Rechtsprechung zu § 4 AufenthG
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BGH, 12.12.2002 - III ZR 182/01
Zu den Anforderungen an die Sorgfaltspflicht des Verfahrensbevollmächtigten eines auf der Grundlage einer sofort vollziehbaren Ausweisungsverfügung in Abschiebehaft genommenen Griechen, durch geeignete Rechtsbehelfe der Abschiebung entgegenzuwirken.
BGB § 839 (E, H); AufenthG/ EWG § 4 Abs. 3; AuslG § 8 Abs. 2; VwVfG § 48 Abs. 1
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BSG, 08.02.2007 - B 9b AY 1/06 R
Asylbewerberleistung - Sozialhilfe nach längerer Aufenthaltsdauer - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer
Tatbestand: Die Beteiligten streiten darüber, ob die Kläger nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Anspruch auf - höhere - Leistungen entsprechend dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe (SGB XII) haben.
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BVerwG, 23.01.2007 - 1 C 1.06
Gründe: I Der 1952 geborene Kläger, ein türkischer Staatsangehöriger, war von 1977 bis 1993 auf verschiedenen deutschen Seeschiffen bei wechselnden Arbeitgebern tätig. Er erhielt hierfür jeweils befristete Aufenthaltserlaubnisse, deren Gültigkeit auf die Erwerbstätigkeit in der deutschen ...
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BGH, 27.04.2005 - 2 StR 457/04
Bei der Prüfung, ob ein strafbares Verhalten im Sinne der §§ 92 Abs. 1 Nr. 1 und 6, 92 a Abs. 1 AuslG bzw. der §§ 95 Abs. 1 Nr. 2 und 3, 96 Abs. 1 AufenthG vorliegt, gebietet es das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG, allein auf eine formell wirksame Einreise- oder Aufenthaltsgenehmigung (Visum) abzustellen.
Ausländerrechtlichen Erlaubnissen kommt daher in den verwaltungsakzessorischen Tatbeständen des Ausländergesetzes und des Aufenthaltsgesetzes Tatbestandswirkung zu.
AuslG §§ 92 Abs. 1 Nr. 1 und 6, 92 a Abs. 1; AufenthG §§ 95 Abs. 1 Nr. 2 und 3, 96 Abs. 1
