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   BGBl. I 2001 S. 164   

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BGBl. I 2001 S. 164 (https://dejure.org/2001,37284)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 5, ausgegeben am 30.01.2001, Seite 164
  • Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur fleischhygienerechtlichen Untersuchung von geschlachteten Rindern auf BSE
  • vom 25.01.2001

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Wird zitiert von ... (17)

  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 8.07

    Gebühren; BSE-Untersuchung von Schlachtrindern; Vereinbarkeit mit

    Bezogen auf BSE-Untersuchungen bestimmt § 5a FlHGebV, dass für die Probenahme sowie für die Aufsicht nach der Verordnung zur fleischhygienerechtlichen Untersuchung von geschlachteten Rindern auf BSE vom 1. Dezember 2000 (BGBl I S. 1659), geändert durch Verordnung vom 25. Januar 2001 (BGBl I S. 164) - BSE-Untersuchungsverordnung -, gesonderte Gebühren erhoben werden.
  • EuGH, 25.02.2010 - C-562/08

    Müller Fleisch - System zur Überwachung der bovinen spongiformen Enzephalopathie

    Die Verordnung zur fleischhygienerechtlichen Untersuchung von geschlachteten Rindern auf BSE vom 1. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1659) in der durch die Verordnung vom 25. Januar 2001 (BGBl. I S. 164) geänderten Fassung (im Folgenden: BSE-Untersuchungsverordnung) schreibt BSE-Untersuchungen vor.
  • BFH, 24.08.2010 - VII R 47/09

    Keine Ausfuhrerstattung, wenn der BSE-Schnelltest nicht in einem zugelassenen

    Gemäß § 1 Abs. 1 der Verordnung zur fleischhygienerechtlichen Untersuchung von geschlachteten Rindern auf BSE (BSEUntersV) vom 1. Dezember 2000 (BGBl I 2000, 1659) in der Fassung der ersten Änderungsverordnung vom 25. Januar 2001 (BGBl I 2001, 164) waren Rinder im Alter von über 24 Monaten im Rahmen der Fleischuntersuchung mit einem der in Anhang IV Buchst. A der Entscheidung 98/272/EG (Entscheidung 98/272/EG) der Kommission vom 23. April 1998 über die epidemiologische Überwachung der transmissiblen spongiformen Enzephalopathien (TSE) und zur Änderung der Entscheidung 94/474/EG (ABlEG Nr. L 122/59) in der jeweils geltenden Fassung anerkannten Tests (Schnelltest) zu untersuchen.
  • BVerwG, 21.05.2007 - 3 B 14.07

    Zulassung der Revision infolge einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Im Revisionsverfahren wird voraussichtlich zu klären sein, ob die generelle Untersuchungspflicht für zwischen 24 und 30 Monate alte Schlachtrinder, die durch die Verordnung vom 25. Januar 2001 (BGBl I S. 164) begründet wurde und bis zum 26. Juni 2006 bestand, mit Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang III Kapitel A Abschnitt I der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 (ABl Nr. L 147 S. 1) in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1248/2001 der Kommission vom 22. Juni 2001 (ABl Nr. L 173 S. 12) vereinbar war.
  • VGH Bayern, 28.04.2008 - 9 BV 04.2401

    Tauglichkeitserklärungen für Rindfleisch; Rücknahme; amtliche

    Sie wurden auf der Grundlage von Ergebnismitteilungen über BSE-Schnelltests erteilt, die keine ordnungsgemäßen Laboruntersuchungen im Sinne des § 10 FlHG i.V.m. § 1 Abs. 3 Nr. 1 der Verordnung zur fleischhygienerechtlichen Untersuchung von geschlachteten Rindern auf BSE - im Folgenden: BSEUntersV - vom 1. Dezember 2000 (BGBl I S. 1659) in der hier maßgeblichen Fassung der Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur fleischhygienerechtlichen Untersuchung von geschlachteten Rindern auf BSE vom 25. Januar 2001 (BGBl I S. 164) und der Achten Verordnung zur Änderung von Vorschriften zum Schutz der Verbraucher vor der Bovinen Spongiformen Enzephalopathie vom 23. Mai 2001 (BGBl I S. 982) waren, weil sie im Labor der Firma M. in W. durchgeführt wurden, das mangels behördlicher Zulassung nicht den Anforderungen des § 2 Satz 1 BSEUntersV entsprach.
  • BFH, 26.01.2012 - VII R 24/10

