Rechtsprechung zu § 5 AufenthG
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BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07
Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher Zeitpunkt; Sicherung des Lebensunterhalts; Sozialhilfebezug; Arbeitslosengeld II; Unterhaltsbedarf; Einkommensberechnung; Erwerbstätigenfreibetrag; Regelerteilungsvoraussetzung; Ausnahme; besondere Härte.
1. Die Berechnung des zur Sicherung des Lebensunterhalts im Sinne von § 2 Abs. 3 AufenthG notwendigen Bedarfs und des erforderlichen Einkommens richtet sich bei erwerbsfähigen Ausländern nach den entsprechenden Bestimmungen des Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuchs - SGB II - über die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.
2. Bei erwerbsfähigen Ausländern sind bei der Ermittlung des zur Sicherung des Lebensunterhalts im Sinne von § 2 Abs. 3 AufenthG erforderlichen Einkommens von dem Erwerbseinkommen sämtliche in § 11 Abs. 2 SGB II angeführten Beträge abzuziehen. Dies gilt auch für den Freibetrag bei Erwerbstätigkeit nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 i. V. m. § 30 SGB II und die Pauschale nach § 11 Abs. 2 Satz 2 SGB II.
AufenthG § 2 Abs. 3, § 5 Abs. 1 Nr. 1, § 6 Abs. 4 Satz 2, § 32 Abs. 3 und Abs. 4, § 104 Abs. 3; AuslG 1990 § 20; SGB II § 11, § 30; Richtlinie 2003/ 86/ EG Art. 7
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BVerfG, 04.12.2007 - 2 BvR 2341/06
Gründe: I. Der Beschwerdeführer ist indischer Staatsangehöriger. Er reiste 1996 in die Bundesrepublik ein, nach erfolglosem Asylverfahren wurde er geduldet. Im Januar 2006 schloss er in Schweden die Ehe mit einer deutschen Staatsangehörigen. Darauf reiste er unter Nichtbeachtung der ...
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BVerwG, 22.11.2005 - 1 C 18.04
Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis; Abschiebungsverbot; freiwillige Ausreise in den Heimatstaat; freiwillige Ausreise in einen Drittstaat; Soll-Vorschrift; atypischer Fall; Widerruf des Abschiebungsverbots als atypischer Fall; gesetzlicher Ausschlussgrund.
1. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG sind die Ausländerbehörden und die Gerichte an die unanfechtbare Feststellung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen eines Abschiebungsverbots nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG (jetzt: § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG) gebunden.
2. Seit dem 1. Januar 2005 ist einem Ausländer nach § 25 Abs. 3 AufenthG regelmäßig eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn das Bundesamt die tatbestandlichen Voraussetzungen eines Abschiebungsverbots nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG oder § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG festgestellt und die Ausländerbehörde ihm Duldungen erteilt hat. Nur in atypischen Fällen entscheidet die Ausländerbehörde ausnahmsweise nach Ermessen.
3. Ein atypischer Ausnahmefall in diesem Sinne liegt vor, wenn das Bundesamt ein Verfahren auf Widerruf der Feststellung nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG oder § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG eingeleitet hat.
AufenthG § 25 Abs. 3, § 26 Abs. 2 und 4, § 60 Abs. 7; AuslG § 30 Abs. 3, § 53 Abs. 6, § 55 Abs. 2; AsylVfG § 42
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BVerfG, 24.10.2006 - 2 BvR 1908/03
Gründe: A. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage der Reichweite der durch Art. 4 Abs. 1 und 2 GG geschützten Rechte einer religiösen Vereinigung im Zusammenhang mit einer gegen ihr ausländisches religiöses Oberhaupt verhängten Einreisesperre.
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BVerfG, 20.10.2008 - 1 BvR 2275/08
Gründe: I. Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Ablehnung der Übertragung der elterlichen Sorge für sein Kind nach § 1680 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 2 BGB, die ...
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BVerfG, 15.10.2008 - 2 BvR 236/08
Gründe: A. I. 1. Die Antragsteller haben mit im Wesentlichen übereinstimmendem Vortrag Verfassungsbeschwerden gegen Art. 1 und Art. 2 des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/ 24/ EG vom 21. ...
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