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   BGBl. I 1999 S. 1268   

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BGBl. I 1999 S. 1268 (https://dejure.org/1999,30342)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 29, ausgegeben am 11.06.1999, Seite 1268
  • Bekanntmachung zu § 115 der Zivilprozeßordnung (Prozeßkostenhilfebekanntmachung 1999 - PKHB 1999)
  • vom 06.06.1999
 
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Wird zitiert von ...

  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.2002 - 11 S 119/02

    Rückwirkende PKH-Bewilligung nach Klagerücknahme

    Aus diesem ergab sich, dass die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ohne Festsetzung von Monatsraten gem. § 166 VwGO i.V.m. § 115 ZPO erfüllt waren, da von den monatlichen Brutto-Einkünften des Klägers Ziff. 1 von DM 3738,- Steuer- und Versicherungsbeiträge (§ 115 Abs. 1 Nr. 1 ZPO i.V.m. § 76 Abs. 2 Nr. 1 u. 2 BSHG) i.H.v. 904,- DM, Unterkunftskosten (§ 115 Abs. 1 Nr. 3 ZPO) i.H.v. 775,- DM und Unterhaltsfreibeträge für den Kläger Ziff. 1, seine Ehefrau, die Klägerin Ziff. 2 sowie zwei unterhaltsberechtigte Kinder, die Klägerin Ziff. 3 und ein weiteres Kind (§ 115 Abs. 1 Nr. 2 ZPO) i.H.v. insgesamt 2290,- DM (vgl. die Prozesskostenhilfebekanntmachung 1999 vom 06.06.1999, BGBl. I S. 1268) abzusetzen waren.
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