Rechtsprechung zu § 47 VVG a.F.
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BGH, 24.03.1999 - IV ZR 90/98

Zur Wirksamkeit von Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die private Vorsorge bei Arbeitslosigkeit mit geregeltem Anspruch auf Beitragsrückerstattung (PVA 96).

AGBG §§ 8, 9 (Bk)

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BGH, 10.02.1999 - IV ZR 324/97

Die einem Lebensversicherungsvertrag zugrunde liegende Klausel "Mitteilungen, die das Versicherungsverhältnis betreffen, müssen stets schriftlich erfolgen. Für uns bestimmte Mitteilungen werden wirksam, sobald sie uns zugegangen sind. Versicherungsvertreter sind zu ihrer Entgegennahme nicht bevollmächtigt." hält einer Kontrolle an §§ 9, 11 Nr. 16 AGBG stand.

AGBG §§ 9, 11 Nr. 16

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