Viertes Buch Sozialgesetzbuch
- Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung -

   Sechster Abschnitt - Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (§§ 95 - 110)   
   Zweiter Titel - Pflichten der Arbeitgeber und Beschäftigten (§§ 97 - 98)   
§ 97

(weggefallen)

Rechtsprechung zu § 97 SGB IV

Rechtsprechungsübersichten:

Literatur im Internet zu § 97 SGB IV

Querverweise

Auf § 97 SGB IV verweisen folgende Vorschriften:
    SGB IV
      Übergangs- und Außerkrafttretensvorschriften
        § 119 (Übergangsregelungen zur Aufhebung des Verfahrens des elektronischen Entgeltnachweises; Löschung der bisher gespeicherten Daten)

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