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Gesetzgebung
   BGBl. I 2008 S. 1025   

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BGBl. I 2008 S. 1025 (https://dejure.org/2008,65396)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 24, ausgegeben am 19.06.2008, Seite 1025
  • Bekanntmachung zu § 115 der Zivilprozessordnung (Prozesskostenhilfebekanntmachung 2008 - PKHB-2008)
  • vom 12.06.2008
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.06.2009 - 11 Ta 130/09

    PKH: Berechnung des einzusetzenden Einkommens

    Die Höhe des Freibetrages ergibt sich aus der Prozesskostenhilfebekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz vom 12.06.2008 (BGBl. I, S. 1025).
  • BFH, 22.12.2008 - XI S 12/08

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Hiervon sind abzuziehen der Freibetrag für Erwerbstätige in Höhe von 176 EUR (§ 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 Buchst. b ZPO i.V.m. Nr. 1 der Prozesskostenhilfebekanntmachung 2008 --PKHB 2008--, BGBl. I 2008, 1025) und der Unterhaltsfreibetrag für den Antragsteller in Höhe von 386 EUR (§ 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 Buchst. a ZPO i.V.m. Nr. 2 PKHB 2008).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 06.10.2008 - L 6 B 15/08

    Antrag auf Prozesskostenhilfe und anwaltliche Beiordnung für ein Verfahren auf

    Abzusetzen hiervon ist nach § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 a) ZPO i.V.m. der PKH-Bekanntmachung 2008 vom 12. Juni 2008 (BGBl. I, 1025) zunächst ein Grundfreibetrag i.H.v. 386, 00 EUR.
  • LSG Bayern, 29.08.2008 - L 7 B 662/08

    Übernahme der für angemessen erachteten Kosten für Unterkunft und

    Davon muss der Betrag nach § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 Buchstabe a ZPO abgesetzt werden; nach der PKH-Bekanntmachung 2008 vom 12. Juni 2008 (BGBl I, S. 1025) sind das 382 EUR.
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BGBl. I 2008 S. 1025 (https://dejure.org/2008,43848)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 24, ausgegeben am 19.06.2008, Seite 1025
  • Berichtigung des Fleischgesetzes
  • vom 09.06.2008
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