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   OLG Bamberg, 05.12.1996 - Ws 390/96   

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https://dejure.org/1996,5717
OLG Bamberg, 05.12.1996 - Ws 390/96 (https://dejure.org/1996,5717)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 05.12.1996 - Ws 390/96 (https://dejure.org/1996,5717)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 05. Dezember 1996 - Ws 390/96 (https://dejure.org/1996,5717)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 217
  • wistra 1997, 114
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Köln, 28.04.1998 - 2 Ws 77/98
    Der angefochtene Beschluß wird wie folgt abgeändert: Nach dem rechtskräftigen Beschluß des Oberlandesgerichts Köln vom 2. August 1996 (2 Ws 390/96) werden die dem früheren Angeklagten gemäß § 467 StPO aus der Staatskasse zu erstattenden notwendigen Auslagen auf 107, 64 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 20. August 1996 festgesetzt.

    Auf diese Beschwerde hin hob der Senat durch Beschluß vom 2. August 1996 (2 Ws 390/96) den Haftbefehl und den Haftfortdauerbeschluß auf.

    Die für das Beschwerdeverfahren 2 Ws 390/96 OLG Köln zu erstattenden notwendigen Auslagen sind auf 107, 64 DM (nebst 4 % Zinsen ab Antragseingang) festzusetzen.

  • BGH, 22.10.1997 - 5 StR 223/97

    Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts (Besetzung der Schöffen bei der

    Der hier gewährte besondere Vorteil besteht in dem tätigkeits- und erfolgsbedingten Anspruch auf Zahlung von Provision beziehungsweise Folgeprovision, der sich vom bloßen Mitgliedschaftsrecht und der darin begründeten Anwartschaft auf Provisionen unterscheidet: Gegenstand der Abnahme ist das Mitgliedschaftsrecht in der Organisation des Angeklagten und die sich daraus ergebenden Ansprüche auf Erbringung bestimmter gewerblicher Leistungen; versprochener Vorteil hingegen ist eine "Werbeprämie oder Provision", die den entscheidenden Anreiz für den Erwerb des angebotenen Mitgliedschaftsrechts darstellt (ebenso BFH, Beschluß vom 28. Juni 1996 - X B 15/96 - und OLG Bamberg wistra 1997, 114 jeweils zum "Unternehmer-Spiel LIFE").
  • OLG Hamm, 21.11.2002 - 5 Ss 1016/02

    Urteilsgründe, Einlassung, Wiedergabe, Verzicht

    Das ist in aller Regel der Fall; nur bei sachlich und rechtlich einfach gelagerten Fällen kann das Gericht auf die Wiedergabe der Einlassung und auf eine Auseinandersetzung mit den Angaben des Angeklagten ohne Verstoß gegen seine materiell-rechtliche Begründungspflicht verzichten (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 217 und StV 1984, 64; Niemöller, Die strafrichterliche Beweiswürdigung in der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, StV 1984, 431 (436/437); OLG Köln VRS 87, 205 (206); OLG Stuttgart, Die Justiz 1990, 372; OLG Düsseldorf, NStZ 1985, 323; Kleinknecht/Meyer-Goßner, 45. Aufl., § 267 StPO Rdnr. 12 m.w.N.).
  • KG, 27.09.2004 - 5 Ws 255/04

    Strafverfahren wegen progressiver Kundenwerbung: Vorliegen tatbestandlicher

    Sinn vorliegt, wenn ein Teilnehmer ein Absatzsystem über längere Zeit auf verschiedenen Hierarchiestufen gefördert hat (vgl. OLG Braunschweig NStZ-RR 1998, 25; OLG Bamberg wistra 1997, 114; BayObLG wistra 1990, 240).
  • OLG Koblenz, 30.05.2007 - 2 Ss 136/07
    Nur bei sachlich und rechtlich einfach gelagerten Fällen kann das Gericht auf die Wiedergabe der Einlassung und auf einer Auseinandersetzung mit den Angaben des Angeklagten ohne Verstoß gegen seine materiell-rechtliche Begründungspflicht verzichten (BGH NStZ-RR 1997, 217; StV 1984, 64).
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