mehr innerhalb des dem Tatrichter eingeräumten Spielraumes liegt (vgl. BGHSt 29, 319, 320; 17, 35, 37; BGH StV 1985, 366). - BGH, 21.01.1971 - 4 StR 238/70
Ausschluss der Aussetzung der Vollstreckung bei einer Trunkenheitsfahrt mit …
Auszug aus BGH, 22.06.1988 - 3 StR 153/88
Auch die an den Grundsätzen der Rechtsprechung (BGHSt 24, 40; 24, 64) [BGH 21.01.1971 - 4 StR 238/70]orientierte Entscheidung des Landgerichts, daß die Verteidigung der Rechtsordnung die Vollstreckung der erkannten Freiheitsstrafe nach § 56 Abs. 3 StGB nicht gebietet (UA S. 272), ist nicht zu beanstanden.
- BGH, 04.08.1965 - 2 StR 282/65
Verminderte Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten - Möglichkeit einer Nachreife - …
Auszug aus BGH, 22.06.1988 - 3 StR 153/88
Die Beschwerdeführerin berücksichtigt nicht hinreichend, daß der Strafrahmen dem Tatrichter, um die schuldangemessene Strafe zu finden, einen gewissen Spielraum gibt, innerhalb dessen eine Strafe schon oder noch als schuldangemessen anzuerkennen ist (BGHSt 20, 264, 266/267; 24, 132, 133). - BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61
Vertrieb eines nicht nachweisbar wirksamen Haarwuchsmittels - Eignung …
Auszug aus BGH, 22.06.1988 - 3 StR 153/88
Es kann nicht gesagt werden, daß sich die Strafe so weit nach unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, oder daß sie nicht mehr innerhalb des dem Tatrichter eingeräumten Spielraumes liegt (vgl. BGHSt 29, 319, 320; 17, 35, 37; BGH StV 1985, 366). - BGH, 27.10.1970 - 1 StR 423/70
Maßregel und Strafe
Auszug aus BGH, 22.06.1988 - 3 StR 153/88
Die Beschwerdeführerin berücksichtigt nicht hinreichend, daß der Strafrahmen dem Tatrichter, um die schuldangemessene Strafe zu finden, einen gewissen Spielraum gibt, innerhalb dessen eine Strafe schon oder noch als schuldangemessen anzuerkennen ist (BGHSt 20, 264, 266/267; 24, 132, 133). - BGH, 30.06.1981 - 1 StR 266/81
Voraussetzungen eines besonders schweren Falles im Sinne von § 263 Abs. 3 …
Auszug aus BGH, 22.06.1988 - 3 StR 153/88
Die Fälle der Scheckreiterei mit einem Schaden von 2, 2 Millionen DM (BGH NStZ 1981, 391) oder des Erschleichens von Krankenhausförderungsmitteln in Höhe von 1, 2 Millionen DM bei fehlender Gesamtwürdigung (BGH wistra 1984, 23, 25) sind nicht vergleichbar. - BGH, 25.05.1984 - 3 StR 123/84
Anfechtung des Strafausspruchs - Vorliegen eines groben Missverhältnisses …
Auszug aus BGH, 22.06.1988 - 3 StR 153/88
Die Entscheidung des Tatrichters ist hinzunehmen (vgl. BGH NStZ 1984, 410). - BGH, 25.04.1985 - 1 StR 99/85
25 kg Haschisch unter Polizeiaufsicht - § 46 StGB, Einzelfall einer zu hohen …
Auszug aus BGH, 22.06.1988 - 3 StR 153/88
Es kann nicht gesagt werden, daß sich die Strafe so weit nach unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, oder daß sie nicht mehr innerhalb des dem Tatrichter eingeräumten Spielraumes liegt (vgl. BGHSt 29, 319, 320; 17, 35, 37; BGH StV 1985, 366).
- BGH, 17.05.2023 - 1 StR 476/22
Strafzumessung (strafmildernde Berücksichtigung des Versuchs bei der …
Von einem groben Missverhältnis zwischen Schuld und Strafe (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juni 1988 - 3 StR 153/88, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 2) kann aber nicht gesprochen werden. - BGH, 27.07.2000 - 4 StR 189/00
Bandendiebstahl; Bandenwille; Strafrahmenwahl; Entziehung der Fahrerlaubnis
Die in den Fällen II 3 bis 9 verhängten Strafen sind zwar niedrig, sie sind aber nicht so (unvertretbar) milde, daß sie nicht mehr innerhalb des dem Tatrichter eingeräumten Spielraums liegen (vgl. BGHSt 29, 319, 320; 34, 345, 3491 BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 2, 3, 5, 14). - BGH, 23.10.2002 - 5 StR 392/02
Strafzumessung (Grenzen der Revisibilität; Beurteilungsspielraum des Tatrichters; …
Dabei ist auch zu beachten, daß die Strafrahmen dem Tatrichter einen gewissen Spielraum geben, um die schuldangemessene Strafe zu finden; innerhalb dieses Beurteilungsrahmens ist eine Strafe schon oder noch als schuldangemessen anzuerkennen (vgl. BGHSt 20, 264, 266/267; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 2).
- BGH, 16.01.2001 - 1 StR 503/00
Revisionsgerichtliche Überprüfung der Strafzumessung
Dabei ist auch zu beachten, daß die Strafrahmen dem Tatrichter einen gewissen Spielraum geben, um die schuldangemessene Strafe zu finden; innerhalb dieses Beurteilungsrahmens ist eine Strafe schon oder noch als schuldangemessen anzuerkennen (vgl. BGHSt 20, 264, 2661267; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 2). - BGH, 28.06.1995 - 3 StR 122/95
Fakultative Milderung - Obligatorische Milderung - Revision - Revisionsbegründung …
Damit kann sie im Revisionsverfahren nicht gehört werden (BGHR StGB § 46 I Beurteilungsrahmen 1, 2, 3). - BGH, 11.07.1991 - 4 StR 302/91
Einfuhr - Besitz von Betäubungsmitteln - Minder schwerer Fall - Besonders …
Die abweichende Wertung der Staatsanwaltschaft ist im Revisionsverfahren unerheblich (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 2).