Arzneimittelgesetz
Achtzehnter Abschnitt - Überleitungs- und Übergangsvorschriften (§§ 99 - 149) |
Fünfzehnter Unterabschnitt - Übergangsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport (§ 143) |
Zitiervorschläge
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(weggefallen)
Aufgehoben durch das Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport vom 10.12.2015
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
17.12.2016 | Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport | 10.12.2015 | |
18.12.2015 | Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport | 10.12.2015 | |
01.11.2007 | Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport | 24.10.2007 |
Rechtsprechung zu § 143 AMG
Entscheidung zu § 143 AMG in unserer Datenbank:
- BGH, 27.11.2019 - 3 StR 233/19
Vorsätzliches Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport (keine ...