Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion

Gesetzgebung
   BGBl. I 1996 S. 1006   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,27458
BGBl. I 1996 S. 1006 (https://dejure.org/1996,27458)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,27458) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 36, ausgegeben am 24.07.1996, Seite 1006
  • Achtzehntes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (18. BAföGÄndG)
  • vom 17.07.1996

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (60)

  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

    Rn. 14 Auch die durch das Achtzehnte Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (18. BAföGÄndG) vom 17. Juli 1996 (BGBl I S. 1006) mit Wirkung zum 1. August 1996 eingeführte bundesgesetzliche Regelung der Förderungshöchstdauer in § 15a BAföG orientierte sich nach der Begründung des Gesetzentwurfs an den Regelstudienzeiten (…vgl. BRDrucks 886/95, S. 35).
  • BVerwG, 19.02.2004 - 5 C 6.03

    Ausbildung, Fachrichtungswechsel nach endgültigem Nichtbestehen einer …

    Das Erfordernis eines "unabweisbaren Grundes" für einen Fachrichtungswechsel nach Überschreiten einer bestimmten Dauer der bisherigen Ausbildung - wie hier im Falle der Klägerin - geht auf Art. 1 Nr. 2 des Achtzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (18. BAföGÄndG) vom 17. Juli 1996 (BGBl I S. 1006) - BAföG F. 1996 - zurück.
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvL 50/92

    Elternunabhängige Ausbildungsförderung

    § 11 Absatz 3 Satz 3 in Verbindung mit § 36 Absatz 1 Satz 2 des Bundesgesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG -) in der Fassung des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (12. BAföGÄndG) vom 22. Mai 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 936) sowie in Verbindung mit § 36 Absatz 1 Satz 3 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes in der Fassung des Achtzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (18. BAföGÄndG) vom 17. Juli 1996 (Bundesgesetzblatt I Seite 1006) ist mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar.

    Die Sätze 2 und 3 des § 36 BAföG 1990 sind gemäß Art. 1 Nr. 20 des Achtzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (18. BAföGÄndG) vom 17. Juli 1996 (BGBl I S. 1006; im folgenden: BAföG 1996) zu Sätzen 3 und 4 geworden.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht Bundesgesetzblatt
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht