Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Teil 2 - Umweltverträglichkeitsprüfung (§§ 4 - 32) |
Abschnitt 1 - Voraussetzungen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung (§§ 4 - 14b) |
(1) 1Sofern ein in Anlage 1 Spalte 1 mit einem "X" gekennzeichnetes Vorhaben ein Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben ist und nicht länger als zwei Jahre durchgeführt wird, besteht für dieses Vorhaben eine UVP-Pflicht abweichend von § 6 nur, wenn sie durch die allgemeine Vorprüfung festgestellt wird. 2Für die Vorprüfung gilt § 7 Absatz 1 und 3 bis 7 entsprechend. 3Bei der allgemeinen Vorprüfung ist die Durchführungsdauer besonders zu berücksichtigen.
(2) Ein Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben ist ein Vorhaben, das ausschließlich oder überwiegend der Entwicklung und Erprobung neuer Verfahren oder Erzeugnisse dient.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung vom 20.07.2017
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
29.07.2017 | Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung | 20.07.2017 |
Rechtsprechung zu § 14 UVPG
18 Entscheidungen zu § 14 UVPG in unserer Datenbank:
- VG Karlsruhe, 12.04.2021 - 9 K 3203/19
Zuständigkeit bei rechtshängigen Klagen gegen Windenergieanlagen nach ...
- VGH Baden-Württemberg, 23.02.2021 - 10 S 1327/20
Klage eines Umweltverbandes gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2022 - 22 A 1704/20
Keine Zulassung der Berufung mangels ernstlicher Zweifel bei Rechtsschutz gegen ...
- VGH Hessen, 17.02.2021 - 2 A 698/16
Berufung des BUND gegen Abbau von Kies und Sand in der Südosterweiterung des ...
- OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 12 LB 148/20
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- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2020 - 8 A 241/17
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Zum selben Verfahren:
- VG Cottbus, 25.09.2020 - 5 L 292/19
Genehmigung für die Erweiterung des Geflügelschlachthofes in Königs Wusterhausen ...
- OVG Niedersachsen, 09.08.2019 - 12 MS 34/19
Abfallbehandlungsanlage; Abfalllagerhalle; Betriebsplanzulassung; Brandschutz; ...
- OVG Niedersachsen, 11.08.2017 - 12 ME 81/17
Immissionsschutzrecht; UVP-Vorprüfung; Vorhaben; Vorhabensbegriff; Windenergie; ...
Das UVP-Gesetz wurde zum 29.07.2017 grundlegend überarbeitet. Die bisherige Rechtsprechung finden Sie unter der alten Fassung.
Querverweise
Auf § 14 UVPG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Umweltverträglichkeitsprüfung
- Voraussetzungen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung
- § 5 (Feststellung der UVP-Pflicht)
- Vorschriften für bestimmte Leitungsanlagen (Anlage 1 Nummer 19)
- § 65 (Planfeststellung; Plangenehmigung)