Sie sehen hier das VVG in der neuen, seit dem 1.1.2008 geltenden Fassung.
Anlage

(siehe BGBl. 2009 I S. 2355, 2408). "§ 312e" geändert in "§ 312g" durch das Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge vom 27.7.2011 (BGBl. I S. 1600).

Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Literatur im Internet zu Anlage VVG

Rechtsberatung

Sofortige Rechtsauskunft zu Anlage VVG bei frag-einen-anwalt.de
Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!

Frage stellen

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht