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BayObLG, 29.01.1991 - RReg. 4 St 9/91 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
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Steuerhinterziehung; Unterlassen; Mittäter; Aufklärung; Pflicht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
AO § 370 Abs. 1 Nr. 2, 3
Papierfundstellen
- BayObLGSt 1991, 6
- wistra 1991, 195
Wird zitiert von ... (9)
- OLG Köln, 30.07.1999 - Ss 343/99
Geschwindigkeitsmessung durch Police-Pilot-System)
Der Betroffene soll durch sie in die Lage versetzt werden, sich sachgerecht zu verteidigen (…BGH a.a.O.;… Kurz a.a.O.; vgl. für das Strafverfahren: BayObLG wistra 1991, 195).Versäumnisse allein in der Erfüllung dieser Informationsfunktion stellen keinen wesentlichen Mangel dar und berühren daher die Wirksamkeit - im Sinne der Eignung als Grundlage für das weitere Verfahren - nicht (…BGH a.a.O.;… Kurz a.a.O. § 66 Rdnr. 43; vgl. für das Strafverfahren: BayObLG wistra 1991, 195 m. w. Nachw.; MDR 1992, 889, 890;… Rieß, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 24. Aufl., § 200 Rz. 58;… Tolksdorf, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Aufl., § 200 Rdnr. 23).
- OLG Köln, 07.12.1999 - Ss 484/99
Strafbarkeit des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt; Strafbarkeit …
Mit den weiteren nach § 200 StPO in die Anklageschrift aufzunehmenden Angaben, wozu auch die Angabe der gesetzlichen Merkmale der Straftat und der anzuwendenden Strafvorschriften gehört, sollen der Angeklagte und die übrigen Verfahrensbeteiligten über weitere Einzelheiten des Vorwurfs unterrichtet und ihnen Gelegenheit gegeben werden, ihr Prozeßverhalten auf den Anklagevorwurf einzustellen; insbesondere soll der Angeklagte in die Lage versetzt werden, sich sachgerecht zu verteidigen (sog. Informationsfunktion; vgl. BGH NJW 1996, 206; BayObLGSt 1991, 6, 10 = wistra 1991, 195).Bei der Entscheidung dieser Frage dürfen die Ausführungen im wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen zur Ergänzung und Erläuterung des Anklagesatzes herangezogen werden (BGHSt 5, 225, 227 = NJW 1954, 1009; OLG Karlsruhe NStZ 1993, 147 m. w. Nachw.; BayObLG wistra 1991, 195, 196 m. w. Nachw.; Krause/Thon StV 1985, 252, 255; Puppe NStZ 1982, 230, 232).
- OLG Düsseldorf, 31.10.2000 - 2b Ss 268/00
Übersetzung der Anklageschrift
Dieser soll bereits vor der Hauptverhandlung wissen, was ihm vorgeworfen wird, und in die Lage versetzt werden, seine Verteidigung darauf einzurichten und vorzubereiten (BVerfGE 64, 135, 147 f = NJW 1983, 2762; BGH/H MDR 1978, 111; BayObLG wistra 1991, 195; OLG Celle NdsRpfl. 1998, 33 = StV 1998, 531;… Rieß, in: LR, 24. Aufl., § 200 StPO [Stand 1984] Rdnr. 3 f; allg. M.).
- BayObLG, 24.03.1992 - RReg. 4 St 159/91
Anklagesatz bei Steuerhinterziehung
a) Zu den Anforderungen an Anklage und Eröffnungsbeschluss im Hinblick auf ihre Umgrenzungsfunktion hat sich der Senat bereits eingehend geäußert (BayObLGSt 1991, 6/10 = wistra 1991, 195 ). - OLG Köln, 15.08.2000 - Ss 333/00 Unzulänglichkeiten allein in der Erfüllung ihrer Informationsfunktion haben noch nicht die Unwirksamkeit der Anklageschrift zur Folge (BGHSt 40, 44, 45 = NStZ 1994, 350 f.; BGH NJW 1996, 206; BayObLGSt 1991, 6, 10 = wistra 1991, 195 m. w. Nachw.; BayObLG MDR 1992, 889, 890;… Rieß a.a.O. § 200 Rdnr. 58;… Tolksdorf a.a.O. § 200 Rdnr. 23).
- OLG Brandenburg, 26.07.2006 - 1 Ss 37/06
Steuerstrafverfahren wegen Lohnsteuerhinterziehung für ausländische Arbeitnehmer: …
Die Schilderung muss umso konkreter sein, je größer die allgemeine Möglichkeit ist, dass der Angeklagte verwechselbare Straftaten gleicher Art verübt hat (vgl. BayOblG, Beschl. v. 29. Januar 1991 - RReg 4 St 9/91 , zit. aus juris, m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 26.04.1994 - 5 Ss 87/94 Zum anderen ist sie die das Hauptverfahren vorbereitende Entscheidung, die dem Angeschuldigten durch die Kennzeichnung des gegen ihn erhobenen Vorwurfs die für seine Verteidigung erforderliche Information vermittelt - Informationsfunktion - (vgl. zur Bedeutung der Anklageschrift: BayObLG, wistra 1991, 195 ;… Rieß in Löwe-Rosenberg, StPO , 24. Aufl., Rdn. 2, 3 zu § 200 sowie Krause/Thon in StV 1985, 252, 253 m.w.N.).
- OLG München, 21.11.2012 - LBG-Ä 2/12
Berufsgerichtsverfahren: Hinreichende Bestimmtheit der Antragsschrift; …
Die beschriebene konkrete Tat muss nicht nur nach Ort und Zeit, sondern durch bestimmte Tatumstände so genau gekennzeichnet werden, dass keine Unklarheit darüber möglich ist, welche Handlungen dem Beschuldigten zur Last gelegt werden und welchen Umfang die Rechtskraft eines auf der Grundlage der Antragsschrift ergehenden Urteils haben würde (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 29.01.1991, Az. RReg 4 St 09/91, zitiert nach juris). - BayObLG, 21.12.1994 - 4St RR 116/94
Status eines Zeitungsausträgers als Arbeitnehmer oder als Selbstständiger
Auf die Frage, ob der neben der bestellten Geschäftsführerin B. maßgeblich tätige Angeklagte faktischer Mitgeschäftsführer war (hierzu vgl. BayObLGSt 1991, 6/12 ff.), kommt es im vorliegenden Fall nicht an.