Rechtsprechung
LG Saarbrücken, 08.04.2004 - 8 Qs 56/04 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,32743) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Saarbrücken, 26.02.2004 - 7 Gs 552/04
- LG Saarbrücken, 08.04.2004 - 8 Qs 56/04
Papierfundstellen
- wistra 2004, 279
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96
Fernmeldegeheimnis
Auszug aus LG Saarbrücken, 08.04.2004 - 8 Qs 56/04
Vor diesem Hintergrund ist es nach Auffassung der Kammer gerade nicht geboten, zur Auslegung des Begriffs im Rahmen des § 13.1b StPO auf die Kataloge der §§ 100g, 81g, 100a StPO zurückzugreifen, wie es das Amtsgericht tut; vielmehr ist der Begriff unter Berücksichtigung des mit der Maßnahme verbundenen Eingriffs einerseits und des durch Schwere und Bedeutung der aufzuklärenden Straftat determinierten staatlichen Strafverfolgungsinteresses andererseits zu bestimmen (vgl. BVerfG, NStZ 03, S. 441 ff).
- AG Hannover, 23.04.2015 - 174 Gs 434/15
Öffentlichkeitsfahndung, Voraussetzung
Dieser einzelfallbezogenen Beurteilung steht insbesondere nicht die häufig zitierte Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken vom 08.04.2004 (wistra 2004, 279, vgl. auch Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Auflage, § 131 Rn. 2 a.E.) entgegen. - OLG Frankfurt, 24.10.2019 - 16 U 235/18
Unzulässigkeit identifizierender Bildberichtersattung im Zusammenhang mit …
Straftaten, die im Höchstmaß mit einer Freiheitsstrafe unter fünf Jahren bedroht sind, lassen sich daher nicht mehr ohne Weiteres dem Bereich der Straftaten von erheblicher Bedeutung zurechnen [vgl. BVerfG Beschl. v. 24.7.2013 - 2 BvR 298/12 - Rn. 21; vgl. auch LG Saarbrücken Beschl. v. 8.4.2004 - 8 Qs 56/04 - Rn. 5 ff].