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   BGBl. I 1964 S. 85   

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BGBl. I 1964 S. 85 (https://dejure.org/1964,5742)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1964 Teil I Nr. 8, ausgegeben am 27.02.1964, Seite 85
  • Zweites Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Kriegsopferrechts (Zweites Neuordnungsgesetz - 2. NOG)
  • vom 21.02.1964

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (118)

  • BSG, 11.12.2008 - B 9 VS 1/08 R

    Kriegsopferversorgung - Soldatenversorgung - Wehrdienstverhältnis -

    Wenn Art. 120 Abs. 1 GG - in Abweichung vom allgemeinen Konnexitätsprinzip (Siekmann in: Sachs, GG Kommentar, 4. Aufl 2007, Art. 104a RdNr 2, 25, Art. 120 RdNr 1, 3; Muckel in: v. Mangoldt/Klein/Strack, GG Kommentar Band 3 Art. 83-146, 5. Aufl 2005; Art. 120 RdNr 2; Jarass in: Jarass/Pieroth, GG Kommentar, 9. Aufl 2007, Art. 120 RdNr 1) - die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten dem Bund nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen zuordnet (vgl für die Kriegsopferversorgung § 1 Abs. 1 Nr. 8 Erstes Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund - Erstes Überleitungsgesetz - vom 28.11.1950 [BGBl I 773], idF des Art V § 1 Nr. 1 Zweites Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Kriegsopferrechts vom 21.2.1964 [BGBl I 85] mit Wirkung vom 1.1.1964 und des Art. 3 Nr. 2 Siebtes Gesetz über die Anpassung der Leistungen des BVG vom 9.6.1975 [BGBl I 1321] mit Wirkung vom 10.6.1975), so regelt er dabei nach Auffassung des Senats nur die Finanzierungsverantwortung, nicht jedoch die Verwaltungszuständigkeit.
  • BSG, 18.11.2015 - B 9 V 1/15 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Soldatenversorgung - über 55-jähriger

    Diese Voraussetzung wurde mit § 62 Abs. 3 BVG in der Fassung des Zweiten Neuordnungsgesetzes vom 21.2.1964 (BGBl I 85) mit der Begründung aufgegeben (s hierzu BSG Urteil vom 17.5.1977 - 10 RV 53/76 - SozR 3100 § 62 Nr. 9, S 24 f) , dass bei Beschädigten nach Vollendung des 55. Lebensjahres nur selten eine Besserung des schädigungsbedingten Leidenszustandes eintrete und man den Personenkreis der 55 bis 59 Jahre alten Beschädigten beruhigen wolle, deren MdE seit zehn Jahren unverändert sei (s auch BSG Urteil vom 12.12.1974 - 10 RV 317/73 - aaO, S 2 f, unter Hinweis auf: BT-Drucks V/1216 zu Nr. 51 , zu Buchst c, S 10) .
  • BVerwG, 04.11.1976 - V C 73.74

    Gewährung von Weihnachtsbeihilfen - Leistungen der Kriegsopferfürsorge

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in früheren Entscheidungen klargestellt, daß weder Artikel 120 GG, der die Verpflichtung des Bundes zur Übernahme der Kriegsfolgelasten begründet, noch das auf dieser Verfassungsnorm beruhende Erste Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund (Erstes Überleitungsgesetz) - 1. ÜberlG - vom 28. November 1950 (BGBl. S. 773) in der hier maßgebenden Fassung vom 21. Februar 1964 (BGBl. I S. 85) die Rechtsbeziehungen zwischen den Trägern der Kriegsopferfürsorge und den Ländern regeln (BVerwGE 22, 314 [317, 318] mit weiteren Nachweisen; für Art. 120 GG ebenso BVerfGE 14, 221 [234]).

    Somit hat der Beklagte den Trägern der Kriegsopferfürsorge "die Aufwendungen der Kriegsfolgenhilfe und der Kriegsopferfürsorge nach dem Ersten Überleitungsgesetz in der Fassung vom 28. April 1955 (BGBl. I S. 193) zuletzt geändert durch das Zweite Neuordnungsgesetz vom 21. Februar 1964 (BGBl. I S. 85) in der vom Bund übernommenen Höhe" (so Wortlaut des § 17 FAG 1970) zu erstatten.

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