    Keine Ausfuhrerstattung für Rindfleisch, wenn sich die ordnungsgemäße

    Wie der erkennende Senat bereits mit Urteil vom 24. August 2010 VII R 47/09 (BFHE 231, 437, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2010, 334) entschieden hat, waren Rinder im Alter von über 24 Monaten gemäß § 1 Abs. 1 der Verordnung zur fleischhygienerechtlichen Untersuchung von geschlachteten Rindern auf BSE vom 1. Dezember 2000 (BGBl I 2000, 1659) in der Fassung der ersten Änderungsverordnung vom 25. Januar 2001 (BGBl I 2001, 164) im Rahmen der Fleischuntersuchung mit einem unionsrechtlich anerkannten Test (Schnelltest) in einem dafür zugelassenen Labor zu untersuchen.
  • VK Schleswig-Holstein, 02.05.2001 - VK-SH 7/01

    bei Nichtigkeit des Vertrages kein Eintritt einer Erledigung

    betreffend das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren "Freihändiges Vergabeverfahren vom 27.03.2001 -Az.: XXX- über die Durchführung von BSE-Tests gemäß § 1 Abs. 1 der Verordnung zur fleischhygienerechtlichen Untersuchung geschlachteter Rinder i. d. F. vom 25.01.2001 (BGBl. I S. 164)".

    Durch § 1 Abs. 1 der Verordnung zur fleischhygienerechtlichen Untersuchung von geschlachteten Rindern auf BSE vom 1. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1659) zuletzt geändert durch Verordnung vom 25.01.2001(BGBl. I S. 164) (im folgenden: "BSE-VO") wurde die Pflicht eingeführt, Rinder im Alter von über 24 Monaten mit einem der im Anhang IV Buchst. A der Entscheidung 98/272/EG der Kommission vom 23. April 1998 über die epidemiologische Überwachung der transmissiblen spongiformen Enzephalopathien und zur Änderung der Entscheidung 94/474/EG (ABl. EG L 122 S. 59) in der jeweils geltenden Fassung anerkannten Tests zu untersuchen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2004 - 9 A 1779/04

    Zweckrichtung von BSE-Untersuchungen (Bovine Spongiforme Encephalopathie) gemäß §

    Die insofern zumindest überwiegend gegebene Zweckrichtung des Verbraucherschutzes wird insbesondere am weiteren Inhalt und der Systematik der BSE-VO in ihren sämtlichen für den hier betroffenen Untersuchungszeitraum relevanten Fassungen - neben der o.g. Ursprungsfassung die ab dem 31.1.2001 geltende Fassung der 1. Änderungsverordnung vom 25.1.2001 (BGBl. I S. 164) sowie die ab dem 29.5.2001 geltende Fassung gemäß Art. 1 der 8. Verordnung zur Änderung von Vorschriften zum Schutz der Verbraucher vor der Bovinen Spongiformen Enzephalopathie vom 23.5.2001 (BGBl. I S. 982) - deutlich.
  • VG Karlsruhe, 02.02.2004 - 9 K 597/03

    Gebühren für Untersuchungen des Fleisches von 24 - 30 Monate alten geschlachteten

    Insbesondere sind die Einwände der Klägerin gegen die Wirksamkeit der Verordnung zur fleischhygienerechtlichen Untersuchung von geschlachteten Rindern auf BSE vom 1. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1659) i.d.F. v. 25.01.2001 (BGBl. I S. 164) - BSEUntersV -, auf die sich die durchgeführten Amtshandlungen stützen, unbegründet.  .
  • OLG Schleswig, 04.05.2001 - 6 Verg 2/01

    Auswirkungen einer teilweisen Verpflichtung zur Angebots-Neubewertung in einem

    Nach Inkrafttreten der Verordnung zur fleischhygienerechtlichen Untersuchung von geschlachteten Rindern auf BSE vom 01.12.2000 (BGBl. I S. 1659; jetzt i. d. F. v. 25.01.2001, BGBl. I S. 164) am 06.12.2000 sind Rinder im Rahmen der Fleischuntersuchung auf BSE zu untersuchen; in Schleswig-Holstein betrifft dies ca. 800 Schlachtungen pro Werktag.
  • OVG Hamburg, 29.04.2002 - 4 Bs 371/01

    VO zur fleischhygienerechtlichen Untersuchung von geschlachteten Rindern auf BSE

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2004 - 9 A 1779/04

    BSE-Untersuchungen i.R.v. tierseuchenrechtlichen Maßnahmen; Maßnahmen zur

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2001 - 9 B 1277/01

    Vorliegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit eines die Gewährung

  • VK Schleswig-Holstein, 30.03.2001 - VK-SH 5/01

    Losaufteilung schon zu Vergabebeginn bekannt zu gegeben

  • VG Osnabrück, 16.07.2003 - 3 A 76/02

    BSE; Rücknahme; Tauglichkeitserklärung

  • VG Sigmaringen, 27.03.2002 - 4 K 500/02

    Rücknahme einer Tauglichkeitserklärung - BSE-Schnelltest

  • VK Schleswig-Holstein, 30.03.2001 - VK-SH 3/01

    Rüge nur in seltenen Ausnahmen entbehrlich

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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 5, ausgegeben am 30.01.2001, Seite 164
  • Bekanntmachung über das Außerkrafttreten des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Tiefseebergbaus und der Tiefseebergbau-Kostenverordnung
  • vom 17.01.2001
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