Gesetzgebung
   BGBl. 1950 S. 773   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1950,592
BGBl. 1950 S. 773 (https://dejure.org/1950,592)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1950,592) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1950 Nr. 50, ausgegeben am 04.12.1950, Seite 773
  • Erstes Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund (Erstes Überleitungsgesetz)
  • vom 28.11.1950

Gesetzestext

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BSG, 11.12.2008 - B 9 VS 1/08 R

    Kriegsopferversorgung - Soldatenversorgung - Wehrdienstverhältnis -

    Wenn Art. 120 Abs. 1 GG - in Abweichung vom allgemeinen Konnexitätsprinzip (Siekmann in: Sachs, GG Kommentar, 4. Aufl 2007, Art. 104a RdNr 2, 25, Art. 120 RdNr 1, 3; Muckel in: v. Mangoldt/Klein/Strack, GG Kommentar Band 3 Art. 83-146, 5. Aufl 2005; Art. 120 RdNr 2; Jarass in: Jarass/Pieroth, GG Kommentar, 9. Aufl 2007, Art. 120 RdNr 1) - die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten dem Bund nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen zuordnet (vgl für die Kriegsopferversorgung § 1 Abs. 1 Nr. 8 Erstes Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund - Erstes Überleitungsgesetz - vom 28.11.1950 [BGBl I 773], idF des Art V § 1 Nr. 1 Zweites Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Kriegsopferrechts vom 21.2.1964 [BGBl I 85] mit Wirkung vom 1.1.1964 und des Art. 3 Nr. 2 Siebtes Gesetz über die Anpassung der Leistungen des BVG vom 9.6.1975 [BGBl I 1321] mit Wirkung vom 10.6.1975), so regelt er dabei nach Auffassung des Senats nur die Finanzierungsverantwortung, nicht jedoch die Verwaltungszuständigkeit.
  • BSG, 29.07.1964 - 3 RK 23/63

    Zuschuss für jeden Entbindungsfall im Rahmen der Familienwochenhilfe; Fortgeltung

    Daß ein stillschweigender Fortfall des § 205 d RVO vorliege, ergebe sich insbesondere aus den gesetzgeberischen Maßnahmen des Bundes über Zuschußverpflichtungen - Art. 120 des Grundgesetzes (GG) nebst Erstem Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund vom 28. November 1950 (BGBl I S. 773) - Erstes Überleitungsgesetz - und dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) 1952 -.

    Für den Übergang der Zuschüsse zu den Lasten der Sozialversicherung auf den Bund hatte somit das Art. 120 GG ausführende Bundesgesetz nur insoweit konstitutive Bedeutung, als es den Zeitpunkt des Übergangs bestimmte (vgl. die Ausführungen Höpker-Aschoffs, des Berichterstatters des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen, vor dem Bundestag; Verhandl. d. Deutschen Bundestags, 1. Wahlp. Bd. 5 S. 3218: "Aber das Grundgesetz läßt den Zeitpunkt, zu welchem diese Lasten und die entsprechenden Deckungsmittel auf den Bund übergehen sollen, offen und enthält in Art. 120 nur die Bestimmung, daß der Übergang der Lasten und Deckungsmittel gleichzeitig erfolgen muß." ) Dieser Zeitpunkt war nach § 25 des Ersten Gesetzes zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund (vom 28. November 1950 - BGBl I S. 773 -) - Erstes Überleitungsgesetz - der 1, April 1950.

  • BVerfG, 24.07.1953 - 1 BvR 293/52

    Sachgerecht können auch finanzielle Erwägungen sein

    Nach Art. 120 GG habe darüber hinaus der Bund die Besatzungskosten zu tragen und sie auch durch das Erste Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund vom 28. November 1950 (BGBl. I S. 773) mit Wirkung ab 1. April 1950 übernommen.
  • BGH, 25.04.1956 - VI ZR 43/55

    Rückgriff des Sozialversicherungsträgers

    Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts muß hier daher das Deutsche Reich und nunmehr die Bundesrepublik, auf deren Besatzungskostenhaushalt die betreffenden Lasten jetzt gehen (Art. 120 GrundG; § 6 Ziff. 1 des ersten Überleitungsgesetzes vom 28. November 1950 [BGBl. 1950, 773]; Art. 44 Abs. 8 des Truppenvertrages [BGBl 1955 11, 321 ff]), als Unternehmer im Sinne des § 633 RVO angesehen werden (so auch Wussow WI 1953, 11; vgl. auch Wussow, Unfallhaftpflichtrecht 5. Aufl. S. 285).
  • BVerwG, 06.08.1958 - V C 359.57

    Rechtsmittel

    Eine solche Beschränkung ergibt sich eindeutig weder aus dem zur vorläufigen Ausführung des Art. 120 GG ergangenen Erlaß der Bundesminister des Innern und der Finanzen vom 17. März 1950 (GMBl. S. 19) noch aus den vier Überleitungsgesetzen zur Durchführung des Art. 120 GG, insbesondere nicht aus § 7 Abs. 2 Nr. 2 des Ersten Überleitungsgesetzes vom 28. November 1950/28. April 1955 (BGBl. 1950 S. 773; 1955 I S. 193) oder aus der Begriffsbestimmung der Evakuierten in § 2 Abs. 1 der Ersten Durchführungsverordnung hierzu vom 27. Februar 1955 (BGBl. I S. 88).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht