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OLG Bamberg, 05.12.1996 - Ws 390/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
UWG § 6c
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1997, 217
- wistra 1997, 114
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Köln, 28.04.1998 - 2 Ws 77/98 Der angefochtene Beschluß wird wie folgt abgeändert: Nach dem rechtskräftigen Beschluß des Oberlandesgerichts Köln vom 2. August 1996 (2 Ws 390/96) werden die dem früheren Angeklagten gemäß § 467 StPO aus der Staatskasse zu erstattenden notwendigen Auslagen auf 107, 64 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 20. August 1996 festgesetzt.
Auf diese Beschwerde hin hob der Senat durch Beschluß vom 2. August 1996 (2 Ws 390/96) den Haftbefehl und den Haftfortdauerbeschluß auf.
Die für das Beschwerdeverfahren 2 Ws 390/96 OLG Köln zu erstattenden notwendigen Auslagen sind auf 107, 64 DM (nebst 4 % Zinsen ab Antragseingang) festzusetzen.
- BGH, 22.10.1997 - 5 StR 223/97
Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts (Besetzung der Schöffen bei der …
Der hier gewährte besondere Vorteil besteht in dem tätigkeits- und erfolgsbedingten Anspruch auf Zahlung von Provision beziehungsweise Folgeprovision, der sich vom bloßen Mitgliedschaftsrecht und der darin begründeten Anwartschaft auf Provisionen unterscheidet: Gegenstand der Abnahme ist das Mitgliedschaftsrecht in der Organisation des Angeklagten und die sich daraus ergebenden Ansprüche auf Erbringung bestimmter gewerblicher Leistungen; versprochener Vorteil hingegen ist eine "Werbeprämie oder Provision", die den entscheidenden Anreiz für den Erwerb des angebotenen Mitgliedschaftsrechts darstellt (ebenso BFH, Beschluß vom 28. Juni 1996 - X B 15/96 - und OLG Bamberg wistra 1997, 114 jeweils zum "Unternehmer-Spiel LIFE"). - OLG Hamm, 21.11.2002 - 5 Ss 1016/02
Urteilsgründe, Einlassung, Wiedergabe, Verzicht
Das ist in aller Regel der Fall; nur bei sachlich und rechtlich einfach gelagerten Fällen kann das Gericht auf die Wiedergabe der Einlassung und auf eine Auseinandersetzung mit den Angaben des Angeklagten ohne Verstoß gegen seine materiell-rechtliche Begründungspflicht verzichten (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 217 und StV 1984, 64; Niemöller, Die strafrichterliche Beweiswürdigung in der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, StV 1984, 431 (436/437); OLG Köln VRS 87, 205 (206); OLG Stuttgart, Die Justiz 1990, 372; OLG Düsseldorf, NStZ 1985, 323;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, 45. Aufl., § 267 StPO Rdnr. 12 m.w.N.). - KG, 27.09.2004 - 5 Ws 255/04
Strafverfahren wegen progressiver Kundenwerbung: Vorliegen tatbestandlicher …
Sinn vorliegt, wenn ein Teilnehmer ein Absatzsystem über längere Zeit auf verschiedenen Hierarchiestufen gefördert hat (vgl. OLG Braunschweig NStZ-RR 1998, 25; OLG Bamberg wistra 1997, 114; BayObLG wistra 1990, 240). - OLG Koblenz, 30.05.2007 - 2 Ss 136/07 Nur bei sachlich und rechtlich einfach gelagerten Fällen kann das Gericht auf die Wiedergabe der Einlassung und auf einer Auseinandersetzung mit den Angaben des Angeklagten ohne Verstoß gegen seine materiell-rechtliche Begründungspflicht verzichten (BGH NStZ-RR 1997, 217; StV 1984, 64).