Rechtsprechung zu § 279 BGB a.F.
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)
von
14
BAG, 23.04.2008 - 10 AZR 108/07
Sozialkassenverfahren - Rückzahlung von Beiträgen
Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagten an die Klägerin von dieser für die Niederlassung Magdeburg/ Gutenswegen für die Monate Oktober 1993 bis November 1994 sowie Dezember 1995 gemeldete und an die Beklagte zu 1) abgeführte Sozialkassenbeiträge zurückzuzahlen haben. Hilfsweise ...
von
14
BAG, 23.04.2008 - 10 AZR 1057/06
Sozialkassenverfahren - Rückzahlung von Beiträgen
Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagten an die Klägerin von dieser für die Monate September 1990 bis Februar 1994 gemeldete und an die Beklagte zu 1) abgeführte Sozialkassenbeiträge zurückzuzahlen haben. Darüber hinaus verlangt die Klägerin die Berichtigung ihres Beitragskontos.
von
14
BGH, 17.02.2006 - V ZR 236/03
1. Der Erbe, der ein Grundstück aus der Bodenreform vor Inkrafttreten des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes am 22. Juli 1992 veräußert hat, braucht den hierfür erhaltenen Erlös auch insoweit nicht einem "Besserberechtigten" herauszugeben, als er dadurch Nachteile erlitten hat oder erleiden wird, dass er im Vertrauen auf den erhaltenen Erlös seinen Beruf aufgegeben hat und diesen nicht wieder aufnehmen kann.
2. Die Klage auf Herausgabe des Erlöses für ein Grundstück aus der Bodenreform gem. Art. 233 § 16 Abs. 2 Satz 2 EGBGB unterbricht auch die Verjährung eines Anspruchs, der gem. § 281 Abs. 1 BGB a. F. funktionell an die Stelle des Herausgabeanspruchs getreten ist.
EGBGB (1996) Art. 233 § 16 Abs. 2 Satz 2; BGB §§ 209, 281 Abs. 1 a. F.
von
14
BGH, 21.12.2005 - III ZR 9/05
a) Bei einem Verlust angelegter Gelder infolge Insolvenz der Anlagebank haftet der Beauftragte nicht verschuldensunabhängig auf Herausgabe nach § 667 BGB, sondern allein bei einer von ihm zu vertretenden Pflichtverletzung auf Schadensersatz nach den §§ 280, 283 BGB.
b) Der gewerblich tätige Treuhänder darf ihm anvertraute größere Beträge in der Regel nicht bei einer Bank anlegen, bei der sie nur in dem gesetzlichen Mindestumfang für Einlagen in Höhe von 20. 000 € abgesichert sind.
von
14
von
14
BGH, 17.10.2003 - V ZR 71/03
Die Veräußerung eines Grundstücks aus der Bodenreform durch einen Erben nach der Ausstrahlung der Sendung über die Rechtsstellung der Erben dieser Grundstücke im Ersten Deutschen Fernsehen am 29. September 1997 führt grundsätzlich nicht dazu, daß der Erbe gegenüber einem Besserberechtigten frei geworden ist.
EGBGB 1986 Art. 233 § 11 Abs. 3 Satz 1; BGB a. F. § 276 Abs. 1
von
14
BGH, 15.10.2003 - VIII ZR 358/02
a) Zur Frage, ob eine Automobilherstellerin Anspruch auf Rückzahlung von Zuschüssen hat, die sie aufgrund einer Vereinbarung unter Beteiligung des Insolvenzverwalters an einen insolventen Zulieferer zur Fortführung des Geschäftsbetriebes geleistet hat.
b) Zur Frage der Zulässigkeit der Aufrechnung mit einem derartigen Anspruch gegenüber Kaufpreisansprüchen, die der Zulieferer vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens an ein Factoringunternehmen abgetreten hat.
BGB § 157, § 276, § 325 Abs. 1, § 326 Abs. 1; InsO § 95 Abs. 1; HGB § 354 a
von
14
BAG, 17.07.2003 - 8 AZR 486/02
Schadensersatz wegen Minderungen des Arbeitslosengeldes nach fristwidriger Kündigung
Tatbestand: Die Parteien streiten um den Ersatz entgangener Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit nach einer - zurückgenommenen - Kündigung und vergleichsweisen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einem späteren Zeitpunkt.
von
14
BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 302/02
Auch bei Geschäften im Versandhandel übernimmt der Verkäufer grundsätzlich keine Bringschuld. Handelt es sich um eine Gattungsschuld, beschränkt sich deshalb mit der Übergabe an die Transportperson die Schuld des Verkäufers im Sinne von § 243 Abs. 2 BGB auf die übergebene Sache. Geht die verkaufte Sache auf dem Versandweg verloren, so wird der Verkäufer gemäß § 275 Abs. 1 BGB a. F. von seiner Verpflichtung zur Leistung frei.
BGB §§ 275 Abs. 1 a. F., 269
von
14
BAG, 19.03.2003 - 10 AZR 597/01
Rückzahlung von auf Grund eines Urteils gezahlten Beträgen - Entreicherung - Ausschlußfrist
Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger Beträge zurückzuzahlen, die dieser auf Grund eines später aufgehobenen Urteils des Landesarbeitsgerichts Köln an den Beklagten gezahlt hat.
