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Gesetzgebung
   BGBl. I 2003 S. 658   

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https://dejure.org/2003,48194
BGBl. I 2003 S. 658 (https://dejure.org/2003,48194)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 19, ausgegeben am 20.05.2003, Seite 658
  • Gesetz zur Verlängerung der Ladenöffnung an Samstagen
  • vom 15.05.2003

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (5)

  • 06.02.2003   BT   Ladenöffnung an Samstag von 6 bis 20 Uhr ermöglichen
  • 05.03.2003   BT   Anhörung zur Verlängerung der Ladenöffnungszeiten an Samstagen
  • 10.03.2003   BT   Experten sind unterschiedlicher Auffassung zum Thema Ladenschlussgesetz
  • 11.03.2003   BT   Regierung will Ladenschlussregelung nicht den Ländern überlassen
  • 12.03.2003   BT   Beschäftigten im Einzelhandel einen freien Samstag im Monat garantieren
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02

    Ladenschlussgesetz III

    Rn. 18 Durch Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Verlängerung der Ladenöffnung an Samstagen vom 15. Mai 2003 (BGBl I S. 658; im Folgenden: LadSchlGÄndG 2003) wurde § 3 Abs. 1 LadSchlG erneut geändert.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2025 - 4 B 976/24

    Automatenkiosk darf vorerst weiterhin auch an Sonn- und Feiertagen öffnen

    Rn. 36 Mit Gesetz zur Verlängerung der Ladenöffnung an Samstagen vom 15.5.2003 (BGBl. I S. 658) wurde schließlich der Begriff des "Warenautomaten" aus § 1 Abs. 1 LadSchlG a. F. gestrichen und § 7 LadSchlG a. F. ganz aufgehoben.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.08.2011 - 9 S 989/09

    Betrieb einer Automatenvideothek an Sonn- und Feiertagen

    Da das Ladenschlussgesetz des Bundes seit seiner Änderung durch Gesetz vom 15.03.2003 (BGBl. I S. 658) Warenautomaten nicht mehr erfasste, ist davon auszugehen, dass die bereits zuvor bundesrechtlich bestehende generelle Befreiung von Warenautomaten von jeglicher Beschränkung ihrer Betriebszeiten in Baden-Württemberg lediglich übernommen wurde, ohne dass diese Übernahme von einem eigenen gesetzgeberischen Willen getragen wäre.

    Auch mit der Streichung der "Warenautomaten" aus der Liste der Verkaufsstellen in § 1 Abs. 1 Ladenschlussgesetz durch Gesetz vom 15.03.2003 (BGBl. I S. 658) wurde die faktisch bereits 1962 erfolgte Nichtregelung (vgl. BVerfG…, Urteil vom 21.02.1962 a.a.O. S. 25: "Durch den Wegfall dieser Einschränkung verliert freilich die Einbeziehung der Warenautomaten in das Ladenschlussgesetz weitgehend ihre Bedeutung") lediglich nachvollzogen.

  • VG Hamburg, 03.11.2023 - 7 E 3608/23

    Zum Vorliegen einer Verkaufsstelle nach dem Hamburgischen Gesetz zur Regelung der …

    In der Begriffsbestimmung des § 1 Abs. 1 Nr. 1, 4. Var. LSchlG, die in Aufbau und Inhalt im Wesentlichen dem § 2 Abs. 1 HmbLadÖffG gleicht, waren die Warenautomaten zunächst ausdrücklich als Regelbeispiel der Verkaufsstellen genannt, aber bereits im Jahr 2003 zwecks Vereinfachung und Modernisierung gestrichen worden (Gesetz v. 15.5.2003, BGBl. I S. 658;… dazu Ges.-Begr., BT-Drs. 15/396, S. 7).
  • OVG Niedersachsen, 13.03.2025 - 7 ME 7/25

    Rechtmäßigkeit der Öffnung eines "Automatenshops" an Sonntagen und Feiertagen

    Mit Gesetz zur Verlängerung der Ladenöffnung an Samstagen vom 15.5.2003 (BGBl. I S. 658) wurde schließlich der Begriff des "Warenautomaten" aus § 1 Abs. 1 LadSchlG a. F. gestrichen und § 7 LadSchlG a. F. ganz aufgehoben.
  • VGH Bayern, 26.04.2007 - 24 BV 06.324

    Öffnung von Automatenvideotheken an Sonn- und Feiertagen

    Warenautomaten, die den dem Ladenschlussrecht zugrunde liegenden Arbeitsschutz und den damit verbundenen Wettbewerbsschutz nicht tangieren, sofern nicht Ladenpersonal oder andere Arbeitnehmer außerhalb der Geschäftszeiten mit dem Auffüllen der Warenautomaten befasst sind (…Müller in Stober [Hrsg.], LSchlG, 4. Auflage 2000, RdNr. 5 zu § 7), sind mit dem Gesetz zur Verlängerung der Ladenöffnung an Samstagen vom 15. Mai 2003 (BGBl I S. 658) aus dem Anwendungsbereich des Ladenschlussgesetzes herausgenommen worden, mit der Begründung, dass ihre Einbeziehung nicht mehr zeitgemäß sei (BTDrs. 15/396 S. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.2008 - 9 S 2811/07

    Betrieb einer Automatenvideothek an Sonn- und Feiertagen

    Insoweit geht auch der Verweis auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26.04.2007 (- 24 BV 06.324 -, NVwZ 2007, 1215) fehl, denn das dort in Bezug genommene Gesetz zur Verlängerung der Ladenöffnung an Samstagen vom 15.05.2003 (BGBl I S. 658) gilt in Baden-Württemberg nicht (vgl. § 17 Abs. 2 LadÖG).
  • VG Köln, 18.06.2025 - 1 K 5563/24

    Automatenkiosk, Warenautomat, Ladenöffnungszeiten, Öffnungszeiten

    Rn. 46 Mit Gesetz zur Verlängerung der Ladenöffnung an Samstagen vom 15.5.2003 (BGBl. I S. 658) wurde schließlich der Begriff des "Warenautomaten" aus § 1 Abs. 1 LadSchlG a. F. gestrichen und § 7 LadSchlG a. F. ganz aufgehoben.
  • VG Schleswig, 14.03.2025 - 7 B 20/25

    Keine Ausnahmegenehmigung für Betrieb von Automatenkiosken an Sonntagen …

    Rn. 7 Mit Gesetz zur Verlängerung der Ladenöffnung an Samstagen vom 15. Mai 2003 (BGBl. I S. 658) wurde schließlich der Begriff des "Warenautomaten" aus § 1 Abs. 1 LadSchlG a. F. gestrichen und § 7 LadSchlG a. F. ganz aufgehoben.
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