Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Sechster Teil - Institutionelle Bestimmungen und Finanzvorschriften (Art. 223 - 334) |
Titel I - Vorschriften über die Organe (Art. 223 - 309) |
Kapitel 1 - Die Organe (Art. 223 - 287) |
Abschnitt 6 - Die Europäische Zentralbank (Art. 282 - 284) |
(1) Der Rat der Europäischen Zentralbank besteht aus den Mitgliedern des Direktoriums der Europäischen Zentralbank und den Präsidenten der nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist.
(2) Das Direktorium besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern.
Der Präsident, der Vizepräsident und die weiteren Mitglieder des Direktoriums werden vom Europäischen Rat auf Empfehlung des Rates, der hierzu das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Zentralbank anhört, aus dem Kreis der in Währungs- oder Bankfragen anerkannten und erfahrenen Persönlichkeiten mit qualifizierter Mehrheit ausgewählt und ernannt.
Ihre Amtszeit beträgt acht Jahre; Wiederernennung ist nicht zulässig.
Nur Staatsangehörige der Mitgliedstaaten können Mitglieder des Direktoriums werden.
Rechtsprechung zu Art. 283 AEUV
8 Entscheidungen zu Art. 283 AEUV in unserer Datenbank:
- BVerfG, 30.07.2019 - 2 BvR 1685/14
Regelungen zur Europäischen Bankenunion bei strikter Auslegung nicht ...
- Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-316/19
Kommission/ Slowenien (Archives de la BCE) - Vertragsverletzungsverfahren - Art. ...
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 17.12.2020 - C-316/19
Die Republik Slowenien hat mit der einseitigen Beschlagnahme von Dokumenten, die ...
- EuGH, 17.12.2020 - C-316/19
- EuGH, 30.11.2021 - C-3/20
Stellt eine Strafverfolgungsbehörde fest, dass Handlungen eines Präsidenten einer ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2021 - C-3/20
LR Ģenerālprokuratura - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 343 AEUV - ...
- Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2021 - C-3/20
- EuGH, 26.02.2019 - C-202/18
Rimsevics/ Lettland - Europäisches System der Zentralbanken - Klage wegen
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2018 - C-202/18
Generalanwältin Kokott schlägt dem Gerichtshof vor, festzustellen, dass die ...
- Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2018 - C-202/18
- Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2018 - C-238/18
EZB/ Lettland - Klage, die auf einen Verstoß gegen Art. 14.2 Abs. 2 der Satzung ...
Querverweise
Auf Art. 283 AEUV verweisen folgende Vorschriften:
- Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
- Die internen Politiken und Maßnahmen der Union
- Die Wirtschafts- und Währungspolitik
- Übergangsbestimmungen
- Art. 139